Bei der DATEV-Software handelt es sich doch m.E. um ein kommerzielles Software Produkt - wie muss ich diesen Hinweis verstehen? Warum sollten kommerzielle Anbieter schneller sein als die Elster-Programmierer? Kann mich ggf. jemand aufklären? Vielen Dank.
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Mit welcher Version von KSt arbeiten Sie denn?
Ab 2. Juni 2017 ( Körperschaftsteuer 2016 Version 20.2 enthalten im Paket KSt classic oder KSt comfort ab Version 12.2)
kommt der Hinweis:
Mit dieser Programmversion von Körperschaftsteuer sind die Elektronische
Datenübermittlung und der Druck der Komprimierten Erklärung für den
Veranlagungszeitraum 2016 für die Fälle möglich, bei denen ausschließlich
folgende Vordrucke vorhanden sind:
Oder haben Sie andere Anlage/Vordrucke zu übermitteln?
Vielen Dank für die schnelle Info. Ich hatte im Dok 1010488 nur unter "geplante Versionen" geschaut....
Die im Dok. 1010488 rel. Infos sind von Belang, falls Sie Sachverhalte haben, die nicht in die von mir aufgezählten passen (ist auch nur der Hinweis, der beim Öffnen des Programmes kommt......)
Viel Spaß beim Elstern!
Warum sollten kommerzielle Anbieter schneller sein als die Elster-Programmierer?
Weil alle Beteiligten mitunter Zeit zum Programmieren benötigen
D.h. zum einen, dass die endgültigen Spezifikationen (ERiC-Client) bis spätestens zum 27.4. bereitstanden. Diese sind öffentlich, so dass der Zeitumfang bis zur fertigen Software vom jeweiligen Hersteller abhängt.
Bei Elster online dauert es anscheinend gerade etwas länger - nicht weiter verwunderlich da der Launch des neuen Online-Portals kurz bevorsteht (wird sehr gut / konnte auf der Cebit schonmal reinschauen ).
Guten Morgen,
kurze Anmerkung
Körperschaftsteuer 2016 V. 12.3
Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) für VZ 2016 für alle Fälle.
Das Update wurde heue bereitgestellt und kann dann auch genutzt werden.
Danke für den Hinweis, wurde auch Zeit.
Wie ist denn mit diesem Hintergrund die Fristverlängerungsproblematik ? Schließlich bekommen wir von der Fin.verw. max 14Monate Zeit zum Erstellen der Erklärungen, können hiervon aber 7 Monate lang keine Erklärungen übermitteln.
Würde mich interessieren wie der BFH das sieht.