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Vollmachtsdatenbank: Einsicht Steuerkonto

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letzte Antwort am 18.06.2019 16:38:09 von Robin_Meyer
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willimüller
Fachmann
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noch eine Verständnisfrage:

In der VDB steht bei einem bzw. mehreren Mandanten trotz entsprechendem Antrag: Steuerkontoabruf beim Finanzamt "nein" ( FA hat etwas nicht gefallen...). Im Steuerkonto online PRO kann ich aber den Mandanten unter der Steuernummer weiter abrufen. Sind das zwei unterschiedliche Vollmachtsdatenbanken und wenn ja: warum wird die vorhandene Vollmacht für die Einsichtnahme nicht in die VDB übernommen, sondern sogar abgelehnt?

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Mindel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

die Berechtigungen des länderspezifischen Steuerkontoverfahrens bestehen parallel zu den Berechtigungen des VDB-Verfahrens. Daher könnnen Sie das Steuerkonto, da noch im länderspezifischen Verfahren eingerichtet, weiterhin abrufen. Bezüglich des Status "Nein" beim Steuerkontoabruf bei Finanzamt, stehen da weitere Details in der Vollmacht?

Grüße aus Nürnberg

Kerstin Mindel

DATEV eG

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klokkomat
Einsteiger
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Hallo,

bei uns ist das auch so, dass bei Mandanten, wo wir letztes Jahr noch problemlos das Steuerkonto abrufen konnten, plötzlich der Abruf nicht mehr möglich ist.

Beim "Abrufumfang Vollmacht" in der Vollmachtsdatenbank steht zwar VaSt und StKto, aber beim Feld "StKto-Abruf erlaubt beim Finanzamt steht plötzlich bei 40 Mandanten "nein" wo vorher ein "ja" stand.

Wir haben die Liste zum Finanzamt geschickt und nachgefragt, da konnte sich das auch keiner erklären und die Liste wird nun durch die einzelnen Bezirke gereicht zur Nachbesserung. Es kann ja nicht sein, dass wir plötzlich 40 Vollmachten löschen und nochmal eingeben müssen...!?

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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

prinzipiell liegen Sie mit Ihrem Vorgehen richtig, da der Ansprechpartner für dieses Fehlerbild die Finanzverwaltung ist.

Steht in den betroffenen Vollmachten außerdem der Status "erloschen"? (Betroffene Vollmacht per Doppelklick öffnen und auf das gelbe Dreieck klicken)

Auch in diesem Fall ist der Weg über das Finanzamt der richtige, da wir nicht nachvollziehen können, warum eine Vollmacht von der Finanzverwaltung als "erloschen" gekennzeichnet wird.

Wenn Ihnen in den betroffenen Finanzämtern niemand helfen kann, lassen Sie sich dort mit dem/ der Vollmachtsdatenbankbeauftragten verbinden. Dieser/ Diese sollten Ihnen weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Meyer

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Meyer,

hier zeigt sich wieder einmal, wie schlampig diese Vollmachtsdatenbank entworfen worden ist. Bei der großen Bedeutung einer Datenbank, in ich alle meine Vollmachten speichere, hätte im Pflichtenheft stehen müssen, dass derjenige, der Vollmachten elektronisch dort speichern (muss) und auch noch dafür bezahlt, nachvollziehen können muss, wer genau wann und warum seine dort gespeicherten Daten verändert hat. Es hilft mir gar nichts, dass man in Ausnahmefällen eine Recherche beauftragen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jupp Schmitz

f_mayer
Fachmann
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Ich meine bei manchen Mandanten gesehen zu haben, dass neue Steuernummern vom Finanzamt dort eingetragen wurden. Gegenüber Steuerkonto Online ein großer Vorteil, dass man nicht bei jeder Änderung der Steuernummer gleich eine neue Vollmacht braucht.

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Mayer,

auch in Steuerkonto Online können Sie einfach die Steuernr. ändern:

rechte Maustaste, Mandant ändern.

Dann sind die Steuerkontowerte der neuen Steuernr. auch ohne erneute Vollmacht und Registrierung abrufbar.

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cwes
Meister
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Wäre ich vorsichtig mit, wenn mir die Vollmacht nicht exakt (also genau die Steuernummern) in der übermittelten Form vorliegt: 383 b AO.

BMF IV A 3 - S 0202/15/10001 weicht das in II.4 zwar etwas auf, aber was ist schon "in geeigneter Weis dokumentiert."?

