Hallo,
kann da jemand erklären?
Die geringfügig entlohnte Beschäftigte wurde mit 6500 angelegt.
5 = RV Pauschalversteuerung.
Die Elstamdaten wurden abgerufen weil Sie noch eine Hauptbeschäftigung hat und somit nicht mit 2% pauschal besteuert werden darf.
Sie soll also nach Ihren Abzugsmerkmalen versteuert werden.
Jetzt kommt diese Meldung im Fehlerprotokoll:
Grüße
Nico
Hallo Frau Nico,
die steuerliche Behandlung steuern Sie über den Arbeitnehmertyp (unter Personaldaten - Schnellerfassung - Beschäftigung). Diesen haben Sie vermutlich auf 4 bzw. 5 geschlüsselt. In dem Fall wird vom Programm eine Pauschalversteuerung angewandt. Wenn dann die 2% unter den Steuerdaten nicht gewählt ist, wird mit 20% pauschaler Lohnsteuer abgerechnet.
Wenn Sie einen geringfügig Beschäftigten über Lohnsteuermerkmale abrechnen wollen, müssen Sie als Arbeitnehmertyp die 0 für Angestellte bzw. 1 für Arbeiter schlüsseln. Dann greift das Programm auf die ELStAM-Daten zurück.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Die Elstamdaten wurden abgerufen weil Sie noch eine Hauptbeschäftigung hat und somit nicht mit 2% pauschal besteuert werden darf.
Dazu noch einmal eine Rückfrage:
Eine geringfügige Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung kann aber doch mit 2% Pauschalsteuer abgerechnet werden. Oder wo ist da das Hindernis?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke und ja Sie haben wohl Recht.
Ich hatte nicht genau gelesen.
Es ging um die Direktversicherung usw. "Handelt es sich um den Nebenarbeitgeber, kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch genommen werden" Daraus ist dann das oben stehende geworden. Sorry und gut das Sie nochmal nachgefragt haben.
Dann kann ich wie bisher mit 2% abrechnen.
Danke
Nico