Hallo,
ich habe mal eine Frage abseits der Lohnprogramme.
Angestellte arbeitet währenden der Elternzeit und während Elterngeldbezug als Minijobberin.
Sie bekommt einen pauschal versteuerten Fahrkostenzuschuß.
Durch diesen übersteigt das Gehalt ab und zu die 450 € Grenze.
Dies ist für den Minijob irrelevant.
Nun behauptet die Angestellte, dass sie, lt. Aussage der Elterngeldstelle, während der Elternzeit nicht mehr als 450 € verdienen darf.
Aus meiner Sicht ist die einzigste Grenze für eine Tätigkeit während der Elternzeit die 30 Wochenstunden-Grenze. Natürlich unter eventueller Neuberechnung/Anrechnung auf das Elterngeld.
Aber bevor ich irgendwas übersehen habe, meine Fragen.
Einmal eine generelle:
Wird ein Fahrtkostenzuschuß für die Berechnung des Elterngeldes auf das Einkommen angerechnet?
Und einmal eine fallbezogene
Gibt es eine von mir übersehene Grenze ?
Vielen Dank
Gruß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
grundsätzlich sind auch pauschal versteuerte Bezüge bei Elterngeld zu berücksichtigen, d. h. das diese einerseits zum Einkommen für die Ermittlung der Höhe des Elterngelds (positiv) berücksichtigt werden, aber auch auf der anderen Seite als Einkommen bei Bezug von Elterngeld angerechnet werden.
Nach meiner Kenntnis gibt es keine weitere Stunden-Grenze für den Bezug von Elterngeld bzw. Inanspruchnahme von Elternzeit. Hier finden Sie viele Antworten zu diesem Themenkomplex:
Fragen und Antworten - Familien-Wegweiser des Bundesfamilienministeriums
Viele Grüße
T. Reich