Hallo,
mich hat ein Mandant (Gesellschafter einer GbR) darauf angesprochen, dass er im Internet gelesen hat, dass eine GbR nur für Kleingewerbe zulässig ist und dies an einer Umsatzgrenze von 250.000 festgemacht wird.
Im Internet kann ich dazu diese Aussagen auch finden, jedoch keinen Verweis zu einem Gesetz und auch das HGB gibt dazu nichts her.
Was für Erfahrungen habt ihr dazu gemacht? Was passiert ggf. wenn eine GbR > 250.000 einfach weiter als GbR statt als OHG geführt wird?
Moin,
Hinweise werden Sie zu den Stichpunkten "kaufmännischer Geschäftsbetrieb", "Kaufmann" oder "freier Beruf" finden. Jeder Fall ist anders und somit individuell zu beurteilen. Es gibt im Übrigen genügend GbR die sich als Kaufmann ansehen lassen müssen weil sie schlicht groß genug sind. Auch mal über den Begriff "Firma" nachdenken.
Gruß
KP