abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechnungslegung für eine Buchhaltung

1
letzte Antwort am 14.07.2017 10:57:55 von Lea_Wrosch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 2
296 Mal angesehen

Hallo,

ich schreibe eine Buchhaltungsrechnung bei einem Mandanten und wähle im Feld § 16 das Kürzel "M" aus, andere Auswahlmöglichkeiten noch vorhanden. Bei einem anderen Mandanten möchte ich das gleiche machen und sofort nach der Eingabe des Betrags wird das Feld § 16 grau und es erscheint "K", mach ich dann den Pfeil auf, gibt es keine weiteren Auswahlmöglichkeiten!!!????

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
30 Mal angesehen

Hallo,


wenn Sie bei diesem Mandanten keine andere Auswahlmöglichkeit in der Rechnung haben, kann es an folgenden Einstellungen liegen:


1. Prüfen Sie in den Grundwerten der Rechnung, ob dort bei Berechnungsart § 16 "K" hinterlegt ist. Stellen Sie dort beispielsweise auf "M" um. Im Anschluss sind in der Rechnung alle Berechnungsarten für §16 mit dem Pfeil in der Rechnungsdisposition auswählbar.


2. Gehen Sie in die Stammdaten des Mandanten und prüfen für den §16 Post- und Telekommunikationsgebühr, ob dort fest "K " für keine Berechnung hinterlegt ist. Sie können das Ändern, indem Sie den Mandanten mit Doppelklick öffnen und im linken Übersichtsbaum den Punkt Grunddaten Rechnungsschreibung mit Doppelklick öffnen. Im Feld "Berechnungsart §16" können Sie entweder eine Vorbelegung treffen oder auf "keine Angabe" umstellen, dann müssen Sie pro Rechnung oder pro Gebühr die Berechnungsart für §16 festlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation

0 Kudos
1
letzte Antwort am 14.07.2017 10:57:55 von Lea_Wrosch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage