abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gesellschafterkonten - Buchungslogik nach Nummern fällt ab 2019 weg

110
letzte Antwort am 21.03.2019 10:43:38 von d_hanssen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
d_hanssen
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 111
12332 Mal angesehen

Mit der Umstellung auf Datev 11.0 wurden wir über ein Schreiben der Datev darüber informiert, dass die Buchungslogik bei den Gesellschafterkonten nach Endnummern ab 2019 wegfallen soll. Es soll zukünftig nur noch die Zuordnung nach dem Datev-Schema nach den jeweiligen Gesellschafternamen erfolgen.

Vom Grundsatz ist das für alle Datev-Buchhaltungen auch ok.

Doch was mache ich bei eingespielten Buchhaltungen? Viele unserer Mandanten sind im Rahmen einer GmbH & Co. KG aufgestellt und führen ihre Bücher selbst, so dass wir lediglich den Jahresabschluss erstellen. In deren Buchhaltungen gibt es keine Datev-Logik mit Namenszuordnung, die dann in unser System eingespielt werden kann.

Was soll ich dann machen? Muss ich dann alle Buchungen auf den jeweiligen Gesellschafterkonten per Hand in die Gesellschafterkontenlogik der Datev umbuchen? Oder baut uns die Datev dafür ein Tool (was nicht sinnvoll wäre, da dann auch alles beim Alten bleiben kann)?

willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo Frau Hanssen,

danke für die Information.

@Datev: Es gibt m.E. durchaus noch Vorteile der Endnummernlogik. Bei zwei Gesellschaftern reicht mit das durchaus und ich habe den Vorteil, das ich in der individuellen BWA die Gewinnanteile den Gesellschafterentnahmen gegenüberstellen kann (was nach der neuen Logik nicht gehen soll).

Schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Seiler-Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo Frau Hanssen,

wir werden für Mandanten, für die Sie die Buchhaltungen aus Fremdsystemen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einspielen, eine Lösung anbieten, mit der Sie die Endnummern auf die Gesellschafterzuordnung überleiten können. Dazu werden wir zeitnah auf der Seite Kapitalkontenentwicklung auf  www.datev.de/kke informieren.

Mit freundlichem Grüßen

Brigitte Seiler-Schmidt

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Seiler-Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

die Buchungsmöglichkeit Zuordnung zu Gesellschaftern bietet Ihnen in der Finanzbuchführung eine Gesellschafter-Auswertung mit Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können in dieser Auswertung über eine Kontenauswahl zum Beispiel nur die Gewinnanteile der Gesellschafter oder die Entnahmekonten der Gesellschafter gegenüberstellen.

Mit freundlichem Grüßen

Brigitte Seiler-Schmidt

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo Frau Seiler-Schmidt,

das stimmt, aber viele Mandanten sind froh, wenn sie auf einem Blatt alle relevanten Daten sehen. Wenn z.B. aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeiten eine unterschiedliche Gewinnverteilung stattfindet, ist es prima, wenn auf dem BWA -Blatt dazu passend auch die Entnahmen stehen (eine Saldo der Entnahmen/Einlagen reicht den Mandanten und mir:-)

P.S.: Die Gewinnverteilung 70:30 auszuweisen stellt auch schon eine Herausforderung dar - klappt aber; ein bisschen mehr Rechenwerkzeuge könnte die Datev BWA  schon an Bord haben...

Schöne Grüße

Willi Müller

0 Kudos
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ob die Endnummernlogik nun manchmal besser und einfacher ist, will ich nicht beurteilen. Allerdings empfehle ich Ihnen (bei Nutzung von Datev-Rechnungswesen), die Gesellschafterzuordnung zu verwenden. Sonst kann es bei der E-Bilanz sehr hakelig werden. Hatte so einen Fall letztens; weiß jetzt nicht mehr die Einzelheiten; jedenfalls war die Nichtnutzung der Gesellschafterzuordnung die Ursache des Übels.

Hallo Frau brigitte.seiler-schmidt​,

das klingt gut. Können Sie die Veröffentlichung der Datev-Lösung dann auch hier in aller Kürze mitteilen? Hier bekommt man es doch noch eher mit. Haben Sie vielen Dank!

Viele Grüße.

0 Kudos
Dagmar_Passmann
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo zusammen,

Ich kann mir zwar eine Auswertung nach Gesellschaftern anzeigen lassen, aber die gesellschafterbezogene Liquiditätsentwicklung in den BWA ist damit nicht mehr möglich, individuelle auf die Mandanten zugeschnittene BWA sind damit leider unbrauchbar. Welche Lösung gibt es hierzu?

