Hallo zusammen, wir arbeiten mit Lodas. Habe diese Woche erfahren, das ein Mitarbeiter aus der Baubranche noch einen Urlaubstag hat vom Jahr 2015. Wie kann man das korrigieren? Sage jetzt schon mal danke für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moinsen,
die Urlaubstage aus dem Vor-Vorjahr sind verfallen, das restliche Urlaubsgeld müssen die Arbeitnehmer direkt bei der Soka anfordern und auszahlen lassen. Tage und Geld aus 2015 haben somit auf der Lohnabrechnung 2017 nichts zu suchen und werden nicht vorgetragen.
Weiterhin viel Erfolg.
Hallo,
der AN wendet sich mit Teil B seiner LNK 2015 direkt an die Soka. Die Auszahlung übernimmt ebenfalls die Soka.. Der AG hat grundsätzlich mit Urlaub der älter als das Vorjahr ist, nichts mehr zu tun.
Gruß
C. Rohwäder
Moin Herr Rohwäder,
die etwas internetaffineren Arbeitnehmer können auch auf Abgeltung/Entschädigung direkt einen Antrag herunterladen und an die Soka schicken.
Das Online-Angebot ist inzwischen auch für registrierte Arbeitgeber sehr hilfreich bei der täglichen Arbeit.
Weiterhin viel Erfolg.
Hallo,
es gibt aber die Ausnahme bei Mindesturlaubsvergütung Krankheit.
Diese verfällt nicht und kann unter " Vortragswerte Bauhauptgewerbe / Urlaub Vor-Vorjahr aus Mindesturlaubsvergütung" erfasst werden..
MFG
W.Wiesner
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ich habe jedoch das Problem, dass die Soka Bau diesen Urlaubstag bereits im September 2016 verrechnet hat lt. Arbeitnehmer Auszug. Also hat die Soka Bau keinen abzurechnenden Urlaubstag mehr. Gemäß Telefonat zahlt daher die Soka den Tag nicht aus....
Gibt es da noch eine andere Möglichkeit?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo,
der AN-Auszug gibt somit verbindlich vor, was zu tun ist. Sie stocken den Urlaubsvortrag in den Stammdaten (iLuG: Vortragswerte-->Baulohn) händisch um diesen "Alt"-Urlaubstag auf. Dann passt alles wieder.
Gruß
C. Rohwäder