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steuerfreie Vermietungsumsätze in USt VA "mit VSt Abzug"?

23
letzte Antwort am 21.07.2017 07:58:25 von
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willimüller
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Nachricht 1 von 24
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Hallo Newsgroup,

Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?

Wir haben im SKR 03 steuerfreie Vermietungseinnahmen auf das Standardkonto 8105 Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 (Vermietung und Verpachtung) gebucht. In der USt Voranmeldung werden diese aber unter der Zeile 23 "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug" KZ 43 ausgewiesen.

Wie kann das korrigiert werden?

Schöne Grüße

Willi Müller

bfit
Meister
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Nachricht 2 von 24
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Hallo Herr Müller,

wie sieht das Konto 8105 bei Ihnen in den Stammdaten aus? Hat dort jemand etwas an der Funktion geändert?

Bei mir sehen die Stammdaten des Kontos folgendermaßen aus:

186544_pastedImage_0.png

Und eine Probebuchung auf dieses Konto landet in der richtigen Zeile 24:

186641_pastedImage_1.png

Viel Glück beim Suchen des Fehlers.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 3 von 24
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Hallo Frau Fitschen,

vielen Dank für's Mitdenken. Die Kontenfunktion ist unverändert. Es scheint an der debitorischen Verbuchung zu liegen. Wenn ich eine Direktbuchung "Bank an 8105" mache, klappt es. Bei einer Sollstellung nicht. Kann das sein?

Schöne Grüße

Willi Müller

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bfit
Meister
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Nachricht 4 von 24
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Hallo Herr Müller,

Sie buchen Debitor an 8105 - bei einem Soll-Versteuerer oder bei einem Ist-Versteuerer?

Bei einem Soll-Versteuerer sollte doch eigentlich dieselbe Zuordnung erfolgen wie bei Bank an 8105, und bei einem Ist-Versteuerer im Monat der debitorischen Buchung gar keine Zuordnung. Ich kann mir eine falsche Zuordnung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eigentlich nur bei einem Ist-Versteuerer vorstellen und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem die Zahlung in der Bank eingeht. In dem Fall könnte es an einem falschen Steuerschlüssel liegen.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 5 von 24
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Hallo Frau Fitschen,

ja, es geht um einen Ist-Versteuerer. Bisher wurde die Zahlung mit dem Steuerschlüssel 1, gebucht, damit keine Buchung auf USt nicht fällig erfolgt (es gibt nämlich auch steuerpflichtige Umsätze).

Der Schlüssel 1 bedeutet tatsächlich "Umsatzsteuerfrei (mit Vorsteuerabzug)"; einen passenden Schlüssel finde ich aber nicht: (ohne geht auch nicht)

Bedeutung der Steuerschlüssel (Dok.-Nr.: 9211458)

1 Umsatzsteuerfrei (mit Vorsteuerabzug)

2 Umsatzsteuer 7%

3 Umsatzsteuer 19%

4 gesperrt

5 Umsatzsteuer 16%

6 gesperrt

7 Vorsteuer 16%

8 Vorsteuer 7%

9 Vorsteuer 19%

46 3) Steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b
Abs. 5 UStG schuldet

49 2) Andere Steuersätze

50 -59 Individueller USt-Schlüssel

91 3) Erhaltene Leistungen § 13b VSt 7 %, USt 7 %

92 3) Erhaltene Leistungen § 13b VSt 0 %, USt 7 %

93 50%-Reduzierung des Vorsteuerabzugs bei auch privat oder für
unternehmensfremde Zwecke genutzte Fahrzeuge, die zwischen dem 31.3.99 und dem
31.12.2003 angeschafft, hergestellt oder gemietet wurden

94 1) Erhaltene Leistungen § 13b VSt 19 %, USt 19 % oder VSt 16 %, USt 16 %

95 1) Erhaltene Leistungen § 13b VSt 0 %, USt 19 % oder VSt 0 %, USt 16 %

Schöne Grüße

Willi Müller

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bfit
Meister
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Nachricht 6 von 24
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Hallo Herr Müller,

ja ich habe auch schon mal Steuerschlüssel gesucht, die es bei DATEV nicht gab. Ich meine gehört zu haben, dass man sich auch eigene Kanzlei-Steuerschlüssel kreieren kann, habe es aber noch nie ausprobiert und weiß daher nicht wie es geht. Vielleicht kann da Ihnen ja ein anderer Teilnehmer hier helfen.

Außerdem fallen mir nur noch zwei nicht wirklich befriedigende Workarounds ein:

Entweder man bucht die Zahlung mit Steuerschlüssel 40. Das hat den Nachteil, dass der Umsatz fälschlicherweise nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auftaucht

oder

man bucht den Zahlungseingang gegen 8105 und storniert im gleichen Zuge die Debitorenbuchung wieder.

