Hallo Community,
kann man in den Stammdaten beim Mandanten hinterlegen, dass man ein SEPA-LS-Mandat für das Finanzamt hat, so ähnlich wie bei der Vollmacht, dort muss man ein Häkchen setzen. Leider habe ich nichts Entsprechendes gefunden oder ich habe es übersehen.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Gabriele Schneider
Moin,
dieser Wunsch existiert schon so lange, dass Keiner mehr auf Verwirklichung hofft. Leider sehr sarkastisch aber wahr.
Gruß
KP
Hallo Frau Schneider,
eine Möglichkeit wäre den Tab "Weitere Informationen" in den Zentralen Stammdaten zu nutzen:
Das ganze könnte dann etwa so aussehen:
Über die Auswertbarkeit dieser Information sowie über die mangelnde Verknüpfungsmöglichkeit mit einem Dokument etc. brauchen wir hier leider, da pflichte ich Herrn K. Pf. bei, nicht mehr reden.
Grüße M. Fehlau
Hallo Herr Fehlau,
vielen Dank für die rasche Info, sehr schade, dass hier keine so einfache und logische Lösung (siehe Vollmacht) vorgesehen ist.
Viele Grüße
G. Schneider
Hallo K. Pf.,
die Hoffnung stirbt zuletzt, aber vielen Dank, manchmal ist man auch betriebsblind...
Viele Grüße
G. Schneider
Nein, nicht betriebsblind sondern eher sehend. Wenn es für jeden Quatsch Datenbankfelder gibt, dann sollten sie auch abzufragen sein. Wenn es für wichtige Informationen kein Datenbankfeld gibt (und vor Allem wenn diese Felder schon seit Jahren gefordert werden) dann sollten diese zügig nachgerüstet werden. Dann wiederum werden Datenbankfelder, die ja nicht ganz unnötig sind (Betriebsnummer) einfach in der ZMSD gesperrt.
Das ist Digitalisierung -6.0.
Auch wir stellen uns heute diese Frage, gibt es denn zwischenzeitlich eine andere Lösung?
Anderer Softwareanbieter, bei DATEV wird das nichts mehr. Siehe die ewig auftauchende Frage nach der Erfassung der Betriebsnummer(n).
@DaniPedia schrieb: Auch wir stellen uns heute diese Frage, gibt es denn zwischenzeitlich eine andere Lösung?
wir haben das vor Jahren schon über individuelle Felder gelöst.
Als Muster eine mögliche Darstellung:
Die individuellen Felder sind durchaus bekannt. Nur was nützt es, wenn diese Information manuell auszulesen um einen Brief über PFB zu schreiben. Hier wird das Datenfeld benötigt damit die Schriftguterstellung den entsprechenden Textbaustein automatisch auswählt und mit den Bescheiddaten füllt. Bei ESt kann das ja noch aus den Rückmeldedaten ermittelt werden, aber Steuerarten ohne Rückmeldung der Finanzverwaltung sind außen vor.
Ich stimme ja zu, dass die DATEV hier eine Schlechtleistung erbringt.
Die individuellen Fehler sind über PFB aber genauso auszulesen wie andere. Dann noch etwas VBA dazu und schon funktionieren auch Textbausteine usw. automatisch.
Als DATEV-Anwender wird man dran gewöhnt, erfinderisch zu sein.
Leider.
Hallo Herr Noescher,
Ihre Lösung sieht gelungen aus, aber genau so etwas hätte ich mir im Rahmen der Vollmachtsdatenbank gewünscht, weil dort die aktuellen Daten beidseitig (FA + StB) hinterlegt sein könnten.
Eine selbst erstelle Angabe direkt im Arbeitsplatz wäre auch noch vertretbar, aber wenn ich es richtig erkennen kann und verstehe, dann befindet sich Ihre "Individuelle Felder" in den Stammdaten, welche sich doch langsam und umständlich öffnen lassen.
Sicherlich besser als nichts, aber warum sind wir denn Mitglieder einer beruflichen Genossenschaft? Weil diese aus dem Gedanken entstanden ist, vernünftiges Werkzeug für den Berufsstand zu entwickeln.
Vielleicht erleben wir neben ÜIII, Grundsteuer und Zinsbescheiden, doch noch einmal positive Überraschungen.
Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Mandanten das durchaus selber wissen können, deshalb habe ich meine Schreiben zu fälligen Vorauszahlungen verallgemeinert und weise nur noch auf die Fälligkeit hin. Auf dem Bescheid steht es drauf, da brauche ich keine Angabe im Programm.
Als Dienstleister sehe ich dies anders, zumal auch bei Ihnen nicht 100% der Mandanten den Zahlungsstatus kennen und es dann zu Rückfragen kommt, die noch mehr Zeit kosten. Deshalb gleich saubere Angaben.
Jeder wie er meint, wir haben es bis vor Kurzem auch noch so gemacht. Aber die zwei Rückfragen, die wir deshalb hatten, sind bei uns auf jeden Fall deutlich weniger Aufwand als die Unterscheidung der beim FA hinterlegten Zahlungsart.
Beim Erstgespräch weisen wir im Rahmen der Erläuterung der Vollmacht darauf hin, dass wir nur für das Festsetzungsverfahren verantwortlich sind und wir empfehlen und unterstützen beim SEPA-Mandat. Es bleiben damit bei uns nur die Exoten übrig , die aus welchen Gründen auch immer dem FA kein SEPA Mandat geben wollen. Die wissen das dann aber auch. Sonst rufen sie an, dann gibt es mal wieder einen Kontakt, ist auch nicht schlechter als dieselbe Zeit ohne dass der Mandant etwas davon merkt.
Guten Morgen!
Gerade habe ich einen Anruf der DATEV erhalten. Das Feld gibt es nicht und ist in der "alten" Welt DATEV Arbeitsplatz auch nicht mehr vorgesehen.
Ich habe dieses Feld als Wunsch für die Cloud-Lösung Basisdaten online hinterlegen lassen. Also fleißig als Wunsch oder IDEA bei der DATEV angeben!