Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
ich bin gerade dabei, einen Abschluss für einen Mandanten zu erstellen. Nun habe ich im Zuge dessen die Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellt, indem ich die Programmverbindung zum Umsatzsteuerprogramm genutzt habe. Das Umsatzsteuerprogramm errechnet für den Besteuerungszeitraum 2016 ein Erstattungsguthaben. Darüber hinaus habe ich die Abstimmdifferenzen, die zwischen Erklärung und Bilanz bestehen, vom System ermitteln lassen und als Buchungssatz in den Abschluss rückübertragen. Die Abstimmdifferenz beläuft sich lediglich auf ein paar Cent.
Wenn ich nun die Umsatzsteuer-, Vorsteuer- und Umsatzsteuervorauszahlungskonten einschließlich der Abstimmdifferenz im Abschluss saldiere, komme ich auf genau den Wert, den mir das Umsatzsteuerprogramm errechnet hat.
Jetzt meine Frage dazu: Das Umsatzsteuer-Erstattungsguthaben ist bekanntlich eine Forderung, die mit Ablauf des Besteuerungszeitraums 2016 entsteht.
(1) Wie wird diese Forderung denn überhaupt im Abschluss 2016 ausgewiesen, d.h. auf welchem Konto steht sie? Sie ist doch bloß ein Saldo aus unterschiedlichen Konten, der sonst auf keinem Buchungskonto ausgewiesen wird, sehe ich das richtig?
(2) Wie wird diese Forderung in den Abschluss des Folgejahres vorgetragen? Muss der Wertvortrag manuell geschehen oder gibt es eventuell eine Automatik, die man dafür nutzen kann? (Ich meine, dass ich mal sowas gehört habe, dass es eine Automatik gäbe.)
Über Antworten freue ich mich sehr.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Kuhlmey,
1) Wir machen das im Erläuterungsbericht so, dass wir die entsprechenden Konten verdichten und als Text Umsatzsteuer-Guthaben VJ ausweisen. Im Rechnungswesen buchen wir die Salden nicht um.
2) Bei der Übernahme der Salden gibt es einen eigenen Punkt Umsatzsteuerkonten. Damit können Sie den Saldo vortragen.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hallo,
ich fasse die USt-Konten nach Erstellung der Jahreserklärung immer auf dem Konto #1789 USt, lfd. Jahr (SKR03) zusammen, da ich finde, dass dies den Kontennachweis zum JA übersichtlicher macht. Auf diesem Konto stehen dann per 31.12. zum einen die USt-Vorauszahlungen für November (falls Dauerfristverlängerung gegeben), Dezember sowie das Guthaben oder die Nachzahlung aufgrund der USt-Erklärung. Insgesamt ergibt sich hieraus eine Forderung oder eine Verbindlichkeit, die dann automatisch unter Aktiva oder Passiva ausgewiesen wird. In das neue Jahr trage ich den Saldo dann auf #1790 USt. Vorjahr vor.
Es gibt eine Automatik, mit der ich mich noch nicht beschäftigt habe, da dies eher länger dauert, als die eine Buchung in den EB-Werten abzuändern.
Viele Grüße
B. Fitschen
Hallo,
ich fasse die USt-Konten nach Erstellung der Jahreserklärung immer auf dem Konto #1789 USt, lfd. Jahr (SKR03) zusammen, da ich finde, dass dies den Kontennachweis zum JA übersichtlicher macht. Auf diesem Konto stehen dann per 31.12. zum einen die USt-Vorauszahlungen für November (falls Dauerfristverlängerung gegeben), Dezember sowie das Guthaben oder die Nachzahlung aufgrund der USt-Erklärung. Insgesamt ergibt sich hieraus eine Forderung oder eine Verbindlichkeit, die dann automatisch unter Aktiva oder Passiva ausgewiesen wird. In das neue Jahr trage ich den Saldo dann auf #1790 USt. Vorjahr vor.
Es gibt eine Automatik, mit der ich mich noch nicht beschäftigt habe, da dies eher länger dauert, als die eine Buchung in den EB-Werten abzuändern.
Viele Grüße
B. Fitschen
Im Jahresabschlussmodul gibt es eine Option "Sortierung". Dort kann definiert werden, dass die USt.-Konten zu einem Gruppensaldo saldiert ausgewertet werden. Damit erspart man sich die Umbuchungen.
Vielen Dank für die Antworten!