0 Kudos
mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 8 von 111
2250 Mal angesehen

wenn es weg fällt lassen wir das mal dahingestellt, aber wie soll ich das dann verstehen? gibt es dann nur noch das Konto 1800 oder 1810 und die nummern mit der 11 ff. sind zum buchen gesperrt oder wie?

wie wollen sie bitte unterbinden, dass wir nicht doch so buchen, wie wir wollen?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
0 Kudos
mkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 111
2250 Mal angesehen

Meldung aus Rewe:

189080_pastedImage_0.png

Die Jahresabschluss-Auswertungen können nicht ausgegeben werden. Obwohl für den Mandanten in den Grunddaten Rechnungswesen „Buchungen für Kapitalkontenentwicklung mit Zuordnung zu Gesellschafter“ eingestellt ist, liegen Werte für Konten nach bisheriger Endnummernlogik vor. Folgende Konten sind betroffen:871, 872, 873, 881, 882, 883, 1801, 1802, 1803, 9581, 9582. Lösen Sie diese Konten durch Umbuchen auf und ordnen Sie hierbei einen Gesellschafter zu. Weitere Informationen finden Sie hier ... (Dok.-Nr. 1046227)

189079_pastedImage_8.png

Nur gut, daß diese Auswertung wenigstens in BiBer noch funktioniert.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 10 von 111
2250 Mal angesehen

Nur gut, daß diese Auswertung wenigstens in BiBer noch funktioniert.

Nur gut, dass wir noch nicht umgestellt haben... 🙂

mkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 111
2250 Mal angesehen

Bei kleinen OHGs, mit zwei oder drei Gesellschaftern, die ist das neue Verfahren ein Overkill, welches einem ohne echten Mehrwert die seit Ewigkeiten funktionierenden Vorbelegungen und Einstellungen zerschießt.

Was ist bislang eingerichtet?

- Die Lerndatei ordnet die Buchungen zuverlässig den Konten zu

- Die Gesellschafter erhalten Ausdrucke "Ihrer" Privatkonten zur Kontrolle

- In Biber ziehen sich individuelle Tabellen alle notwendigen Werte

- Die Ebilanz wurde vor zwei Jahren an die Endnummernlogik angepaßt

-> Kein Bedarf zur Umstellung dieses Mandanten...

Ich habe keine Kritik am neuen Modell, welches ab 10 Gesellschaftern ein absolutes Muß ist.

Mir fehlt nur das Verständnis dafür, weshalb wir gezwungen werden, dieses Modell auch kleinst- Gesellschaften, (Photovoltaik- OHG Vater & Sohn) überzustülpen, wenn bei den Voreinstellungen der Abschluß inclusive aller vom Mandanten benötigten Auswertungen und Erklärungen heute keine 60 Minuten benötigt, da alles aus den Vorjahren unverändert übernommen wird.

mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 12 von 111
2250 Mal angesehen

ich sehe das wie herr kolberg,

keine Kritik an der grundsätzlichen Überlegung für größere unternehmen und einw absolute Entwicklung nach vorne, aber bei kleinen und kleinsten macht die "zwangs"Umstellung echt viel arbeit und zeit kaputt.

mich stört der "zwang"

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
eckhardt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo Herr Kolberg,

ich stimme Ihnen voll zu.

Ich gehe mal davon aus, dass ca. 95 % der Personengesellschaften weniger als 10 Gesellschafter haben. Denen wird jetzt das neue System aufgezwungen.

Ich habe aber wenig Hoffnung, dass die DATEV sich da bewegt. Ähnliches haben wir bei den Ärzten mit dem Zwang zum Branchenpaket, da es ja bilanzierende Ärzte gibt. (dürfte ein ähnliches Verhältnis sein)

Es ist eh interessant, dass der DATEV-Standard aus vierstelligen (SKR03), 6-stelligen (Ärzte) und 7-stelligen (SKR14) Sachkonten besteht. Das macht natürlich alles einfacher.

MfG

Thorsten Eckhardt

mgünzel
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo,

ich habe auch gerade mit der neuen Buchungslogik ein Problem. Die Datev kann (oder besser will nicht) zwei Personengesellschaften konsolidieren. Nach Rückfrage bei der Datev: Das ist ihr egal, ich soll sehen, wie ich es löse.

Das ist Kundenfreundlichkeit.

Manfred Günzel

bergerflorian
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 111
2250 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

ich empfinde es gelinde gesagt als eine Frechheit, dass mir die DATEV verbieten will, auch bei Kleinmandaten die bisherige Endnummernlogik zu nutzen, ja sogar die Konten 1801, 1802 usw. überhaupt bebuchen zu können.

