Ich habe keinen ähnl. Beitrag dazu gefunden --- ist aber ein sehr aktuelles Thema.
GmbH-GF ist kein Gesellschafter --- und wurde als "Kopf und Seele" der GmbH schon seit Jahrzehnten sv-frei abgerechnet.
Wurde bei SV-Prüfungen nie beanstandet. Und jetzt der Bescheid mit Nachforderung ab 1.1.2012 volle SV-Beiträge
für 4 Jahre !!!
Hierzu ein TIPP: im Heft 28/2017 DSTR ein Aufsatz von Stephan Rittweger "Beitragsnachforderungen für geschäftsführende
Gesellschafter einer GmbH"
Es wird die Meinung vertreten, dass die DRV erst ab 7/2014 SV-Beiträge nachfordern darf --- da zu diesem Zeitpunkt erst
die BSG Urteile vom 28.8.2012 veröffentlicht wurden!!
Wer hat Erfahrungen mit Klage und Widerspruch gegen Nachforderungsbescheide der Deutschen Rentenversicherung in solchen Fällen?
Der Aufsatz bezieht sich doch auf Gesellschafter Geschäftsführer und genau das haben Sie in Ihrem Fall ja nicht. Das würde ich also nicht als passend empfinden.
Wenn Sie unter dem Schlagwort "Fremdgeschäftsführer" suchen, auch bitte in der Fachliteratur außerhalb dieses Forums, werden Sie eine Fülle an ähnlichen Fällen finden, die leider ganz klar dem jetzt ergangen Bescheid entsprechen.