Ich weiß, das ist nicht das gelbe vom Ei.

Vielleicht äußert sich ja mal ein DATEV-Mitarbeiter hierzu.

Viele Grüße und noch einen schönen sonnigen Tag,

Birthe Fitschen

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encko
Einsteiger
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Hallo,

alternativ könnte man die Buchungssätze auch auf Soll-Versteuerung stellen. Je nach Zahlungszeitpunkt macht es ja eventuell keinen Unterschied in der UStVA .

mfG

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 8 von 24
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Hallo Frau Fitschen, vielen Dank!

Vielleicht äußert sich ja mal ein DATEV-Mitarbeiter hierzu.

Warten wir mal ab, das ist ja nun wirklich kein exotischer Fall 🙂

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Nachricht 9 von 24
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Das hat mich interessiert.

Ich habe für eine VA (Ist-Versteuerung) das Konto 1371 gegen 8105 gebucht. Ergebnis: Ausweis in der VA als ust-freier Umsatz ohne Vorsteuerabzug, alles korrekt.

Bei einer Buchung über OPOS ohne Ausgleich 10000 / 8105 = kein Ausweis in der Voranmeldung (korrekt, da Ist-Versteuerung), beim Ausgleich 1371 / 10000 dann aber Errechnung 19% USt (abzugsfähig an nicht abzugsfähig).

Buchung einmalig auf Sollversteuerung zurückgestellt =  keine Umsatzsteuererrechnung, alles gut. Allerdings erfolgt dann aber gar kein Ausweis in der USt-VA? Warum, wurde doch bezahlt?

Ehrlich, dieses System mit der Ist-Versteuerung und OPOS ist mir unheimlich. Wahrscheinlich kann ich aber nur nicht damit umgehen.

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bfit
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Buchung einmalig auf Sollversteuerung zurückgestellt = keine Umsatzsteuererrechnung, alles gut. Allerdings erfolgt dann aber gar kein Ausweis in der USt-VA? Warum, wurde doch bezahlt?

Weil die Buchung auf Sollversteuerung zurückgestellt wurde und bei Sollversteuerung die Zahlungsbuchung keine Umsatzsteuer auslöst, sondern die Buchung Debitor an Erlöse.

Viele Grüßé,

B. Fitschen

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bfit
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Hallo Herr Müller,

durch einen Zufall habe ich soeben die Möglichkeit der Anlage von individuellen Steuerschlüsseln gefunden:

     in Kanzlei-Rewe:

          Stammdaten

               Steuerschlüssel

                    neuen Steuerschlüssel anlegen

Wenn Sie dort den Steuerschlüssel wie folgt anlegen, sollte dass doch eigentlich funktionieren:

186736_pastedImage_0.png

Viel Erfolg!

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

willimüller
Fachmann
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Nachricht 12 von 24
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Hallo Frau Fitschen,

vielen Dank für's Mitgrübeln .. hoffentlich hat das Ihnen nicht den Schlaf geraubt.. 🙂

@Datev: Thema ist noch nicht erledigt; eine Standardlösung müsste es eigentlich geben...

Schöne Grüße Willi Müller

Nachtrag: ich wollte die Funktion als Kanzleifunktion einrichten; das klappt auch, in den Stammdaten ist aber nur die Vergabe von individuellen Funktion auf Mandantenebene und nicht auf Kanzleiebene (ausgegraut) möglich:

186827_pastedImage_0.png

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bfit
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Hallo Herr Müller,

nein, so etwas raubt mir nicht den Schlaf. Ich bin Nachteule und arbeite gerne spät Abends. Und das mir die Lösung gestern Abend noch über den Weg gelaufen ist, war Zufall . Ich war bei einem Jahresabschluss und habe einen anderen Steuerschlüssel gesucht.

Hat es denn jetzt geklappt? Ich habe es gestern nicht noch ausprobiert.

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

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m_fehlau
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Ja, Frau Fitschen, Ihr ind. Steuerschlüssel klappt gut. Vielen Dank hierfür.

Trotzdem muss ich Herrn Müller und Herrn Dostal zustimmen: Dieses "Gefrickel" bei IST-Versteuerern ist unheimlich und unhaltbar. Zumal die DATEV OPOS für 4/3-Rechner immer mehr propagiert. Hier muss eine automatische Lösung her, die auch Lerndatei-fähig ist.

Grüße M. Fehlau

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bfit
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Hallo Herr Fehlau,

vielen Dank für die Antwort. Es freut mich, dass es klappt. Dann weiß ich jetzt auch für das nächste Mal, wenn es einen Steuerschlüssel nicht gibt, wie vorzugehen ist.