Stimmt. Von der Option "Sortierung" habe ich auch schon gehört. Wo finde ich diese Option? In den Eigenschaften? Dort finde ich sie leider nicht.
Auf der linken Seite unter Eigenschaften:
-> Datum
-> Umfang und Varianten
[...]
-> Sortierung
Die Option "Sortieren" habe ich inzwischen selber gefunden.
Sie befindet sich in den Eigenschaften der Wertekontrolle der Auswertung "Kontennachweis zur Bilanz". Ganz korrekt heißt diese Option dort "Sortierung der Konten im Kontennachweis nach Einzel- und Gruppensalden (z.B. USt-Konten)".
Vielen Dank!
auch wenn es schon oft gesagt wurde:
Leider lässt sich diese Option - genauso wie die Summierung der Vorjahreswerte - in den Jahresabschlussauswertungen nur durch die Einrichtung und Auswahl von Kanzlei Auswertungssteuerungsdaten dauerhaft auswählen.
Ich bitte nochmals, diese Optionen als Standard zu hinterlegen oder zumindest in den Extras zu hinterlegen, dass diese Vorbelegungen kanzleiweit gelten sollen.
Ich habe noch von niemanden gehört, dass der Ausweis des Gruppensaldos USt stört; genausowenig wie die Aufsummierung der Vorjahreswerte (wenn die Geschäftsjahreswerte aufsummiert werden).
Hallo @Datev,
diesem Anwenderwunsch möchte ich gern unterstützten!
Vielen Dank & viele Grüße.
Hallo,
den Wunsch, die Aufsummierung der Vorjahreswerte in den Jahresabschlussauswertungen standardmäßig zu hinterlegen, haben wir in unsere Produktplanung aufgenommen.
Die Einstellung zur „Sortierung der Konten im Kontennachweis nach Einzel- und Gruppensalden" wirkt sich nicht nur auf die Umsatzsteuerkonten, sondern z.B. bei Personengesellschaften auch auf die Darstellung der Gesellschafterkonten aus. Hier gibt es unterschiedliche Anwenderwünsche für die Standardvorbelegung. Da wir nur einen Standard anbieten können, haben wir uns dafür entschieden, die Sortierung der Konten nach Einzel- und Gruppensalden nicht vorzubelegen.
Mit freundlichem Gruß
Sabine Bosch-Frühauf
Produktmanagement und Service
Kanzlei-Rechnungswesen Jahresabschluss
DATEV eG
[Sabine Bosch-Frühauf]
Die Einstellung zur „Sortierung der Konten im Kontennachweis nach Einzel- und Gruppensalden" wirkt sich nicht nur auf die Umsatzsteuerkonten, sondern z.B. bei Personengesellschaften auch auf die Darstellung der Gesellschafterkonten aus. Hier gibt es unterschiedliche Anwenderwünsche für die Standardvorbelegung. Da wir nur einen Standard anbieten können, haben wir uns dafür entschieden, die Sortierung der Konten nach Einzel- und Gruppensalden nicht vorzubelegen.
Das ist ja auch in Ordnung so, aber warum kann man das nicht kanzleiweit steuern. Wenn eine Kanzlei es standardmäßig anders möchte, dann möchte ich in den Optionen (da, wo z. B. die Pfade definiert werden) eine individuelle Option haben, damit ich nicht jedesmal wenn ich ein tmp-Abschluss öffne, mich erst durch zig Einstellung klicken müssen. Sollte es jemand anders wollen, dann läßt er es halt.
Ich möchte keine Zwangsverhaftung für eine für mich schwachsinnige und ausbremsende Standardvorbelegung!
Gruß A. Martens
Hallo,
aktuell können wir Ihr Anliegen nur über Kanzlei-Pakete lösen:
Möchten Sie Auswertungseigenschaften kanzleiweit steuern, können Sie mit Kanzlei-Paketen arbeiten. Die Vorgehensweise ist auf der Informations-Datenbank unter der Dokumenten-Nummer 9211508 beschrieben.
Haben Sie in einem Bestand einmal das Kanzlei-Paket in den Jahresabschlussauswertungen geöffnet, wird dieses beim nächstmaligen Aufruf in diesem Bestand automatisch geöffnet.
Mit freundlichem Gruß
Sabine Bosch-Frühauf
Produktmanagement und Service
Kanzlei-Rechnungswesen Jahresabschluss
DATEV eG