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Gesamtumsatz bei Differenzbesteuerung/Kleinunternehmerregelung

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letzte Antwort am 20.07.2017 14:31:15 von hansch
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wielgoß
Experte
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Hallo in die Runde,

es geht um die Frage, ob bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes im Sinne des § 19 UStG bei Anwendung der Differenzbesteuerung nur die Marge oder der gesamte Verkaufspreis zu berücksichtigen ist. Dieser Sachverhalt ist hinsichtlich des nationalen Rechts sowie des Unionsrechtes umstritten.

Rechtsgebiete/Verfahren:

- § 25a UStG („Differenzbesteuerung“)

- § 19 UStG („Kleinunternehmerregelung“)

- § 10 UStG („Entgeltbegriff“)

- Abschnitt 251 Abs. 1 Satz 4 UStR 2008

- Abschnitt 19.3. Abs. 1 Sätze 4-5 UStAE

- Finanzgericht Köln 9-K-667/14 vom 13. April 2016

- Bundesfinanzhof XI-R-7/16

Ich würde mich freuen, wenn wir hier einen Erfahrungsaustausch über eventuell geführte Hauptsacheverfahren oder vorläufige Rechtsschutzverfahren führen könnten.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

hansch
Fortgeschrittener
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Praktische Erfahrung habe ich hierzu nicht.

Widmann ist in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, § 19 UStG Rz. 111, Stand: 09.06.2017, ebenso wie das BMF der Ansicht, dass beim Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG auf die vereinnahmten Entgelte und nicht auf die Marge abzustellen ist.

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letzte Antwort am 20.07.2017 14:31:15 von hansch
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