Dass DATEV sehr viel stärker auf Bilanzierer als auf 4/3-Rechner eingestellt ist, merke ich ganz oft - und ärgere mich immer wieder darüber.

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

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m_fehlau
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Wird die Bank über "Zahlungen buchen" gebucht, erscheint folgender Hinweis:

186920_pastedImage_0.png

Immerhin wird somit ein manueller Eingriff vom Sachbearbeiter gefordert und die elektronische (dunkel) Verarbeitung der Bank läuft nicht mit dem falschen Steuerschlüssel durch.

Grüße M. Fehlau

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Ja, das ist vom System her schon klar, trotzdem fehlt der ust-freie Umsatz in der VA. Es wird eben kein Rückgriff auf die vorherige Debitorenbuchung genommen.

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m_fehlau
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Hallo Herr Dostal,

die oben aufgeführte Fehlermeldung sagt ja gerade, dass das in diesem Fall nicht möglich ist. Hier muss also manuell der BU angepasst werden; sprich mit dem von Fitschen geposteten Steuerschlüssel. Dann klappt auch alles:

187101_pastedImage_0.png

Grüße M. Fehlau

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willimüller
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Es wird eben kein Rückgriff auf die vorherige Debitorenbuchung genommen.

Das ist leider das Problem bei allen debitorisch gebuchten Ist-Versteuerungsumsätzen. Das Programm geht davon aus, dass es sich bei den Zahlungseingängen um 19% ige Umsätze handelt. Wenn das nicht der Fall ist, muss beim Buchen ein Schlüssel eingegeben werden (auch schon nicht optimal). Und mir ging es darum, dass es nur für steuerfreie Umsätze mit VSt Abzug einen Schlüssel gibt und für steuerfreie ohne VSt Abzug gar kein Schlüssel vorgesehen ist und dieser - wie Frau Fitschen gezeigt hat - bei jedem Mandant individuell angelegt und in den Stammdaten hinterlegt werden muss.

Das ist merkwürdig ...

Schöne Grüße

Willi Müller

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m_fehlau
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Das ist leider das Problem bei allen debitorisch gebuchten Ist-Versteuerungsumsätzen. Das Programm geht davon aus, dass es sich bei den Zahlungseingängen um 19% ige Umsätze handelt.

Nicht ganz, Herr Müller. Werden über "Zahlungen buchen" die Zahlungen ausgebucht, versucht DATEV schon, den USt-Sachverhalt aus der ursprünglichen Buchung zu ermitteln. Soweit klappt das insb. bei 7%igen und 19%igen Umsätzen sehr gut. Wird ohne "Zahlungen buchen" einfach nur das Debitorenkonto mit gleichem Belegfeld gebucht, setzt DATEV automatisch den Steuerschlüssel 3.

Ich kann Herrn Müllers Vorschlag, für diesen wirklich nicht unüblichen Sachverhalt einen Standard-Steuerschlüssel bereitzustellen, zustimmen.

P.S.: Wird der von Frau Fitschen vorgeschlagene Steuerschlüssel auf Kanzleiebene festgelegt, lässt er sich für alle Ist-Versteuerer nutzen.

Grüße M. Fehlau

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p_bohnes
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Nachricht 21 von 24
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Hallo,

ich habe das Problem mit folgendem individuellen Steuerschlüssel gelöst.187011_pastedImage_0.png

Dieser Buchungsschlüssel muss bei der Zahlung (Ist-Versteuerung) erfasst werden.

Damit erscheinen die Umsätze in der USt-Voranmeldung in der Zeile 24.

Gruß

P. Bohnes

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willimüller
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Hallo Herr Fehlau,

das Anlegen auf Kanzleiebene klappte, die Zuordnung in den Mandantenstammdaten leider nicht (s.o.)

187012_pastedImage_0.png

Schöne Grüße

Willi Müller

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m_fehlau
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Wie schnell man doch solch einen Nachtrag überliest

Ok, wenn die Voraussetzungen der Aktivierung nicht erfüllt sind, wirds mit dem Kanzleischlüssel nichts.

Grüße M. Fehlau

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Aber hier liegt ja der Hund im Pfeffer, das Programm schafft es zwar einen (nach außen hin unwichtigen) innerbetrieblichen OPOS-Ausgleich automatisiert darzustellen, aber eben nicht die nach außen sehr wichtige steuerliche Beurteilung. Einen Steuerschlüssel angeben zu müssen, wenn schon ein EDV-Konto mit entsprechender Funktion bebucht wurde, ist auch irgendwie doppelt-gemoppelt. Es bleibt die Fehleranfälligkeit. Trotz "Workaround" ist hier m.E. DATEV am Zuge, deutlich nachzubessern.

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letzte Antwort am 21.07.2017 07:58:25 von
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