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Lohnsteuermerkmale bei Arbeitgeberwechsel - Lodas

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letzte Antwort am 18.07.2017 13:12:29 von björn
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c_kleiner
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
1535 Mal angesehen

Hallo,

folgender Fall: AN hört am 10.7.2017 auf - beginnt am 11.07.2017 bei neuem Arbeitgeber......

Da ich noch nicht den Lohnmonat Juli abgerechnet habe, hat aber der neue Arbeitgeber durch seine

Eingabe der Daten sich zum Hauptarbeitgeber gemacht.....ich soll mit Steuerklasse 6 den Juli abrechnen...

Wie ist die Regelung dafür bei Arbeitgeberwechsel im laufenden Monat ????

Danke vorab

C.Kleiner

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
742 Mal angesehen

Hallo Frau Kleiner,

in solchen Fällen können Sie mit den alten Merkmalen abrechnen, da diese bis zum Austritt gültig waren.

Gruß

Björn Niggemann

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c_kleiner
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
742 Mal angesehen

Hallo,

heißt: umstellen auf Hauptarbeitgeber wieder, Enddatum eingeben, steuerklasse 1 abrechnen ???

Gruß

C.Kleiner

0 Kudos
björn
Experte
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Nachricht 4 von 4
742 Mal angesehen

Ja genau.

Bei der Abrechnung erfolgt ja dann die Abmeldung und keine Anmeldung zum Elstam-Verfahren.

Gruß

Björn Niggemann

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letzte Antwort am 18.07.2017 13:12:29 von björn
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