abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

ESt: Zwangsstammdatenabgleich Kind

1
letzte Antwort am 27.06.2017 09:22:05 von Stephan_Hirsch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 2
233 Mal angesehen

Hallo Datev,

kann mir jemand erklären, was diese "Abweichung" im ESt Programm bedeuten soll:

180343_pastedImage_0.png

Im Steuerprogramm 2016 ist erfasst:

180696_pastedImage_2.png

"Kein Angaben vorhanden seit 1.1.2017" ist ja wohl unsinnig, wenn es um die ESt Erklärung 2016 geht und bis zum 31.12.2016 das Studium erfasst ist?

Schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
11 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Müller,

im Programm DATEV Einkommensteuer ist als Ende der Berufsausbildung offensichtlich der 31.12.2016 hinterlegt. Abweichend dazu ist in den Zentralen Stammdaten (noch) kein Ende der Berufsausbildung erfasst.

Da mit der Programm-DVD DATEV pro 10.1 (Januar 2017) die Funktion realisiert wurde, bei Datumsangaben auch das Ende-Datum in die Zentralen Stammdaten zurückzuschreiben (Religionszugehörigkeit, Berücksichtigungsgrund Anlage Kind), zeigt der Stammdaten-Abgleich eine Abweichung an:

  • Zentrale Stammdaten: Berufsausbildung vom 01.01.2016 - "unbegrenzt"
  • DATEV Einkommensteuer: Berufsausbildung vom 01.01.2016 - 31.12.2016

Sollte das Ende der Berufsausbildung unbekannt sein, erfassen Sie in im Programm DATEV Einkommensteuer kein Ende-Datum („bis"). Für Berechnung, Druck und elektronische Datenübermittlung wird dann automatisch der 31.12.2016 unterstellt.

Am Ende der Erfassungsmaske zu den Berücksichtigungsgründen heißt es dazu in der aktuellen Programmversion von DATEV Einkommensteuer klarstellend:

180880_pastedImage_10.png

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

0 Kudos
1
letzte Antwort am 27.06.2017 09:22:05 von Stephan_Hirsch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage