Hallo Community,
ich habe da eine Frage, folgende Situation:
Mitarbeiterin hatte seit Jahresanfang bis zum Austritt 14. April keine Arbeitstage. (- Krankengeld Bezug)
Urlaubsabgeltung ca. 570€ mit Monat April Abrechnung (Kto.: 6040) abgerechnet.
Dabei wurden SV-Abzüge verursacht.
Diese wurden aber nicht vom gesamt brutto berechnet:
Gesamt-Brutto: 570,-
KV-Brutto 145,-
RV-Brutto 211,-
PV-Brutto 145 usw.
Nachforschen ergab die Bezüge bleiben SV frei wenn es im Abrechnungszeitraum keine Arbeitstage gab.
Die KK stornierte meine Meldung über diese Bezüge...
aber
was mache ich nun mit Lohn und Gehalt damit die Zahlen am Jahresende wieder stimmen?
Mit ist nur das Konto 6040 Urlaubsabgeltung bekannt und dies lässt keine SV Befreiung zu.
Wie geht man hier vor? Muss eventuell ein neues Konto angelegt werden ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das ausgewiesene KV/PV-Brutto in Höhe von 145,00 Euro und RV/AV-Brutto in Höhe von 211,67 Euro entspricht der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze von einem SV-Tag (mtl. BBG KV/PV-Brutto 4350,00 Euro, mtl. BBG RV/AV-Brutto 6.350,00 Euro).
Bitte prüfen Sie daher den Kalender des Mitarbeiters, ob hier die K6-Buchungen vom 1. bis 30./31. (Monatsletzten) erfasst sind. Vermutlich fehlt hier für einen Tag eine K6-Buchung.
Eine Korrektur des SV-Bruttos erfolgt mit einer erneuten Abrechnung (dazu unter Stammdaten l Beschäftigung l Zeitraum, Feld letzter abzurechnender Monat auf den aktuellen Monat anpassen).
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke genau das war der Fehler!