Guten Morgen,
folgende Frage: Habe am fünf letzten Banktag die mtl. Lohnabrechnung ins REchenzentrum geschickt, da ich dachte, das die Datev
sie noch am gleichen Tag an die Sozialversicherung weitermeldet. Nun stelle ich fest, das die Krankenkassen mir nicht den mtl.Beitrag abgebucht hat, sondern den vom Vormonat.???? Erhalte sich nach und nach zwar wieder (manche muß ich auch anstossen), aber sollte nicht Sinn der Sache sein. Interpretiere ich das gelesene falsch und muß bis zum 6.letzten Banktag die Lohnabrechnung wegschicken ???
Danke vorab für die Antworten
C.Kleiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Daten müssen bis zum 5. letzten Bankarbeitstag um 00:00 bei den Krankenkassen sein. Sie müssen die Abrechnung also schon am 6. letzten Bankarbeitstag machen. Die Krankenkassen haben dann geschätzt auf Basis der Vormonatswerte und diesen Betrag abgebucht. Die Fälligkeitstermine können Sie auch auf der Internetseite jeder Krankenkasse nachlesen.
mfG
Danke....
C.Kleiner