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Lodas SFN Zuschlag bei Krankheit

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letzte Antwort am 24.07.2017 16:37:38 von mel80
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mel80
Einsteiger
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hallo!

bei einem Mandanten erhalten die Arbeitnehmer SFN Zuschläge Steuerfrei! Evtl soll das auch auf die geringfügig Beschäftigten ausgeweitet werden!

ich weiß von einem anderen Mandanten dass dort bei Krank oder Urlaub anhand der jeweiligen ausgefallenen Tage Steuer und sv Pflichtige SFN als Durchschnitt der letzten 3 Monate abgerechnet werden!

Gibt es evtl auch die Möglichkeit nur die Beiträge auf diesen Durchschnitt abzuführen? es sollte auf der Abrechnung nicht auftauchen!

ist sowas überhaupt rechtens?

denke dabei auch an die geringfügig Beschäftigten, die ja evtl über die 450 Euro kommen könnten

Uwe_Lutz
Überflieger
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Gibt es evtl auch die Möglichkeit nur die Beiträge auf diesen Durchschnitt abzuführen? es sollte auf der Abrechnung nicht auftauchen!

ist sowas überhaupt rechtens?

denke dabei auch an die geringfügig Beschäftigten, die ja evtl über die 450 Euro kommen könnten

Hallo Frau Hoffmann,

Ihre Überlegung, dass die geringfügig Beschäftigten damit über die 450 Euro kommen könnten ist durchaus der richtige Ansatz. Wenn Sie allerdings die Beiträge auf die Zuschläge abführen, führt dies dazu, dass die entsprechenden Entgelte für die Mitarbeiter gemeldet werden müssen. Und damit sind sie gerade bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze!

Die Sozialversicherungsprüfung macht gerade dies ja im Rahmen der Prüfung des sog. Phantomlohns.

Hier sollten Sie also sehr genau arbeitsrechtlich prüfen (lassen), ob es denn überhaupt zulässig ist, die geringfügig Beschäftigten aus der Zahlung der Zuschläge auszusparen oder ob Sie hierdurch nicht bereits jetzt Problemfälle haben, weil durch den möglichen ANSPRUCH der Mitarbeiter die Grenzen bereits überschritten werden.

Dies ist nichts, was man m.E. hier im Forum endgültig klären kann, da hier die Regelungen des Tarifvertrages, ggf. bestehender Betriebsvereinbarungen und einzelvertraglicher Ansprüche geprüft werden müssen. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, inwieweit hier eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter auch tatsächlich durchgeführt wird oder ob es rechtlich haltbar ist, nur die geringfügig Beschäftigen von einem Anspruch auszuschließen. Hier würde ich unbedingt empfehlen, eine Arbeitsrechtler in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

mel80
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich werde dem Mandanten raten, sich diesbezüglich anwaltlich nochmal beraten zu lassen!

Heutiger Stand ist, dass die Aushilfrn, egal ob 450 Euro oder weniger AushilfsLohn, keine Zuschläge erhalten sollen!

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letzte Antwort am 24.07.2017 16:37:38 von mel80
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