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Gesonderte Meldung Grund 57 Wie richtig?

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letzte Antwort am 12.07.2017 10:22:29 von Uwe_Lutz
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oehme
Einsteiger
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Nachricht 1 von 12
12975 Mal angesehen

Hallo,

ich habe einen Brief bekommen mit folgenden Angaben:

Mein Mitarbeiter bist geboren am 01.05.1954 und nun bekomme ich eine Bitte um Abgabe der Gesonderten Meldung mit Grund 57. Im Brief steht das die Meldung mindestens den Zeitraum einschliesslich 31.05.2017 umfassen darf.

Stand Lodas ist 07/2017. Habe zuletzt den Monat Juni abgerechnet.

Was ist hier richtig zu tun das alles richtig läuft.

MFG

C.Oehme

a_horst
Einsteiger
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Nachricht 2 von 12
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Hallo Frau Oehme,

schauen Sie sich bitte mal das Dokument  5303221 an. Hier gibt es eine genau Beschreibung zu den gesonderten

Meldungen.

Viele Grüße

Andreas Horst

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oehme
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Hallo,

wenn ich dieses Dokument kapieren würde dann täte ich nicht fragen Weil lesen kann ich gott sei dank... Mir ist nicht klar was ich tun muss bei dem Abrechnungsstand den ich habe... deshalb wäre es sehr hilfreich ob mir jemand sagen kann... wann ich hier mit gefordertem Zeitraum 31.05.2017 das Kennzeichen setzen muss.

a) in welchem Monat?

b) Wiederholungsabrechnung ja oder nein? etc.

MFG

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oehme
Einsteiger
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Nachricht 4 von 12
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Weiß denn keiner eine Lösung?

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a_horst
Einsteiger
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Nachricht 5 von 12
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Hallo,

ich habe nicht unterstellt das Sie nicht lesen könnten.

a) mit der Juli Abrechnung den Status gesonderte Meldung unter PSD DEÜV schlüsseln und die Meldung wird dann automatisch erstell

b) keine Wiederholungsabrechnung nötig.

MfG

Andreas Horst

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oehme
Einsteiger
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Nachricht 6 von 12
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Wenn i das im Juli eingebe bekomme ich aber eine Meldung das man es im aktuellen Monat nicht eingeben kann, weil die eingabe immer im Folgemonat sein soll. Deshalb habe ich mich gefragt ob es denn auch dann mit dem Zeitraum 31.05.2017 passt?

MFG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 12
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Moin,

beim Rentenantragsverfahren müssen Sie die Schlüsselung für den Monat vornehmen, in dem die Rente beginnt - hier vermutlich 09/2017.

In dem Bearbeitungsmonat erfassen Sie die Kennzeichnung für die gesonderte Meldung auf "Rentenantragsverfahren" setzen.

Dann wird die Meldung mit der nächsten Abrechnung automatisch erstellt. In der Meldung sind dann die Daten bis 07/2017 enthalten. Dies ist im Rentenantragsverfahren auch korrekt, da die Daten mindestens bis 05/2017 enthalten sein müssen - mehr ist in dem Fall ok.

Viele Grüe

Uwe Lutz

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oehme
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
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Also jetzt noch ma stehe echt auf dem Schlauch... Mit Rente in 9 verstehe ich... sehe ich auch so... Allerdings kann ich im Bearbeitungsmonat ( bei mir 7 ) das Kennzeichen ja nicht setzen da eben die Meldung kommt das es nur in einem zukünftigen Abrechnungszeitraum setzen darf.. Setze ich es dann in 08/2017 oder erst in 9/2017?

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ulli_preuss
Erfahrener
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Nachricht 9 von 12
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Hallo,

Sie wechseln in den Bearbeitungsmonat 09/2017 (wird blau unterlegt) und schlüsseln dann unter DEÜV das Rentenantragsverfahren.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
oehme
Einsteiger
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Nachricht 10 von 12
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Danke vielmals

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oehme
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
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Kommt dann die Meldung 57 mit der Abrechnung 7/2017 raus? oder erst in 9/2017... weil die RV will es ja dringend....

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 12
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Hallo Frau Oehme,

die Meldung kommt bis zu 4 Monate vor dem Rentenbeginn. Bei Erfassung in 09/2017 also ab der Abrechnung 05/2017.

Somit wird die Meldung mit der nächsten Abrechnung übermittelt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 12.07.2017 10:22:29 von Uwe_Lutz
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