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Umstieg von Fremdsystem auf Lodas

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letzte Antwort am 18.01.2018 11:46:49 von björn
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silke_erdmann
Einsteiger
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Hallo liebe Kollegen,

ich möchte eine Lohnbuchhaltung (bisher Fremdsystem) einrichten. Mit dem bisherigen Lohnrechner besteht Einigkeit, so dass ich nun den optimalen Umstieg (Fremdsystem auf LODAS) plane. Lt. Datev gibt es 2 Möglichkeiten:

1. ohne Systemwechsel

2. mit Systemwechsel

Welche Möglichkeit ist erfahrungsgemäß ratsamer bzw. weniger zeitintensiv.

Vorab vielen Dank

encko
Einsteiger
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Hallo,

ich habe das vor wenigen Monaten ohne Systemwechsel durchgeführt, d.h. der alte Steuer erstellt keine Abmeldungen und Sie erstellen keine Anmeldungen. In diesem Fall müssten Sie allerdings alle Vortragswerte erfassen. Damit die Lohnsteuerbescheinigungen und SV-Jahresmeldungen in diesem Fall korrekt sind, müssen Sie jedoch alle Monaten bei jedem einzelnen Mitarbeiter einzeln erfassen. Haben Sie also viele Mitarbeiter und schwankende Löhne, ist diese Angelegenheit sehr aufwendig. Bei konstanten Löhnen können Sie die Vorträge im Januar erfassen und dann für die restlichen Monate kopieren. Der Vorteil beim Umstieg ohne Systemwechsel ist aus meiner Sicht, dass Sie alle notwendigen Auswertungen für ein Jahr beieinander haben. Lohnsteuerjahresausgleich können Sie beim Umstieg mit Systemwechsel ebenfalls nicht machen. Der Umstieg ohne Systemwechsel ist also grundsätzlich aufwendiger. Ob sich dieser Aufwand lohnt, müssen Sie anhand der relevanten Faktoren (Anzahl Mitarbeiter etc) beurteilen. Fazit: Wenn es Ihnen vor allem auf die Zeitersparnis ankommt, ist ein Umstieg mit Systemwechsel zu empfehlen.

MfG

silke_erdmann
Einsteiger
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Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Das hilft mir sehr weiter. Gibt es auch Besonderheiten hinsichtlich der UV-Meldung zu beachten?

Das war ja im letzten Jahr schon ohne Systemwechsel ein Problem 😉

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encko
Einsteiger
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Hallo Frau Erdmann,

um eine vollständige UV-Meldung abgeben zu können, reicht es m.E., wenn Sie die Altdaten in einem Monat kum. vortragen. Welche Daten das genau betrifft, hängt davon ab, auf welcher Basis Sie Ihre UV-Meldung erstellen. Zur Sicherheit würde ich die gleichen Personalnummern wie im Altprogramm verwenden.

mfG

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silke_erdmann
Einsteiger
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Hallo,

vielen Dank für die Auskunft!

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

Zur Aussage,

181243_pastedImage_0.png

möchte ich Folgendes richtig stellen:

Das Vortragen der UV-Werte hat keine Auswirkung auf den digitalen Lohnnachweis. Der bisherige Lohnabrechner muss einen sogenannten Teillohnnachweis für den über das Altsystem abgerechneten Zeitraum abgeben.

Sie können in LODAS unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Allgemeine Daten ein Häkchen "bei Systemwechsel Lohnnachweis ab Abrechnungsbeginn mit LODAS" setzen.

Dadurch wird ein Teillohnnachweis für Ihren Abrechnungszeitraum erstellt.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument

5303207 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Beispiele und Lösungen für LODAS unter Punkt 8.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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encko
Einsteiger
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Hallo Frau Schauer,

welchen Zweck hat denn die Möglichkeit, UV-Werte vorzutragen? Wir haben den Wechsel wie gesagt "ohne Systemwechsel" gemacht. Heißt das, dass man den dig. Lohnnachweis "ohne Systemwechsel" gar nicht korrekt erstellen kann? Bei uns sind ausschließlich Gehälter die Bmgl. für die UV-Beiträge. Selbst dann fließen die UV-Vortragswerte nicht in den dig. Lohnnachweis ein?

mfG

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jasminlanger
Beginner
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Guten Tag Frau Schauer,

genau zu diesem Thema hätte ich eine Frage. Wir rechnen seit März 2017 mit LODAS ab (Eigenabrechner im Unternehmen), vorher Fremdsystem. Es wurde Systemwechsel (36) gemeldet.

Ich habe nun im Bearbeitungsmonat Januar 2017 das Häkchen bei Systemwechsel Lohnnachweis ab Abrechnungsbeginn mit LODAS gesetzt.

Meine Frage: Muss bei der Angabe der Betriebsnummern in einem der beiden Eingabefeldern die Betriebsnummer des Vorabrechners eingetragen werden? Das ist mir an dieser Stelle nicht ganz klar.

Ich freue mich über eine Antwort.

Viele Grüße

Jasmin Langer   

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Langer,

wenn Sie ab März 2017 abrechnen, können Sie das Häkchen bei Systemwechsel Lohnnachweis ab Abrechnungsbeginn mit LODAS in 03/2017 schlüsseln.
Für Sie gelten selbstverständlich Ihre Betriebsnummern, da Sie für den Digitalen Lohnnachweis ab 03/2017 verantwortlich sind. Der Vorberater sollte bereits einen Teillohnnachweis für Januar und Februar vorgenommen haben.

Wichtig für die UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92):

Bitte beachten Sie hierzu das Dokument

5303207 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung -Beispiele und Lösungen für LODAS unter Punkt 8 Systemwechsel.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jasminlanger
Beginner
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Nachricht 10 von 11
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Hallo Frau Schauer,

vielen Dank nochmal für Ihre Antwort!

Ist es richtig, dass auf der Jahresmeldung SV (50er) nun nur die Bruttolohnsumme ab Systemwechsel gemeldet wird? Das macht mich grad ein wenig stutzig.

Viele Grüße

Jasmin Langer   

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björn
Experte
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Nachricht 11 von 11
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Hallo Frau Langer,

ja das ist richtig. Da der erste Teil mit der Systemwechselmeldung bereits gemeldet wurde.

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letzte Antwort am 18.01.2018 11:46:49 von björn
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