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Wer schuldet die USt auf die gefahrenen km im Ausland?

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letzte Antwort am 05.07.2017 08:54:33 von encko
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sika
Beginner
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Nachricht 1 von 4
264 Mal angesehen

Hallo,

ein Onmibusunternehmen fährt für einen Auftraggeber. Die Reise beinhaltet sowohl km im Inland (bspw. 1000 km) und km im Ausland (bspw. 1000 km). Wer ist nun verpflichtet die USt auf die im Ausland anfallenden km anzuzeigen bzw. abzuführen?

Was meint Ihr?

MfG

encko
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
48 Mal angesehen

Hallo,

in welchem Land sind Omnibusunternehmen und Auftraggeber ansässig?

Wenn beide im Inland ansässig sind, ist nur der Teil der Reise im Inland steuerbar. Auf den Teil im Ausland entfällt dann keine Steuer. (vgl. UStG §3b und UStAE 3b.1)

mfG

sika
Beginner
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Nachricht 3 von 4
48 Mal angesehen

Hallo,

das Omnibusunternehmen sowie der Auftraggeber sind in Deutschland ansässig. Eine Reise teilt sich auf in gefahrene km im Inland, gefahrene km im EU-Mitgliedstaat sowie gefahrene km in Drittländer.

MfG

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encko
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
48 Mal angesehen

Hallo,

im Allgemeinen ist für das Omnibusunternehmen nur der auf die inländische Beförderung fallende Umsatz steuerbar. Der Umsatz, der vom Auftraggeber gegenüber seinem Kunden bewirkt wird, ist jedoch voll steuerbar. Im Einzelfall sollten Sie sich allerdings anwaltlichen Rat einholen und sich mit dem FA abstimmen, insbesondere was Nachweis- und Aufzeichnungspflichten angeht.

mfG

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letzte Antwort am 05.07.2017 08:54:33 von encko
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