Hallo,
ein Mitarbeiter hat sich verpflichtet, bei vorzeitigem Ausscheiden anteilig Fortbildungskosten zurückzuzahlen. Bei der vorbereiteten Arbeitsbescheinigung meint der Mandant, daß bei Punkt 5.1. (zusätzliche Vereinbarungen getroffen Ja/Nein) das Ja gesetzt werden muss, da der AN Geld im August zurückzahlen muss.
Ich meine, daß dieser Punkt sich nur auf Abfindungen, Urlaubsabgeltung etc bezieht, also Zahlungen an den AN und nicht anders herum.
Gibt es hier Meinungen?
Viele Grüße
U. Scheck
Hallo Frau Scheck,
Ihre Ansicht ist genau richtig.
Auf der Arbeitsbescheinigung werden nur die Leistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eingetragen.
Die Rückerstattung der Fortbildungskosten verändert auch nicht das Gehalt vom Mitarbeiter, da der Anspruch aus dem Nettobetrag zu entrichten ist.
Gruß
B. Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
das wollte ich hören. Vielen Dank.
Gruss
U. Scheck