Die sogenannte "Attributslösung", bei welcher man jede Buchung auf einem Gesellschafterkonto einem Gesellschafter zuordnet, wird ab Wirtschaftsjahr 2019 ja zwingend, da die Lösung über die Endnummernlogik dann nicht mehr unterstützt wird. Zwei Fragen hierzu:
1. Was ist mit Buchhaltungen vom Mandanten, insbesondere wenn diese nicht auf DATEV buchen?
2. Die Zuordnungen von Gesellschafterkontobuchungen sind relevant für die Kapitalkonten, welche wiederum mit der Bilanz der Personengesellschaft zu übermitteln sind. Bei Einnahmenüberschussrechnern gibt es aber keine Bilanz zu übermitteln, ist man insoweit bei diesen "aus dem Schneider"?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Hallo Herr Mayer,
für Mandanten, die nicht mit DATEV Programmen buchen, werden wir eine Lösung zur Überleitung der Endnummern auf die Gesellschafter anbieten. Wir werden dazu zeitnah auf www.datev.de/kke auf der Seite Kapitalkontenentwicklung informieren. Die Endnummernlogik wird generell für Personengesellschaften abgelöst, unabhängig von der Gewinnermittlungsart.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Seiler-Schmidt
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Seiler-Schmidt,
vielen Dank. Besteht Hoffnung, dass die Lösung zur Überleitung der Endnummern auf die Gesellschafter auch mit DATEV Rechnungswesen funktionieren wird?
Dass die Attributslösung zwingend unabhängig von der Gewinnermittlungsart wird ist natürlich klar, meine Frage war an Kollegen gerichtet, ob die Attributslösung auch bei Überschussrechnern zwingend eingerichtet werden muss weil die Kapitalkontenentwicklung in einer mir unbekannten Stelle doch verarbeitet wird oder ob man hier weiterhin "manuell" mit der Endnummernlogik arbeiten kann, auch wenn diese nicht mehr unterstützt wird. Ich nehme ja nicht an, dass Kanzlei-Rechnungswesen Pro die Attributslösung hart erzwingend wird sobald es bemerkt, dass eine Personengesellschaft gebucht wird?
Eine weitere Frage, was ist mit Fällen, in welchen eine in DATEV Rechnungswesen erstellte Buchführung weitergereicht wird an jemanden, der kein DATEV verwendet?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Hallo Frau Seiler-Schmidt,
und welche Lösung wird die Datev anbieten für die Konsolidierung von zwei Personengesellschaften?
Nach Rückfrage an der Hotline bekam ich dazu keine Auskunft. Tenor: Ich soll selbst zusehen, wie ich das Problem löse.
Manfred Günzel