Guten Morgen Zusammen,
leider ist uns bei der Gehaltsabrechnung Juni ein Fehler unterlaufen.
Unser Auszubildender ist ab 13.06. Angestellter, es wurde versäumt, dieses Datum zu erfassen.
Ist es richtig, das Datum jetzt nachträglich zu erfassen und eine Wiederabrechnung für ihn zu machen ?
Wir arbeiten erst seit Januar mit DATEV und haben bisher Wiederabrechnungen vermieden 😉
Vielen Dank für Ihre HIlfe
Melanie
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag Frau Kipfstuhl,
Sie bekommen keine Änderung von Personengruppenschlüsseln während das Monats hin.
Wir machen das immer so, abmelden zum Datum der Prüfung.
Mitarbeiter auf eine neue Nr kopieren und dann mit neuem PGS und neuem Lohn/Gehalt abrechnen.
Und dann eine Wiederabrechnung für beide Mitarbeiternummern anstoßen.
Grüße
Claus Küpper
Guten Morgen Melanie,
also wie ich das richtig verstehe hat Euer Azubi die Prüfung am 13.06. bestanden, da dies mitten im Monat ist, ist dies eine der wenigen Fälle, wo Du zwei Personalnummern braucht. Also Du gibst den letzten Tag der Ausbildung als Austritt ein, dann kopierst Du die Personalnummer, machst hier die Änderung von Azubi in Angestellter. Als letztes machst Du eine Wiederholungsabrechnung, für diese beiden Personalnummern. Tipp mit der Probabrechnung hast Du die Zahlen innerhalb weniger Minuten auf dem Bildschirm.
Achtung wenn Du die Wiederholungsabrechnung nur für die Beiden Personalnummern des Azubis machst, wird auch der Zahlungsträger (z.B. Deine Sammlerdatei) für die Bank nur mit diesen Beiden erstellt. Wenn noch keine Zahlung raus ist, kannst Du einen kompletten neuen Zahlungsträger erhalten, Du musst dann aber "Wiederholungsabrechung aller Personalnummern wählen"
Ich danke euch herzlich.
Da der Ex-Azubi ab 13.6. Stundenlohnempfänger ist, brauche ich ja nur eine Wiederholungsabrechnung für die Azubi-Personalnummer durchführen.
Die Stundenlohnabrechnung erfolgt erst diese Woche, dann mit der kopierten Personalnummer, so ist das korrekt oder ?
Dankeschön.
Melanie
Hast Du zwei Abrechnungsgruppen? Dann ist es so richtig.
Ja genau, wir rechnen zweimal ab.
Dankeschön 🙂
Hallo Community,
ich habe bisher noch nie eine neue Personalnummer für ausgelernte Azubis genommen.
Ich verwende immer die gleiche Nummer weiter. Im Folgemonat wenn der Azubi ausgelernt hat wird die Umschlüsselung vorgenommen.
Die Ausbildungsbeihilfe und der Lohn ab Ausbildungsende muss dann manuell errechnet werden.
Die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen) lassen bei Ende der
Ausbildung während des Monats zur Vereinfachung eine Abmeldung mit dem
Monatsletzten und eine Anmeldung mit dem Monatsersten zu.
Siehe auch DEÜV § 12 (2) Satz 2
Jeder Azubi freut sich doch über seine bestandene Prüfung. Dies soll auch die Lohnabrechnung zeigen. Da ich bei Datev die Personaldaten kopieren kann und dann die Änderungen vornehme, brauche ich die Billigkeitsregel nicht in Anspruch nehmen und habe eine saubere Trennung.
Moin,
Jeder Azubi freut sich doch über seine bestandene Prüfung. Dies soll auch die Lohnabrechnung zeigen. Da ich bei Datev die Personaldaten kopieren kann und dann die Änderungen vornehme, brauche ich die Billigkeitsregel nicht in Anspruch nehmen und habe eine saubere Trennung.
diese Billigkeitsregelung erleichtert die Arbeit m.E. aber ungemein. Wenn Sie den Mitarbeiter über 2 Personalnummer im Laufe des Jahres abrechnen, müssen Sie immer daran denken, die entsprechenden Schlüsselungen für die UV-Jahresmeldung anzupassen - diese Meldung darf nur für eine der Nummern abgegeben werden.
Wenn ich die Abrechnung über eine Personalnummer im Laufe des Jahres durchführe wird auch ohne weitere Eingaben (sofern keine Ausschlußgründe vorliegen) mit der Dezember-Abrechnung der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber durchgeführt. Dies führt -da Ausbildungsvergütungen ja in der Regel niedriger sind als das normale Gehalt- dann auch noch einmal zu einem netten Mehrbetrag für den Mitarbeiter.
Und natürlich sieht der Auszubildende anhand der aktuellen Abrechnung, dass er seine Ausbildung bestanden hat. Schließlich werden dann 2 Lohnarten aufgeführt:
Ausbildungsvergütung ....
Lohn/Gehalt ....
Solange also nicht dringende organisatorische Gründe für eine neue Personalnummer sprechen, macht man sich die Arbeit so nur unnötig schwer.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
beim Kopieren dann nicht vergessen, die Lohnsteuerwerte vorzutragen falls im gleichen Jahr noch ein Einmalbezug gezahlt wird.
Gruß Birgit