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Übernahme von Buchungsbelegen aus LuG

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letzte Antwort am 26.07.2017 12:36:26 von Sabine_Hauch
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Moin,

eigentlich ein triviales Allerweltsthema, aber wir haben nicht mit dem Erfindungsreichtum der DATEV Entwickler gerechnet.

Bei einer Neugründung gebe ich in den Stammdaten für das erste Jahr ein Rumpfwirtschaftsjahr an welches nun nicht immer am 1. des Monats beginnt. Ist schon x mal so gelaufen.

Nun hat der Mandant auch gleich Arbeitnehmer, die Abrechnung erfolgt über LuG, der Buchungsbeleg wird übergeben, aber nicht eingelesen (also in der Auswahl der Stapelverarbeitung erst nach Import aus dem DATEV Format sichtbar). Im ersten Monat ist der Grund relativ einfach erklärbar da LuG das Datum von auf den 1. setzt, soweit klar und verständlich, der hinterhältige Teil wird hier bei der Korrektur über die Zusatzfunktionen übersehen da die Änderung jetzt automatisch abläuft.

Ab Monat 2 meint der geneigte Mitarbeiter er könne die Daten direkt einlesen, aber nein, der Stapel steht nicht bereit (obwohl LuG jetzt übereinstimmend den Monatsersten in das "Datum von" einträgt). Also in den Importteil der Veranstaltung, auf den nun angezeigten Vorlauf geklickt und eine Fehlermeldung erscheint die mir sagt "#REW90142 Das Importieren kann nicht durchgeführt werden, da die folgenden Stapel nicht zum aktuell bearbeiteten Mandanten gehören - Berater/Mandant/WJ/ Lohn-Buchungen MM/WJ". Die Suche mit der Fehlernummer führt auf ein Dokument das besagt ein Import aufgrund einer Abweichung des WJ-Beginns nicht möglich sei.

Schaut man jetzt sich die gesamten Vorlaufdaten in "Zusatzfunktion - Ändern" an findet man einen WJ Beginn (von LuG übergeben) mit dem 1.01. Wird jetzt der betroffene Buchungsstapel markiert und die Maske mit "Übernehmen" verlassen wird der WJBeginn automatisch geändert, das ist der Teil, den man im ersten Monat übersieht.

Bei Rumpfwirtschaftsjahren ist dieses Procedere jeden Monat zu durchlaufen, ich nenne das schlich Betriebsbremse.

Die Notlösung in den LuG Mandantendaten ein abweichendes WJ zu setzen dürfte m. E. auch nur sauber funktionieren wenn der Beginn des WJ auf den 1. des Monats fällt. In LuG wird nämlich nur MM/JJJJ erfasst, mithin wird dann 1.XX als WJ Beginn übergeben, bei Rumpfwirtschaftsjahren ab 2.XX wohl nicht zielführend.

Sollte es eine Einstellung geben, die diese Problematiken löst und darüber hinaus auch noch den Stammdatenabgleich und die GoBD befriedigt fände ich das toll.

Gruß

KP

kleinerotehexe
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Hallo,

haben Sie denn das abweichende Wirtschaftsjahr im Lohn+Gehalt hinterlegt?

M. E. hätte das dann auch im ersten Monat des Rumpfwirtschaftsjahres funktioniert, da die Buchungen ja immer den Monatsletzten haben.

Bei unsere Mandanten mit einem Rumpfwirtschaftsjahr funktioniert es wunderbar durch die Eingabe des abweichenden WJ in L+G.

Viele Grüße

Eva

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Moin,

ich schrieb:

Die Notlösung in den LuG Mandantendaten ein abweichendes WJ zu setzen dürfte m. E. auch nur sauber funktionieren wenn der Beginn des WJ auf den 1. des Monats fällt. In LuG wird nämlich nur MM/JJJJ erfasst, mithin wird dann 1.XX als WJ Beginn übergeben, bei Rumpfwirtschaftsjahren ab 2.XX wohl nicht zielführend.

