Ist das korrekt, dass dann Abmeldegrund 31 und Anmeldegrund 11 bei Krankenkasse des Arbeitnehmers erfolgt??
Hallo Frau Sing,
wenn sich die Betriebsnummer der Krankenkasse dadurch ändert ist dies korrekt.
Gruß
Björn Niggemann
Danke für die Info Herr Niggemann
Moin,
wenn Sie die Umstellung im "richtigen" Monat machen (also im Folgemonat nach der Fusion) sollten eigentlich keine Meldungen für einen Krankenkassenwechsel erstellt werden.
Sehen Sie hierzu auch in den anderen von Ihnen zu diesem Thema erstellten Thread: wenn ich den Monat Juni am 03.07 abrechne, wird dann bei der Beitragsschätzung noch die alte Krankenkassenbetriebsnummer…
Viele Grüße
Uwe Lutz