Hallo,
wir rechnen die Überstunden unserer MA immer für den vorigen Monat ab, dh Überstunden im Juni geleistet werden im Juli vergütet. Jetzt tritt ein MA zum Ende Juli aus. Die Überstundenliste für Juli ist aufgrund von Urlaub schon fertig. Kann ich mit dem Juli-Lohn nun die Überstunden Juni und Juli vergüten? Und falls ja, wie / was muss ich beachten?
Vielen herzlichen Dank schon mal!
S. Schulz
Hallo Frau Schulz,
ja, das ist ohne Probleme möglich. Wenn Sie die Überstunden jetzt schon wissen, können Sie sie auch jetzt schon abrechnen.
Sie brauchen insoweit nichts zu beachten.
Beste Grüße
Mirko Haas