Das neue System ist natürlich bei vielen Gesellschaftern vorteilhaft, aber eben nicht bei allen. Außerdem gibt es auch Freiberufler-Personengesellschaften, die mit dem Thema E-Bilanz überhaupt nichts am Hut haben.

Als Genosse fordere ich daher meine Genossenschaft auf, mir nicht mein Buchungsverhalten vorzuschreiben und die alte Endnummernlogik nicht zwangsabzuschaffen.

Mit freundlichen Grüßen,

F. Berger

bergerflorian
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 16 von 111
2250 Mal angesehen

Liebe community, liebe DATEV,

Ich habe diesen thread mal ausgegraben. Weder will ich mich dem Fortschritt verschließen noch nörgeln. Ich sehe auch ein, dass die Zuordnung zu Gesellschaftern kommen muss. Aber warum müssen dazu alle Gesellschafterkonten mit Endnummern 1-9 gesperrt werden?

Warum wird nicht einfach folgende Lösung kurzfristig umgesetzt:

Das Buchen der Gesellschafterkonten mit Zuordnung zu Gesellschaftern ist ab 2019 ein Muss. Jede Buchung auf ein solches Konto muss zugeordnet werden. Dennoch können die Konten mit Endnummern 1-9 bebucht werden. Jede Buchung auf diesen Konten muss zugeordnet werden.

Vorteile:

Es kann künftig auch bei Personengesellschaften wie bei Einzelunternehmern unterschieden werden zwischen z.B. verschiedenen Privateinlagen (Bsp.: Konto 1810 Einkommensteuer, 1811 Kirchensteuer usw.). Und wer will, kann trotz Zuordnung seine bisherige Buchungslogik fortführen, muss in Lerndatei und Vorjahresvergleich usw. nichts anpassen und hat dennoch die Vorteile der Gesellschafter-Zuordnung.

Wieso wird nicht diese Lösung gewählt, mit der sicherlich jeder Anwender gut leben könnte und nicht nur "die Großen", die sich schon immer eine Möglichkeit für mehr als 9 Gesellschafter gewünscht haben. Wir jedenfalls haben keine Personengesellschaft mit mehr als 9 Gesellschaftern, viele andere sicherlich auch nicht.

Ich bitte um eine Antwort der DATEV, warum die Konten mit 1-9 generell nicht mehr bebucht werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

F. Berger

kari
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 17 von 111
2250 Mal angesehen

Sehr geehrte DATEV,

Ihre Ankündigung "wir werden für Mandanten, für die Sie die Buchhaltungen aus Fremdsystemen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einspielen, eine Lösung anbieten, mit der Sie die Endnummern auf die Gesellschafterzuordnung überleiten können." bringt mich in Rage.

Beispiel: Meine Rechtsanwalts-Kanzlei mit 8 Partnern bucht selbst in RAmicro und lässt von mir dann die EÜR erstellen.

Was meinen Sie, was ich von denen zu hören bekomme, wenn anschließend beipsielsweise deren in RAmicro bebuchten Entnahmekonten 1800 bis 1807 in der DATEV-EÜR alle auf 1800 zusammengefasst sind?

Meine Prognose: "Die spinnt doch"

alterpraktiker
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 18 von 111
2250 Mal angesehen

Genau das gleiche Problem haben wir auch in der Kanzlei. Die Mandanten meisten buchen selbst und haben für jeden Gesellschafter ein eigenes Konto. Wenn wir die Daten auf einem Konto zurück geben würden gäbe es wohl sehr großen Protest seitens des Mandanten.

Ich hoffe DATEV programmiert die Lösung so, daß bei der Rückgabe an den Mandanten die Konten wieder je Gesellschafter ansteuerbar sind. (Scherz, wird wohl nicht so sein)

Wenn das nicht der Fall ist kann man die Lösung vergessen. Dann buchen wir nach E-Bilanz das ganze wieder auf die einzelnen Gesellschafterkonten um. Dabei erhält man dann bei der Buchung den Hinweis: "Sie bebuchen..."

Auch hier ist wieder deutlich erkennbar, daß DATEV scheinbar erst was entwickelt und erst wenn alles fertig ist das denken anfängt.

Ich gehe davon aus, daß 95% aller Buchhaltungen mit Gesellschaftern weniger als 10 Gesellschafter haben. Daher ist die neue Logik nur für maximal 5% interessant. Das sind aber wohl die großen Mandanten denen DATEV alles recht machen will.

