Hallo,
folgender Fall: AN hört am 10.7.2017 auf - beginnt am 11.07.2017 bei neuem Arbeitgeber......
Da ich noch nicht den Lohnmonat Juli abgerechnet habe, hat aber der neue Arbeitgeber durch seine
Eingabe der Daten sich zum Hauptarbeitgeber gemacht.....ich soll mit Steuerklasse 6 den Juli abrechnen...
Wie ist die Regelung dafür bei Arbeitgeberwechsel im laufenden Monat ????
Danke vorab
C.Kleiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kleiner,
in solchen Fällen können Sie mit den alten Merkmalen abrechnen, da diese bis zum Austritt gültig waren.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo,
heißt: umstellen auf Hauptarbeitgeber wieder, Enddatum eingeben, steuerklasse 1 abrechnen ???
Gruß
C.Kleiner
Ja genau.
Bei der Abrechnung erfolgt ja dann die Abmeldung und keine Anmeldung zum Elstam-Verfahren.
Gruß
Björn Niggemann