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VDB - Problem Ehegattenvollmachten nach Umstellung

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letzte Antwort am 21.07.2017 14:12:15 von willimüller
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mapex
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hallo, wie geht ihr mit folgendem Problem um, bzw. wer hatte dieses auch?

wir haben in der VDB (vor Umstellung auf die 2.0) eine Mandanten gehabt mit vollamacht. war eingtragen und abrufe funktionierten. irgendwann hat dieser geheiratet. wir haben die vollmacht der Ehefrau nachträglich eingeholt und diese auch eingetragen. bisher auch keine Probleme.

jetzt wurde die VDB in den letzten tagen von der DATEV offiziell umgestellt und wir haben nun folgenden fall. beim Ehemann sind beide einträge mit Abruf JA gekennzeichnet. Steuernummer passt also.

Bei der Frau hingegen steht beide Male NEIN! - mit dem Hinweis, dass man keine gültige Steuernummer angegeben hat. Wie kann das aber sein?

Gut, wir wissen, dass mit der neuen Version, bei Ehegatten beide Vollmachten innerhalb von drei Tagen zeitgleich übermittelt werden müssen, damit das geht, aber das war ja vorher.

Wirkt sich das jetzt doch aus? Was muss ich tun? Muss ich beide Vollmachten löschen und neu übermitteln, damit das "gleichzeit" erkannt wird? das ist ja wohl der Oberwitz...

denn dann muss ich ja jedes mal wenn jemand heiratet löschen und neu eintragen...

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Mindel
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Hallo Herr Ammon,

die Gründe warum eine Steuernummer bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner abgewiesen wird, sind sehr unterschiedlich. Details zur Ablehnung erhalten Sie, wenn Sie in das Erfassungsfeld zur Steuernummer klicken. Weiter Informationen und Lösungsansätzte haben wir im Dokument  Vollmachtsdatenbank: An Finanzverwaltung übermittelte Vollmacht wird abgelehnt unter Punkt 4 zusammengefasst.

Sollten die Lösungen nicht greifen, melden Sie sich bitte bei uns im Service. Telefonisch unter 0911 319 36893 oder  schriftlich per SK pro.

Grüße aus Nürnberg

Kerstin Mindel

DATEV

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willimüller
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Hallo Frau Mindel,

wie kann man das verstehen:

177893_pastedImage_1.png

und nach Änderung der Steuernummer und beim Versuch die beiden Vollmachen gleichzeitig zu übermitteln kommt:

177805_pastedImage_0.png

Natürlich könnte ich mir jetzt verschiedene Infodokumente durtchlesen, aber ich bin sowieso schon sauer, weil ich die Finanzamtshilfsarbeit machen muss, und erwarte, dass ein führendes Softwarehaus Programme so programmiert, dass Standardfälle funktionieren.

Hier war es übrigens so, dass beide Eheleute selbstständig tätig sind und jeder eine eigene Steuernummer hat. Warum das zu einem Fehler führt, verstehe ich nicht. Und die Übermittlung der Vollmachten für die Version 2.0 ist ja wohl durch die Datev an einem Tag erfolgt (steht jedenfalls in der entsprechenden Spalte)

Schöne Grüße

Willi Müller

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willimüller
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Hallo Frau Mindel,

wo kann ich sehen, wann welche Daten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind? Mir wird angezeigt, dass die Steuernummer abgewiesen wurde, es wird aber ein m.E. falsches Übermittlungsdatum angezeigt. Ich hatte die Steuernummer bei diesem Mandanten schon - wie von der VDB gewünscht - geändert. Da gefordert wurde, dass beide Vollmachten der Eheleute gemeinsam übermittelt werden, habe ich das versucht. Eine wurde aber abgelehnt, da schon übermittelt 😞

Irgendwo muss doch ein Logbuch existieren, wo man sehen kann, wer wann welche Daten geändert hat. Mir ist auch nicht klar, was "übermitteln" wirklich heißt.

Manche Informationen werden nicht gesondert übermittelt, sind aber trotzdem in der Cloud gespeichert (z.B. geänderte Steuernummer). Wo ist der Unterschied bei der Übertragung einer Vollmacht und der online Veränderung der Steuernummer ohne Übertragung (wird abgelehnt, da schon übertragen???)

Schöne Grüße

Willi Müller

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willimüller
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Hallo Frau Mindel,

haben Sie zu dieser Frage (und den anderen in diesem Beitrag Vollmachtsdatenbank: Ablehnung Steuerkontoeinsicht weil Vollmacht des 2012 verstorbenen Ehepartners fehlt???) auch eine Lösung?

179053_pastedImage_0.png

Vielen Dank und freundliche Grüße

Willi Müller

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Mindel
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Willi Müller,

alle uns bekannten Ablehnungsgründe haben wir  im Dokument  Vollmachtsdatenbank: An Finanzverwaltung übermittelte Vollmacht wird abgelehnt  zusammengefasst. Die Ablehnungsgründe zu den Ehegatten sind unter Punkt 4 beschrieben.