Die kleinen und mittleren Kanzleien bleiben wieder einmal auf der Strecke.

marcohüwe
Meister
Offline Online
Nachricht 19 von 111
2250 Mal angesehen

Guten Morgen,

Frage in die Runde und speziell @DATEV:

Ist denn jetzt schon klar, was bei den Selbstbuchern im Januar 2018 (oder schon mit dem Vorab-Update Mitte Dezember 2018 für eine vorzeitige Jahresübernahme) passiert:

  1. Kann auch ohne die Zuordnung zu Gesellschaftern auf die "erlaubten" Konten mit Endziffer 0 gebucht werden?
  2. Muss der Mandant wissen welche Gesellschafter-Nummer etc. wir in den Stammdaten hinterlegt haben damit er dies übernehmen kann?
  3. Kann der Mandant sich die Zuordnung auch selbst/falsch ausdenken und damit bezogen auf den Jahresabschluss Abweichungen erzeugen?

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hüwe

bergerflorian
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 20 von 111
2250 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen!

Das neue System hätte sicherlich auch so gestaltet werden können, dass - für Personengesellschaften mit weniger als 10 Gesellschaftern - in den Stammdaten eine Verknüpfung hinterlegt werden kann (optional durch einfaches "Haken setzen") in der Form, dass die Endnummernlogik automatisch mit der Zuordnung zum Gesellschaftern verknüpft wird. Dann hätte man das neue System im Hintergrund, könnte weiterbuchen wie bisher und hätte dennoch alle Vorteile des neuen Systems.

PersGes mit > 10 Gesern könnten die Endummernlogik-Gesellschafterzuordnungs-Verknüpfung in den Stammdaten lösen, alle Gesellschaftern auf nur ein Konto buchen und bei jeder Einzelbuchung die Verknüpfung herstellen.

So könnte "im Hintergrund" immer das neue System laufen mit allen daraus resultierenden Vorteilen und dennoch könnte jeder so buchen, wie er es in seinem Fall möchte. Für die Kleinen würde sich nichts ändern, im Gegenteil, sie hätten nur Vorteile weil das neue System ja im Hintergund läuft und die Großen hätten die Möglichkeit, mehr als 9 Geser zu verwalten.

Liebe DATEV, man müsste nur wollen...

Die "Zwangssperrung" der Endnummern 1-9 ist schlicht und einfach eine Frechheit!

Eine Antwort eines Verantwortlichen wäre weiterhin sehr wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen,

F. Berger

0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 21 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo Herr Hüwe,

es ist mindestens empfehlenswert, dass die Gesellschafterstammdaten zwischen Mandant und Kanzlei übereinstimmen. Vielleicht hilt Ihnen auch Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071050 weiter. Ich würde empfehlen, die Ersteinrichtung nach diesem LEXinform-Dokument selbst via Fernbetreuung vorzunehmen. (So habe ich zumindest bei einer mit Datev selbstbuchenden GmbH & Co. KG zum Jahreswechsel 2016/2017 gehandhabt, so hat es reibungslos funktioniert.)

Viele Grüße.

0 Kudos
bergerflorian
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 22 von 111
2250 Mal angesehen

Schade, dass sich offensichtlich niemand bei der DATEV dafür zuständig fühlt...

0 Kudos
tax
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 23 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

gibt es Neuigkeiten bezüglich Fremdbuchhaltung? Einige unserer Mandaten buchen mit Lexware. Wie erfolgt die Gesellschafterzuordnung beim Import der Buchungssätze?

VG

Tax

0 Kudos
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 24 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo Tax,

in den Programmneuerungen zur KRW-Version 6.1 steht dazu:

ASCII-Import / -Export: Kontenüberleitung für Personenkonten mit Endnummernlogik

Beim ASCII-Import können Sie die gebuchten, gesellschafterrelevanten Konten eines Fremdkontenrahmens, die auf der Endnummernlogik basieren, auf die entsprechenden Kapitalkonten des DATEV-Kontenrahmens für die neue Kapitalkontenentwicklung überleiten. Gesellschafterrelevante Buchungen werden anschließend auf die korrekten Konten (einschließlich der Gesellschafterinformation) gebucht. Sie starten die Alternativ-Kontenüberleitung unter Bestand | Importieren | ASCII-Daten in der Kategorie Erweiterte Einstellungen.

Beim ASCII-Export werden die Gesellschafterinformationen anhand der ergänzten Import-Kontenüberleitung wieder auf die vom Fremdsystem verwendeten Konten umgesetzt.

Viele Grüße.

0 Kudos
bergerflorian
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 25 von 111
2250 Mal angesehen

Ich richte erneut meine Frage an die DATEV, warum es notwendig ist, die entsprechenden Konten mit Endnummern 1-9 komplett zu sperren. Warum ist es zur "Durchsetzung" des neuen Systems nötig zu verhindern, dass eine Gewinnermittlung / ein Jahresabschluss

ausgedruckt wird?

