Hallo,
ein Vorstand hat uns 2016 verlassen. Nun steht noch die Tantieme/ Prämie für 2016 aus.
Er erhält seit seinen Austritt einen monatl. Versorgungsbezug über unser Lodas. Für die dafür neu angelegte PNR musste für den Versorgungbezugsempfänger unter den Mandantendaten die KK nochmal neu (abgewandelt) angelegt werden:
Des Weiteren ist unter den Mandantendaten folgendes für den Versorgungsbezug geschlüsselt:
Und die PNR selber mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0000 angelegt.
Frage: Darf nun die Tantieme über die bestehende PNR für den Versorgungbezugsempfänger abgerechnet werden. Bei der Probe mit Tantieme (S/E) wurden jedoch keine SV-Beiträge abgeführt.
Legt man hier eine neue/ zusätzliche PNR an und was ist zu beachten damit das System dies auch zulässt? Müssen dann auch wieder die Steuerabzugsmerkmale erfragt werden? Wie ist zu beurteilen ob wir Nebenarbeitgeber sind?
Vielen Dank vorab.
Nico
Hallo Nico,
die Tantieme kann nicht über die aktuelle Personalnummer, die als Versorgungsbezugsempfänger angelegt ist, abgerechnet werden.
Jedoch kann eine Abrechnung über die Personalnummer erfolgen, die Sie bis 2016 verwendet haben.
Im Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld ist die Konstellation unter Punkt 4 - Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers beschrieben. Für Sie sind die Punkte 4.2 bzw. 4.3 relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
vielen Dank!
Darf ich noch mal Fragen stellen?
Wenn der Versorgungsbezug immer mit Steuerklasse 3 abgerechnet wird/ wurde,
steht es doch außer Frage, dass dieser jetzige EBZ mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird bzw. die 6 zurückgemeldet wird?
Das wäre aber bitter
Und gibt man bei der alten PNR ein neues Eintrittsdatum ein.
Wie würde man den Zeitrahmen wählen... ein Monat oder ein Tag?
Können wirklich zwei PNR für eine Person nebeneinander existieren?
Grüße
Nico
Hallo Nico,
wenn der Versorgungsbezug über die Steuerklasse 3 abgerechnet wird, ist der Einmalbezug über die andere Beschäftigung mit Steuerklasse 6 abzurechnen. Sie erhalten dies als Rückmeldung von der Finanzverwaltung.
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit über die Steuererklärung Geld erstattet zu bekommen, wenn zu viel Steuern abgeführt wurden.
Damit die LSt-Bescheinigung am Ende des Jahres korrekt erstellt wird, dürfen Versorgungsbezüge nicht mit normalen Bezügen kombiniert werden.
Dies können Sie auch im Dokument 5303396 Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) (Beispiele für LODAS).
Freundliche Grüße
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
noch ein mal. Vielen Dank für die aussagefähige Antwort.
In dem Dokument steht ...
"Legen Sie für die Abrechnung von jeglicher Art von Versorgungsbezügen immer eine eigene Personalnummer an, wenn zusätzlich laufender Arbeitslohn ..."
Dann würde vielleicht ein Eimalbezug doch über die PNR des Versorgungsbezugs laufen können? Dann müsste man auch nicht mit 6 versteuern.
Im Moment nagelt man mich hier fest, dass ich das 100%tig zu klären habe, dass es wirklich mit 6 abgerechnet werden muss. Puh.
Grüße
Nico
... und in dem Dokument 5303396, was Sie mir genannt haben, gibt es die Möglichkeit ...
"Sie haben die Möglichkeit, die Versorgungsbezüge und das laufende Entgelt auf einer Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Die Abrechnung ist weiterhin nur über zwei Personalnummern möglich."
(Ich glaube das hat den Vorteil, dass man auch mit nur einer Steuerklasse abrechnen kann.)
OK in unserem Fall gibt es kein LBZ aber vielleicht geht das auch mit dem EBZ?
Aber die eigentliche Frage ist doch:
Darf man für einen Monat den Versorgungsbezug auf Steuerklasse 6 melden und den EBZ dann mit der alten PNR auf Hauptarbeitgeber Stkl.3 melden und abrechnen.
Wenn das abgerechnet ist ändert man den Versorgungsbezug wieder auf Stkl.3 für die folgenden Monate?
Vielen Dank im Voraus.
Nico
Hallo Nico,
wie die Lösung programmtechnisch umgesetzt werden kann, haben wir Ihnen bereits aufgezeigt.
Für die rechtliche Klärung stimmen Sie sich bitte mit der Finanzverwaltung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
zur Info - mit EBZ geht es nicht. Habe mal die Eilservice Hotline angerufen.
Neben Aber die eigentliche Frage ist doch: ...habe ich noch eine einfache Frage.
OK der Versorgungsbezug bleibt dann auf Steuerklasse 3 ( wurde damals vom Finanzamt zurückgemeldet). Die Eilservicehotline sagte mir, dass eine Person nur 1x pro Mandant bei Finanzamt gemeldet werden kann.
Die "alte" PNR für den EBZ kann also nicht mehr bei Finanzamt gemeldet werden(?) weil wir ja schon die Person mit dem Versorgungsbezug gemeldet haben.
Der EBZ soll über die Steuerklasse 6 abgerechnet werden.
Ich ändere manuell und gebe an, dass diese PNR nicht an dem Verfahren teilnimmt?
Wo geht das?
Vielen Dank nochmal
Nico
Hallo Nico,
die Einstellung finden Sie unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben. Setzen Sie hier den Haken bei „Keine Teilnahme am Verfahren" für die Elektronische Lohnsteuerkarte.
Viele Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
vielen Dank.
Ein paar letzte Fragen noch.
Wenn man das Feld bestätigt:
und über die "alte PNR" (Austritt 2016) den EBZ abrechnet, kommt eine neue elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2017 und nicht eine geänderte für 2016?
Vielen Dank nochmal.
Grüße Nico