Melden Sie sich bitte bei uns im Service damit wir uns die einzelnen Sachverhalte genauer ansehen können.

Sonnige Grüße

Kerstin Mindel

DATEV eG

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willimüller
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Hallo Frau Mindel,

in Ihrem Dokument steht keine Lösung für den Fall, dass ich bei zusammenlebenden Eheleuten, die eine getrennte Veranlagung machen, nur für einen Mandanten die Einsicht in sein Steuerkonto beantragen möchte und auch nur von einem die Vollmacht besitze,

Gibt es hierfür eine Lösung?

Schöne Grüße

Willi Müller

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mapex
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ich finde das auch nicht zurfriedenstellend, allerdings kam mir ein gedanke, der das vielleicht begründen könnte.

herr müller, nehmen sie an, dass sie bei getrennt veranlagten ehegatten nur die vollmacht des einen haben. das steuerkonto "gehört" aber beiden eheleuten und der zweite willigt NICHT ein, dass sie dessen daten sehen. dann haben sie genau das konstrukt vorliegen.

ein nicht vorhandensein der vollmacht weil man den zweiten nicht vertritt kann auch damit einhergehen, dass dieser seine einwilligung nicht gibt. so lange ein steuerkonto zweien "gehört" müssen auch beide zustimmen. vielleicht ist das so gewollt und deshalb einfach ein fall, wo ein abruf nicht möglich sein soll...

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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willimüller
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Hallo Frau Mindel,

können Sie hierzu bitte noch eine Rückmeldung geben:

Hallo Frau Mindel,

wo kann ich sehen, wann welche Daten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind? Mir wird angezeigt, dass die Steuernummer abgewiesen wurde, es wird aber ein m.E. falsches Übermittlungsdatum angezeigt. Ich hatte die Steuernummer bei diesem Mandanten schon - wie von der VDB gewünscht - geändert. Da gefordert wurde, dass beide Vollmachten der Eheleute gemeinsam übermittelt werden, habe ich das versucht. Eine wurde aber abgelehnt, da schon übermittelt 😞

Irgendwo muss doch ein Logbuch existieren, wo man sehen kann, wer wann welche Daten geändert hat. Mir ist auch nicht klar, was "übermitteln" wirklich heißt.

Manche Informationen werden nicht gesondert übermittelt, sind aber trotzdem in der Cloud gespeichert (z.B. geänderte Steuernummer). Wo ist der Unterschied bei der Übertragung einer Vollmacht und der online Veränderung der Steuernummer ohne Übertragung (wird abgelehnt, da schon übertragen???)

Schöne Grüße

Willi Müller

Vielen Dank

Willi Müller

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willimüller
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Hallo Frau Mindel,

bei den abgelehnten Vollmachten habe ich - entsprechend der Anleitung in dem von Ihnen genannten Dokument - die bemängelten Vollmacht gelöscht und neu übermittelt. Jetzt habe ich gerade die Frage eines Mandanten erhalten, ob ich ihn nicht mehr betreuen wollte, da er ein Schreiben des Finanzamtes bekommen hätte, dass die Vollmacht widerrufen worden wäre.

So etwas geht in dem sensiblen persönlichen Bereich zwischen den Mandanten und dem Berater nun wirklich nicht. Es muss für diesen Datenmurks eine andere Lösung geben. Schließlich müsste das Programm selbst merken, wenn nur eine Vollmacht eines Ehepaares übertragen wird. Außerdem müsste es zur Korrektur eine andere Lösung als Löschung und Neuanlage geben. Auch vor de Hintergrund, dass die neu eingerichtete Vollmacht falsch ist; der Mandant hat nämlich noch auf dem alten Vollmachtsformular unterschrieben und das entspricht nicht dem jetzt übermittelten! Außerdem darf das Übermittlungsdatum keine Rolle spielen; selbst ein unterschiedliches Ausstellungsdatum ist doch unerheblich.

Und die Frage, die hier an anderer Stelle schon gestellt wurde, warum ich dieses Theater überhaupt für die Finanzverwaltung machen muss, ist noch offen. Hoffentlich meldet sich mal jemand von unserer Steuerberaterkammer dazu, warum ich für die Finanzverwaltung die Vollmachten verwalten muss und neben dem Zeitaufwand auch dafür an die Datev bezahlen muss. Das müsste ja wohl das Finanzamt verwalten und nicht uns Steuerberater als kostenlose Hiwis nutzen.

Freundliche Grüße

Willi Müller

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Stefan_Ebert
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Hallo Herr Müller,

ich versuche mal ihre Fragen zu beantworten:

1) Ein Schreiben der FW an den Mandaten sollte seit dem 18.04.2017 zum Thema Bevollmächtigung eines steuerlichen Beraters nicht mehr rausgehen. Das war ja einer der positiven Hauptpunkte von GINSTER im Zusammenspiel mit der VDB. Von daher würde uns das Schreiben sehr interessieren (Inhalt, Finanzamt, usw.) damit dies mit der FW geklärt werden kann. Evtl. können Sie uns das ja mal zukommen lassen.