DATEV-Mitarbeiter
Simone_Dallner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 26 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo zusammen,

die E-Bilanz für Personengesellschaften erfordert eine Kapitalkontenentwicklung in strukturierter Form, so sind weitere Spalten (wie z.B. Übertragung einer § 6-b-Rücklage, Umbuchungen auf andere Kapitalkonten, Sonstige Kapitalkontenanpassungen) oder weitere Zeilen (wie z.B. Anteil an Rücklagen zu der bisherigen KKE) hinzugekommen.

Um dies buchhalterisch darstellen zu können, wurden seit dem Jahr 2015 etwa 40 neue Konten in den DATEV-Standardkontenrahmen eingeführt und die Buchungsmöglichkeit „Zuordnen zu Gesellschafter" geschaffen.

Mit der Endnummernlogik sind diese Anforderungen buchhalterisch nicht abbildbar.

Das neue System „Zuordnen zu Gesellschafter" bietet viele Vorteile. Diese können Sie im Info Dokument 1080582 entnehmen.

Wir bitten um Verständnis, dass zwei Systeme für die Abbildung von Personengesellschaften zu wartungs- und pflegeintensiv sind.

Wesentliches Ziel ist der effiziente Einsatz der DATEV-Anwendungen zum höchstmöglichen Nutzen für Sie und Ihre Mandanten. Auf dieses Ziel sind unsere Dienstleistungen ausgerichtet.

Um so mehr bedauern wir, dass Sie mit der Ablöse Endnummernlogik, nicht einverstanden sind.

Mit freundlichem Grüßen

Simone Dallner

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 27 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo Frau Dallner,

ich habe Herrn Berger so verstanden, dass er nicht das neue System grundsätzlich ablehnt, sondern nur statt einer Buchung von allen Vorgängen eines Gesellschafters auf ein Konto zB 1900 weiterhin die Konten 19x0 nutzen möchte. Die neue Unterbuchhaltung kann dann alle Geschäftsvorfälle auf den Konten 19x0 weiter unterteilen. Das dürfte gar nicht problematisch sein, da ja - wenn ich es richtig verstanden habe, die Konten 19x0 - außer 1900 - nicht mehr bebucht werden können und somit nicht anders belegt sind.

Der Vorteil wäre, dass aus der Saldenliste, der BWA und den Fibukonten weiterhin detaillierte Informationen abzulesen wären.

Schöne Grüße

Willi Müller

0 Kudos
marcohüwe
Meister
Offline Online
Nachricht 28 von 111
2250 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Dallner,

wir haben einige individuelle BWA´s, in denen wir gesellschafterbezogen bestimmte Entnahmen / Einlagen mit darstellen.

Vereinfachtes Beispiel:

Getrennte Darstellung der Summen der gebuchten Steuer-VZ durch Abfrage Kto. 1810 & 1811 bei zwei Gesellschaftern.

-> Wird das ab 2019 weiterhin möglich sein, indem im BWA-Editor neue Funktionen/Funktionsschlüssel o.ä. eingeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hüwe

mkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 29 von 111
2250 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Dallner,

Wir haben hier eine OHG mit zwei Gesellschaftern, wo wir seit Jahren verschiedene Unterkonten führen; natürlich für jeden Gesellschafter getrennt.

Jetzt sollen die verschiedenen Geschäftsvorfälle nicht auf ein Konto #1800 verdichtet werden, sondern weiterhin auf die Unterkonten verbucht werden.

Frage:
Läßt sich in Anbetracht, daß die Gesellschafterfunktion defautmäßig nur auf die runden Endziffern konfiguriert ist, dieses per individueller Funktionszuweisung frei einrichten, wie es ja mit anderen Konten auch möglich ist?

0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 30 von 111
2250 Mal angesehen

Hallo Herr Hüwe,

dass ist auch bei uns das Problem; bei allen Gemeinschaftspraxen und Zweier GbRs verwenden wir individuelle BWAs, auf denen die Entnahmen pro Gesellschafter direkt auf der ersten Seite der BWA ausgewiesen werden (durch Wegnahme von Leerzeilen und doppelten Summen aus der Standard BWA haben wir entsprechend Platz gewonnen).

@Simone Dallner: Unsere Mandanten - und wir - würden eine Zusatzauswertung nicht als Fortschritt empfinden.

Schöne Grüße

Willi Müller

0 Kudos
110
letzte Antwort am 21.03.2019 10:43:38 von d_hanssen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage