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Entwicklungs es Anlagevermögens lesen/ verstehen & Gehälter verbuchen

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letzte Antwort am 29.06.2017 07:08:36 von theo
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butku
Beginner
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Hallo,

ich habe zwei Sachen die ich nicht richtig verstanden habe.

1.Die Gehälter habe ich als netto Summe verbucht ohne Verbindl. und in der  Auswertung ist ein Diff. entstanden... Sollte ich die Verb. einzeln verbuchen??

2. Wie liest man die Entwicklung des Anlage Vermögens? Wie kommt man auf die Differenzen. Worauf muss man da achten?

3. Wozu dient Konten Ausziffern ?

Vielen DANK !

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 17
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Sind das ernst gemeinte Fragen?

zu 1. Ich würde immer eine sog. Brutto-Lohn-Verbuchung wählen. Die Lohnzahlungen werden dann auf die Verbindlichkeitskonten gebucht. Den Buchungsbeleg erhalten Sie aus Ihrem Lohnprogramm. Dieses Procedere vereinfacht ganz erheblich die Abstimmungen.

zu 2. Die Abstimmung des Anlagevermögens geschieht in 3 Stufen:

a. Bei Übergabe der Afa-Buchungen wird seitens DATEV die FiBu mit dem Anlagevermögen abgestimmt.

b. Leider gibt es keine Zusammenfassung der Afa-Buchungen nach Afa-Konten. Aus diesem Grunde habe ich mir selbst ein Protokoll programmiert. Es leider echt beschämend das es so etwas nicht seitens der DATEV gibt.

Afa-Protokoll.PNG

Mit diesem Protokoll ist es jetzt ganz einfach möglich, die Afa-Konten abzustimmen.

c. Abstimmung Anlagekonten

Hier wählen Sie die Auswertung "Entwicklung Anlagevermögen". Diese Werte müssen mit den FiBu-Werten übereinstimmen. Diese Prüfung ist zwar redundant (s. 1), gehört aber für mich immer zum Abschluss.

Mit diesen Prüfungen sollten alle Abstimmung möglich sein.

Als letztes; Sie müssen unbedingt darauf achten, dass Zugänge bzw. Skonti/Rabatte immer im Soll stehen und Abgänge/Afa immer im Haben. Das Programm achtet aber bei der Verbuchung schon darauf.

3. Sachkonten ausziffern

Damit richten Sie für Verbindlichkeits- bzw. Forderungskonten eine OP-Funktion an und können damit alle ausgeglichenen Posten ausziffern. Dabei erhalten alle ausgeglichen Posten eine zusammengehörige Ausgleichspostennr.. Halt so wie man es früher von Hand gemacht hat. Eine fantastische Funktion, die einem die Arbeit echt erleichtert. Diese Auszifferung sollte man immer regelmäßig machen, da man Differenzen sofort auf die Spur kommt. Es werden ja immer nur die Restposten angezeigt.

Gruß A. Martens

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 3 von 17
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Sind das ernst gemeinte Fragen?

Nette Gegenfrage!

Sorry, wenn man solche Fragen wie "butku" stellt, sollte man evtl. mal sein Pseudo überlegen.

Es fällt wirklich schwer, das ernst zu nehmen....

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DATEV-Mitarbeiter
Angie_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

was Ihre 2. Anfrage zur Entwicklung des Anlagevermögens betrifft, kann ich nur vermuten, dass es um Differenzen in der „Abstimmung Anlagenbuchführung" geht. Ursachen für Abstimmdifferenzen und welches Vorgehen sinnvoll ist, um Abstimmdifferenzen zu bereinigen, finden Sie im Info-Dokument www.datev.de/info-db/1070300. Zur Klärung Ihres individuellen Sachverhalts wenden Sie sich ggf. an unseren Programmservice in Nürnberg per Telefon (+49 911 319-38601) oder per Servicekontakt pro.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Schmidt

Produktmanagement und Service

Jahresabschluss/Anlagenbuchführung

DATEV eG    

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Schmidt,

in diesem Zusammenhang möchte ich endlich, dass die DATEV bei der Abstimmung FiBu/Anlag die richtigen Zeiträume vergleicht. Hat man z. B. die Afa-Buchung für 05/2017 übergeben, aber schon einen Vorlauf für 06/2017 erstellt, wird die FiBu 06/17 mit Anlag 05/17 verglichen. Ich meine, ein Profiprogramm sollte das doch wohl erkennen oder etwa nicht?

Aber irgendwann hört man wohl auf sich zu schämen und nimmt einfach alles hin.
Dieses teilweise Stückwerk an Software ist ....

Smiley - wütend.jpg Smiley - wütend1.jpgSmiley - wütend2.jpg

Jeden Monat muss ich beim Mandanten immer wieder die Zugänge aus dem Folgemonat manuell herausrechnen. Und das im Zeitalter der EDV?

Gruß A. Martens

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0815
Fachmann
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Hallo Herr Martens,

kleiner Behelf: Wenn Sie über Buchführung abstimmen in den gewünschten Monat gehen, und dort auf Abstimmung Anlagenbuchführung, müssen Sie nicht mehr manuell rechnen, sondern können direkt abstimmen. (So habe ich es zumindest gerade in Erinnerung.)

Dass Anlag mit 06/2017 abstimmt, wenn es schon Buchungsstapel für 06/2017 gibt, wird wohl gewollt sein. Denn dadurch wird daran erinnert, dass wenn bereits in 06/2017 gebucht wurde, auch die Abschreibungen für 06/2017 vorgenommen werden müssen. So verstehe ich's zumindest, und finde das nicht verkehrt. Klar, in individuellen Fällen führt das vielleicht nicht zum gewünschten Ergebnis - vielleicht hilft dann mein Absatz #1.

Viele Grüße.

Geändert: Absatz 1 gestrichen, funktioniert so nicht.

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butku
Beginner
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Nachricht 7 von 17
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Vielen Dank ! Ja, das sind ernst gemeinte Fragen..   Löhne habe ich schon erfasst, aber mit der AfA Auswertung komme nicht zurecht. Bis jetzt war mein Kollege dafür zuständig. Da er nicht mehr da ist, muss ich es machen, aber habe damit keine Erfahrung. Mit welchen Zahlen wird die Ausw. verglichen? Z.B. er hatte auf der Liste Differenzen notiert. Ist unklar, woher die Diff. kommen. Wäre sehr dankbar, für eine Hifestellung

Viele Grüße

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 8 von 17
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Hallo 0815,

vielen Dank für die Info über den anderen Abstimmungsweg, dennoch halte ich die derzeitge ANLAG-Abstimmung für ein Fehler. Wird die Afa nur bis zu einem Monat übergeben, darf auch nur bis zu diesem Monat geprüft werden. Allerhöchstens dürfte ein Warnhinweis erscheinen (gelbes Warnschild), dass es noch vorläufige Buchungen im nachfolgenden Monat gibt (ggf. auch mit Filterfunktion). Das aber Äpfel mit Birnen verglichen werden ist schlichtweg unhaltbar und führt zu mehr Missverständnissen, als das es hilfreich ist.

Ich glaube vielmehr, die DATEV hat sich wieder einmal überhaupt nichts dabei gedacht, sondern ist nur von dem "Regelfall" ausgegangen, dass ein StB. die BF erstellt und daher immer nur im aktuellen Monat bucht.

Gruß A. Martens

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Gelöschter Nutzer
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Dann fehlen Ihnen, ich muss es leider sagen, Grundkenntnisse, und dafür ist das Forum nicht geeignet.

Ich würde Ihnen eine DATEV-Schulung oder ein Intensivgespräch mit Ihrem Steuerberater vorschlagen. Der kann Ihnen dann direkt am PC weiterhelfen (Teamviewer ist kostenlos). So mache ich es mit selbstbuchenden Mandanten. Klappt super.

Gruß A. Martens

Gelöschter Nutzer
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Hallo 0815,

so ich habe es einmal getestet. Leider funktioniert Ihr Trick nicht, oder ich bin zu blöde. Ich wähle den Monat 05/2017 aus, es wird aber im ANLAG-Abstimmungsprotokoll immer noch Zugänge aus 06/2017 angezeigt.

Ich glaube vielmehr, dass die Monatsangabe lediglich eine Protokollfunktion erfüllt, für welchen Monat man die Abstimmung durchgeführt hat. Allerdings habe ich dieses Modul bisher nie genutzt.

Gruß A. Martens

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0815
Fachmann
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Hallo Herr Martens,

ja stimmt, leider nicht, hab's gerade einmal probiert. Schade.

Gibt es nur noch die Möglichkeit, die Entwicklung des Anlagevermögens bis 05/2017 mit der Summen- und Saldenliste Mai 2017 Konten 0001 - 0599 zu vergleichen ...

Schönes WE.

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DATEV-Mitarbeiter
Martin_Irsigler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

ist korrekt, dass die Abstimmung Anlagenbuchführung eine Abstimmdifferenz anzeigt, wenn in der Buchführung der Monat 06/2017 gebucht ist, aus der Anlagenbuchführung aber nur Werte bis zum Monat 05/2017 vorliegen.

In der Abstimmung erscheint dann im unteren Bereich ein Hinweis:

Abstimmung ANLAG_Hinweis.JPG

Herr Martens, Sie haben Recht, dass die Auswahlmöglichkeit eines Datums für die Buchführung die Abstimmarbeiten erleichtern würde.

Aus unserer Sicht ist das allerdings kein Fehler im Programm.

Im Rahmen der Weiterentwicklung von Kanzlei-Rechnungswesen stehen in nächster Zeit, neben den vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen - die folgenden Themen im Vordergrund:

- Die Neuschreibung von Auswertungen: z. B. die Umstellung des Anlagenspiegels auf das Referenzystem,

- Auswertungen direkt im Standard flexibel gestaltbar machen,

- Abrundungen beim E-Bilanz-Assistenten,

- Ausbau der Lösungen für Personengesellschaften,

- Optimierung bei den Schnittstellen zu Steuern.

Daher werden wir in nächster Zeit die Auswahlmöglichkeit eines Stichtag-Datums für die Buchführung in der Abstimmung Anlagenbuchführung nicht umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Irsigler

Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung

DATEV eG

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Danke, oder auch nicht Danke, für die Info.

Es ist irgendwie nicht begreiflich, was so schwer daran sein soll, einen vorläufigen Vorlauf aus der Abstimmung rauszunehmen. Es stimmen ja die FiBu-Werte nicht, da sollte es doch nun wirklich kein Problem zu sein, nur bis 05/2017 abzusummieren.

Aus unserer Sicht ist das allerdings kein Fehler im Programm.

Na ja, das ist die Ansicht von DATEV. Das ändert aber nichts daran, dass hier falsche Werte verglichen werden, und das ist nun einmal falsch.

Welche Lösung bietet denn DATEV an?

Soll jetzt auch für  gebrochene Monate eine Afa-Buchung übergeben werden?
Geht das denn überhaupt?

Und was ist, wenn danach mit Skonto gezahlt wird? Gibt es dann haufenweise Stornobuchungen?

Soll ich alle Afa-Buchungen manuell nachbearbeiten?

Geben Sie mir doch bitte eine, aus DATEV-Sicht, eine korrekte Arbeitsanweisung.

Gruß A. Martens

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0815
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Hallo Herr Irsigler,

dass die Abstimmung Anlagenbuchführung grundsätzlich auf den höchsten Monat aufsetzt, halte ich für korrekt wie oben von mir geschrieben.

Dennoch möchte ich den Wunsch unterstützten, hier den Monat auswählen zu können. Insbesondere, da dies ja auch bei der Entwicklung des Anlagevermögens möglich ist. Ich dachte ja, dass dies über Buchführung abstimmen möglich sei, aber dem ist nicht so. Beim Buchführung abstimmen wähle ich doch ohnehin den Monat aus, zu dem die Buchführung abgestimmt werden soll. Da wäre es nur logisch, dass sich die Abstimmung Anlagenbuchführung diesem ausgewählten Monat anschließt.

Denn die Einführung der Abstimmung Anlagenbuchführung hat die Arbeit sehr erleichtert, damit entfiel dann das 'lästige' Abstimmen Entwicklung des Anlagevermögens <> Summen- und Saldenliste.

