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Wo kann ich bitte die eTIN nummer in Lodas Pflegen.

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letzte Antwort am 27.07.2017 12:50:29 von carmina
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gabe
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Hallo Zusammen,

Wo kann ich bitte die eTIN nummer in Lodas Pflegen.

ein neuer Mitarbeiter aus EU von uns arbeitet  aber wohnt nicht in Deutschland.

ich habe die eTIN von Finanzamt bekommen. dieser Nummer passt nicht in Steuernummer feld in LODAS.

Kann jemand mir bitte helfen?

Danke im Voraus.

Viele Grüße,

Gabin.

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

sie haben die eTIN vom Finanzamt gesagt bekommen oder vom Arbeitnehmer?

Diese kann m. E. nicht verwenden werden.

Sie benötigen eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige.

Viele Grüße

Eva

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toto
Beginner
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Nachricht 3 von 13
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Meines Wissen kann keine eTIN eingegeben werden, sie wird programmseitig automatisch für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufbereitet und dort dann ausgedruckt.

Bei EU-Ausländern gibt es einige Besonderheiten. Wichtig ist zuerst zu wissen, wie lange arbeitet derjenige hier in Dtld. Wenn länger als 6 zusammenhängende Monate, dann wird er unbeschränkt steuerpflichtig und sollten eine Steuer-Id-Nr bekommen/beantragen. Die ist übrigens notwendig für den ElStAM-Abruf. Wenn weniger als 6 Monate ist er zunächst beschränkt steuerpflichtig und muss eine Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer beantragen. Ob dann eine Steuer-Id-Nummer vergeben wird, weiß ich aber auch nicht.

Hier mal ein Link für das möglicherweise benötigte Formular:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=31037CFDDF2E833F9EDA

Vielleicht hilft ja auch ein Rückruf beim Finanzamt weiter, welche Nummer wann vergeben wird.

Bei deutschen AN geht ohne St-ID-Nr inzwischen in LODAS fast gar nichts mehr. Wie sich ein EU-Ausländer programmtechnisch verhält kann ich aber leider nicht sagen.

Gutes Gelingen bei der Abrechnung.

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carmina
Einsteiger
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Hallo,

es gibt ein Antragsformular beim Finanzamt dafür, vielleicht wäre das das passende Formular. Damit bekommt der Arbeitnehmer dann vermutlich auch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt.

Hier zum Beispiel beim Finanzamt in Bayern. Müsste es aber wohl in jedem Bundesland geben:

Finanzamt Kaufbeuren: Formulare - Lohnsteuer  - ELStAM - Arbeitnehmer

Und dort gibt es auch die notwendigen Formular für Grenzpendler und Grenzgänger.

Viele Grüße

Melanie

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gabe
Beginner
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Danke für ihre Antwort. das war hilfreich.

ich muss ein Antrag für den Lohnsteuerabzug stellen und die Löhne sollen manuelle gerechnet.

das lauft nicht durch das Rechenzentrum.

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Wo ist der Beschäftigungsort des Arbeitnehmers? In Deutschland?

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gabe
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in Lingen.

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Aber dann greifen doch die deutschen Sozialversicherungsvorschriften.

Daher verstehe ich die Aussage "manuelle Lohnabrechnung - nicht über das RZ" leider nicht.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

ich würde die Aussage eher so interpretieren, dass die Lohnsteuerabzugsmerkmale eben nicht über das Rechenzentrum kommen. Diese müssen manuell erfasst werden.

Eine manuelle Abrechnung ist vermutlich eher nicht notwendig - insbesondere, wenn es weitere "normale" Mitarbeiter. Schließlich muss die Lohnsteuer und die Sozialversicherung insgesamt gemeldet werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Ahh, danke. Dann habe ich es tatsächlich falsch verstanden.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Eva F.,

an welcher Stelle hier das Missverständnis liegt ist mir auch nicht ganz klar.

Viele Grüße

Uwe Lutz

gabe
Beginner
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Nachricht 12 von 13
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Von der F.A wurde mir erteilt, dass die Lohnsteuerabzug nicht über das Rechenzentrum laufen kann.

Eine manuelle Abrechnung ist vermutlich eher nicht notwendig??

dann wie soll ich das denn bitte machen?

die Sozialversicherung ist schon gemeldet und lauft  durch das Rechnenzemtrum.

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carmina
Einsteiger
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Nachricht 13 von 13
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Vermutlich meinte der Beamte, dass Sie die Lohnsteuer-Daten nicht übermittelt bekommen. Aber wenn Sie diese Bescheinigung haben, welche Steuerklasse Sie für ihn anwenden müssen, dann können Sie die Lohnabrechnung doch trotzdem über das Rechenzentrum laufen lassen, denn die sich ergebende Lohnsteuer muss ja zusammen mit den anderen Arbeitnehmern in einer Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt gehen. Und dann müssten Sie das ja extra über Elster selbst erfassen und eine berichtigte Meldung abgeben.

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12
letzte Antwort am 27.07.2017 12:50:29 von carmina
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