Die ganze VDB ist ein organisatorischer Alptraum, an dem nur das FA ("Wieso, zu DER Steuernummer war nix eingetragen") und die Umsetzenden ("Wir brauchen mehr Mittel, das System ist so kompliziert") ihre Freude haben.

Man hätte es auch einfach an die Identifikationsnummer koppeln können, aber das wäre wohl zu Nutzerfreundlich gewesen.

DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

vielen Dank erstmal für die rege Beteiligung!

Die Thematik mit der Identifikationsnummer hatten Sie Herr Westphal bereits in diesem Thread Umgehung Vollmachtsdatenbank  angesprochen. Leider gibt es hier keine neuen Erkenntnisse zwecks WirtschaftsID bisher.

Auch die fehlende Historie ist uns bekannt. Wir haben uns dazu in folgendem Thread Steuernummer erloschen - Handhabung VDB geäußert. Wir arbeiten aktuell an einem Konzept dazu.

Einen schönen Tag für Sie alle!

Mit freundlichen Grüßen

Robin Meyer

Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Meyer,

können Sie auch noch kurz zu den Bedenken von Herrn Westphal ( 383 b AO) Stellung nehmen? M.E. ist eine Änderung der Steuernr. (Anpassung an die durch das Finanzamt geänderte Steuernr.) im Programm Steuerkonto online unproblematisch, da im Gegensatz zur VDB beim Steuerkonto online der Sachbearbeiter die Freigabe erst erteilt, wenn er eine passende Vollmacht vorliegen hat. Dieses "OK" scheint beim FA in einer eigenen Datenbank hinterlegt zu sein, da bei einer Anpassung an die vom Finanzamt geänderten Steuernr. im Programm Steuerkonto online der Abruf sofort klappt (ohne auf die Freigabe warten zu müssen - wenn der Abruf mit der alten Steuernr. geklappt hat).

Viele Grüße

Jupp Schmitz

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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

Die Finanzverwaltung prüft bei einem Steuerkonto Abruf immer, ob die abrufende SmartCard berechtigt ist, die hinterlegte Steuernummer abzurufen.

Beim Thema „Änderung der Steuernummer“ sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:

1) Die Steuernummer ändert sich „von Amts wegen“ (Beispiel: Zusammenlegung von zwei Finanzämtern)

2) Die Steuernummer ändert sich aus anderen Gründen

Zu 1)

Im Zusammenhang mit Steuerkonto Online: Wenn sich die Steuernummer "von Amts wegen" ändert werden in der Regel die Rechte zur Abfrage finanzamtsintern auf die neue Nummer übertragen. Grundsätzlich ist in solchen Fällen die Abfrage mit der neuen Steuernummer ohne erneute Registrierung und ohne (weitere) „Papier-Vollmacht“ möglich. Es genügt dann, wenn Sie die bisherige Steuernummer im Assistenten für die Steuerkontoabfrage ändern.

Im Zusammenhang mit der Vollmachtsdatenbank: Ändert sich die Steuernummer „von Amts wegen“ wird die neue Steuernummer von der Finanzverwaltung zusätzlich zur bisherigen Steuernummer in die Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank eingetragen. Die bisherige Steuernummer erhält den Status „Storniert vom Finanzamt“.

Zu 2)

Im Zusammenhang mit Steuerkonto Online: Wenn sich die Steuernummer aus anderen Gründen ändert (beispielsweise aufgrund eines Umzugs des Mandanten), ist ein erneuter elektronischer Registrierungsantrag mit Steuerkonto online (Assistent für die Steuerkontoregistrierung) für die neue Finanzamts- / Steuernummer des Mandanten erforderlich und der Finanzverwaltung muss die schriftliche Zustimmung des Kontoinhabers vorliegen https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/steuerkontoabfrage

Im Zusammenhang mit der Vollmachtsdatenbank: Wenn sich die Steuernummer aus anderen Gründen ändert müssen Sie die Steuernummer manuell in der Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank ändern. Zusätzlich müssen Sie die Änderung der Steuernummer wie schon angesprochen in „geeigneter Art und Weise“ dokumentieren. Dieser Passus findet sich auf dem offiziellen Beiblatt zur amtlichen Vollmacht in Vertretung in Steuersachen. Soweit mir bekannt gibt es hier aktuell keine eindeutigere Rechtsprechung.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Meyer

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letzte Antwort am 18.06.2019 16:38:09 von Robin_Meyer
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