Dass derzeit andere Entwicklungen eine höhere Priorität haben, habe ich verstanden. Erfassen Sie bitte dennoch auch von mir eine Nennung des Wunsches einer Monatswahl bei der Abstimmung Anlagenbuchführung. Vielen Dank.

BTW, eine Ihrer nächsten Programmweiterentwicklungen lautet

- Optimierung bei den Schnittstellen zu Steuern

Gibt's dann die Weitergabe der Einzelunternehmer-Bilanz in die Einkommensteuer?

Viele Grüße.

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DATEV-Mitarbeiter
Martin_Irsigler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo die Herren,

bitten entschuldigen Sie meine späte Antwort.

@ Herr Martens: Hier gibt es keine korrekte Arbeitsanweisung.

Kunden, die Werte mit einem höheren Buchungsdatum in der Buchführung und einem niedrigeren Buchungsdatum in der Anlagenbuchführung abstimmen, vergleichen z. B.  das Kontoblatt des jeweiligen Anlagekontos für den Monatsbereich (Zeitraum von Januar bis z. B. Mai) und einer Entwicklung des Anlagevermögens bis Mai.

Gerne diskutiere ich das mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter, schreiben Sie mich an (anlag@service.datev.de; z. Hd. Herr Irsigler).

@ 0815: Ja, die Weitergabe der Einzelunternehmer-Bilanz in die Einkommensteuer steht auf der Liste . Allerdings kann ich Ihnen kein konkretes Datum nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Irsigler

Produktmanagement und Service Anlagenbuchfürhung

DATEV eG

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@ Herr Martens: Hier gibt es keine korrekte Arbeitsanweisung.

Kunden, die Werte mit einem höheren Buchungsdatum in der Buchführung und einem niedrigeren Buchungsdatum in der Anlagenbuchführung abstimmen, vergleichen z. B. das Kontoblatt des jeweiligen Anlagekontos für den Monatsbereich (Zeitraum von Januar bis z. B. Mai) und einer Entwicklung des Anlagevermögens bis Mai.

Es ist ja auch so, dass es bei der Übergabe der Afa-Buchungen es immer zu einer Fehlermeldung kommt, dass die FiBu-Werte/ANLAG-Werte abweichen. Das ist einfach nicht zielführend, weil eben Äpfel mit Birnen verglichen werden. Im Zeitpunkt der Übergabe sind zeitraumkonforme Prüfung ein absolutes muss; aus diesem Grunde liegt IMO ein Programmfehler vor.

Gruß A. Martens

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theo
Meister
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Sind das ernst gemeinte Fragen?

Nette Gegenfrage!

Eher geht so.

wenn man solche Fragen [,,,] stellt, sollte man evtl. mal sein Pseudo überlegen.

Wie sind denn derzeit die Empfehlungen, so internet safety wise? (Evtl. mal die Kiddies fragen, die machen das grad in der Schule)

Es fällt wirklich schwer, das ernst zu nehmen....

Contenance mon cher

zu
1. ja, immer alles einzeln verbuchen. Verschafft nicht nur bei Differenzen besseren Überblick/bessere Auswertungen.

2. I.d.R. von oben nach unten u. links nach rechts Für Differenzen Vergleich mit den Fibu-Konten. In der Buchungserfassung 'Anlag Soforterfassung' aktivieren.

3. Sehr gute Frage. U. sehr gute Funktion. Macht aus jedem Konto ein sog. 'OPOS-Konto'.- Ausziffern/-blenden von gegenläufigen Buchungen. Pflicht bei Konten wie Geldtransit, Ungeklärt, Durchlaufende Posten, etc....

Leider auch sehr gut versteckt, kann man schon mal vergessen. Den Ozzi z.B. hab ich nach nem halbem Jahr mit nicht-ausgeziffertem GT erwischt.

Erfassung muss zu sein, Stammdaten, Sachkonten, Kontenplan -> Konto auswählen, Register OPOS-Funktion, Häkchen bei OPOS-Funktion. Muss man unsinnigerweise für jedes Konto einzeln machen....

in dubio pro theo
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letzte Antwort am 29.06.2017 07:08:36 von theo
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