Das Problem ist der Wirtschaftsjahresbeginn abweichend zum Monatsersten. Die Prüfung erfolgt ja nicht auf die von/bis Daten des Stapels sondern auf den tatsächlichen Beginn des Rumpfwirtschaftsjahres.

Und, ganz ehrlich, ich habe wenig Neigung alles Varianten auszuprobieren um einen Workaround zu finden, das ist im Zweifel Aufgabe der Entwicklung von DATEV - dafür zahle ich auch einen nicht so knappen Beitrag.

Gruß

KP

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kleinerotehexe
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Hallo,

ich verstehe nicht, warum es sich um eine Notlösung handeln soll.

Das bei dem 1. Monat Probleme entstehen, kann ich nachvollziehen, aber der 2. Monat läuft ja dann vom 1. bis 31. des Monats, sodass hier doch kein Problem beim Einlesen entsteht, wenn das abweichende WJ im L+G bekannt gegeben wird?

Viele Grüße

Eva

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Moin,

mit den neuen Formaten ist das so eine Sache, es stehen mehr Informationen drin als manchmal benötigt werden. Im neuen Format wird neben den "normalen" Vorlaufdaten "Datum von" und "Datum bis" auch der Beginn des Wirtschaftsjahres übergeben. Das ist bei abweichenden Wirtschaftsjahren eventuell auch sinnvoll und hat Einfluss auf die WJ Daten. Die Übergabe des Feldes "Beginn des Wirtschaftsjahres" erfolgt im Format "TT.MM.JJJJ" und wird mit den Eingaben in den Fibu Stammdaten "Beginn des Wirtschaftsjahres" verglichen. LuG übergibt in der Regel als "Beginn des Wirtschaftsjahres" den 1.01.JJJJ. Bei abweichenden Monaten (das Jahr stimmt ja) führt das zu einer Verweigerung der Übernahme. Die Verwendung des abweichenden Wirtschaftsjahres ist auch nicht zielführend, das Feld wird mit dem Wert "MM/JJJJ" gefüllt und wird dann zwingend auf den "01.MM.JJJJ" gesetzt. Bei Rumpfwirtschaftsjahren beginnt das WJ natürlich auch einmal am 2. oder später - und dann muss nach der Programmlogik ein Fehler entstehen. Erscheint kein Fehler, ist mal wieder ein Bruch der Logik festzustellen. Außerdem wird dadurch der Stammdatenabgleich wieder einmal ad Absurdum geführt.

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***push***

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo KP,

vielen Dank für Ihre Geduld auf unsere Reaktion.

Wir haben anhand Ihrer Schilderungen in Zusammenarbeit unserer beiden Fachbereiche (Lohn und Gehalt und Kanzlei Rechnungswesen) versucht, das von Ihnen beschriebene Szenario nachzustellen und eine Lösung zu finden.

In Lohn und Gehalt haben Sie die Möglichkeit, ein abweichendes Wirtschaftsjahr anzulegen. Allerdings wie von Ihnen beschrieben, nur monatsbezogen und nicht abweichend zum Monatsersten.
Der Buchungsbeleg wird dann in Kanzlei Rechnungswesen auch mit diesem abweichendem Beginn übernommen.

In Kanzlei Rechnungswesen kann der Beginn des abweichenden Wirtschaftsjahres abweichend zum Monatsersten angelegt werden.
Beim Import in das Programm Kanzlei Rechnungswesen erhalten Sie dann eine Fehlermeldung über diese Abweichung und können dies unter Änderungen anpassen.

Wie Eva bereits geschrieben hatte, sind dann ab dem Folgemonat wieder „ganze Monate“ aus der Lohnabrechnung zu übergeben und können ohne Änderungen importiert werden.

Für weitere Fragen zum Import stehen Ihnen die Kollegen aus dem Fachbereich Kanzlei Rechnungswesen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG

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letzte Antwort am 26.07.2017 12:36:26 von Sabine_Hauch
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