Sehr geehrte Damen und Herren, bereits in einem anderen Diskussionsbeitrag (vom 09.09.2016) wurde die Frage gestellt ob und ggf. wann das EXTra-Verfahren bei elektronisch unterstützter Betriebsprüfung in der Rentenversicherung, Korrekturdaten übermittelt werden können (für LODAS). Hier wurde auf das Dokument 1070888 (Vorgehen bei einer elektronisch unterst. BP) verwiesen. Dieses Dokument wurde letztmalig am 08.12.2016 geändert. Unter punkt 4 Meldekorrekturen und Prüfungsmitteilungen wird beschrieben das die technischen Voraussetzung für die Bereitstellung und Verarbeitung dieser Korrekturen noch in Klärung mit der DRV sind.
Wann ist hier mit einem fortschritt zu rechnen?
Wir haben bereits "mehrmals" bei der DATEV Hotline angerufen, jedoch konnte hier keiner dazu eine entsprechende Antwort geben!
Hallo,
leider gibt es hierzu noch keine neuen Informationen.
Sobald neue Informationen bereitstehen, werden wir diese über das o. g. Dokument kommunizieren.
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Riedel,
ich habe nun einen Bescheid der DRV vorliegen indem ich dazu aufgefordert werde die Korrekturen aus dem eXTra-Verfahren abzurufen.
Wie gehe ich nun in LODAS vor? Das Dok.-NR. 1070888 wurde immer noch nicht erweiter oder aktualisiert
Vielen Dank vorab.
Hallo,
leider gibt es dazu noch keine neuen Informationen.
Sobald es welche zum Thema gibt, werden diese im genannten Dokument bereitgestellt.
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
hier noch folgender Nachtrag:
Aktuell werden alle Informationen dazu zusammengetragen und zeitnah hier bereitgestellt.
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
es werden immer mehr Prüfungen im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) durchgeführt.
Allerdings werden aktuell bei einer euBP noch keine elektronischen Meldekorrekturen unterstützt.
Genau wie Sie, sehen auch wir Handlungsbedarf und Chancen bei diesem Thema.
Wir stehen seit Längerem mit der DRV im Kontakt, die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung und Verarbeitung von rückwirkenden Meldekorrekturen zu klären und voranzutreiben.
Erst im November gab es dazu ein Arbeitstreffen in Berlin. Über die Wichtigkeit des Themas waren sich alle einig. Als ein möglicher Umsetzungstermin wurde uns Anfang 2019 signalisiert.
Wenn Sie diesbezüglich bereits einen Bescheid der DRV vorliegen haben, wäre es klasse, wenn Sie uns diesen zukommen lassen könnten (z. B. Servicekontakt pro).
Dieser hilft uns dabei ggf. weitere Schritte einzuleiten.
Wir informieren Sie umgehend, sobald es einen verbindlichen Termin bzw. Neuigkeiten gibt.
Freundliche Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Tag,
laut dem Dokument 1070888 gibt es immer noch nichts Neues!
Kann denn hier in nächster Zeit mit einer Lösung (elektr. Meldekorrektur) gerechnet werden?
Oder dauert es noch ein paar Jährchen?
Freundliche Grüße
Hallo,
die Digitale Meldekorrektur befindet sich aktuell in der Pilotierungsphase.
Alle notwendigen Informationen zu der Anwendung und zu den Voraussetzungen für die Pilotierungsphase sind hier beschrieben. Diese Seite können Sie sich per SmartCard/SmartLogin/mIDentity anzeigen lassen.
Eine Teilnahme an der Pilotierungsphase ist noch möglich.
Die Freigabe der Anwendung ist für das 2. Quartal 2023 geplant.