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Urlaubsvergütung im Malergewerbe

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letzte Antwort am 20.07.2017 13:08:52 von Kristin_Frohmeyer
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ivonne
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
197 Mal angesehen

Ich habe einen Neuen Mandanten Maler angelegt. Die 2 Mitarbeiter haben mitten im Monat angefangen, so dass ich den Urlaubsanspruch per Hand vorgetragen habe. Hier wird die Urlaubsvergütung auch mit  9,5% gerechnet. Jetzt haben die 1 Tag Anspruch und nehmen einen Tag und für den genommenen Betrag wird ein niedriger Wert auf dem Lohnzettel ausgewiesen und es bleibt ein Restbetrag stehen, obwohl kein Urlaubsanspruch mehr besteht. Wer kann mir weiter helfen.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
29 Mal angesehen

Hallo,

um die manuelle Berechnung des Urlaubs besser nachzuvollziehen, empfehlen wir Ihnen Punkt 2.5 im Dok.-Nr. 5300757 - Urlaub - Malergewerbe.

Viele Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.07.2017 13:08:52 von Kristin_Frohmeyer
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