2) Ehegattenvollmachten müssen inhaltsgleich sein. Wir werden in die VDB noch etwas einbauen um irgendwie das Thema für Sie besser zu lösen (z.B. Hinweis das nur eine Vollmacht zur Übermittlung ausgewählt ist und/oder das sie nicht übereinstimmen, ...). Dazu ist es aber erfordelrich die beiden Vollmachten eineindeutig einander zuuordnen zu können (nicht ganz einfach). Hier sind wir aber wie gesagt dran. Damit wollen wir auch den Punkt "löschen und Neuerfassen" in diesen Fällen überflüssig machen.

3) Grundsätzlich bildet die VDB aber nur die Wikrlichkeit mit dem Formular ab. Ist dies "falsch"/unvollständig und soll die Vollmacht "erweitert" werden ist auf Papier die Vollmacht zu vernichten und eine neue einzuholen. In die VDB übersetzt heißt das Löschen und eine Neue erfassen. Ein kopieren usw. wird nicht ermöglicht, damit wir den §80a AO (Vollmachtsvermutung) nicht "gefährden".

4) Zu Ihrer letzten Frage (Warum das "Theater") werden die Kammern in der Community sicher keine Antwort einstellen (lesen hier ja nicht mit). Ich versuche aber mal die Vorteile für Sie zu erläutern. Stand heute bedienen Sie die FW auch schon (als kostenloser Hiwi), und zwar über den schriftlichen Weg: Brief an das FA zu Bekanntgabe der Zustellvollmacht; Information an die Erfassungstelle (und zwar bei jeder Änderung in der Kanzlei oder beim Mandanten) um den Steuerkontoabruf zu erhalten; ggf. Freischaltung in elsteronline für den VaSt Abruf. D.h. sie bedienen verschiedenste Wege mit einem nicht unerheblichen zeitlichen Auswand um Daten (Briefe) von der FW erhalten zu können. Das Ganze ist nun durch den Einsatz der Kammern in einem Weg zusammengefasst. Damit wird es für die Kanzleien wesentlich einfacher und übersichtlicher (wo haben sie heute gesehen für wen sie welche Vollmacht haben und was bei der FW vorliegt?). Versuchen die VDB mal als Vollmachtsverwaltungsprogramm bzw. -übersicht zu sehen die auch die FW "fernsteuert"

Und zu den Kosten: Stellen sie mal gegenüber was sie bis jetzt für Kosten (ein Brief an das FA kostet mehr als eine Vollmacht im Jahr!) hatten, dann relativiert sich dies aus meiner Sicht. Aber darüber lässt sich sicherlich trefflich streiten

Grüße aus Nürnberg

Stefan Ebert

Herzliche Grüße Stefan Ebert
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willimüller
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Hallo Herr Ebert,

nachdem ich mich als Steuerberater nun selbst bevollmächtigen wollte, damit die Vollmacht identisch mit der meiner Frau ist, musste ich beide Vollmachten löschen und neu eingeben. Daraufhin bekam ich eine Mitteilung von Elster, dass in meinem Postfach eine Nachricht eingegangen wäre. Ich vermute, dass dort die gleiche Nachricht über die Löschung steht, die meine Mandantin auch in ihr Elster Postfach bekommen hat. (eventuell bekommen diese Nachricht die alten (vor 2.0) Vollmachtserteiler?)

In das Postfach komme ich aber leider nicht mehr hinein, weil meine Signaturkarte zwischenzeitlich ersetzt worden ist. Dazwischen muss auch noch der ElsterAuthenticator installiert werden ....

Das ganze ist eine Zeitfresserei ohne Ende und obwohl ich wirklich nicht edvkritisch bin, habe ich langsam die Nase voll. Diese Onlinenachrichten sind eine Zumutung. Ich kann sie ja nicht einfach ignorieren, da in einer bestimmten Zeit eine Nachricht kommt, dass die Nachrichten in meinem Postfach von der Finanzverwaltung gelöscht wird (so wie die Datev das in meinem Mitteilungspostfach auch macht).

Bei 6.500 Mitarbeitern der Datev würde ich es sehr begrüßen, wenn ein Mitarbeiter damit beauftragt würde, den Anmelde- oder Verlängerungskram zwischen Datev und Elster zu unterstützen (per Fernwartung). Dann würde vermutlich auch eine idiotensichere Lösung gefunden.

Schöne Grüße

Willi Müller

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willimüller
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Hallo Herr Ebert,

konnten Sie schon klären, ob die unerwartete Mitteilung über den Widerruf der Berechtigung:

187378_pastedImage_0.png

damit zusammenhängt, dass die Vollmacht schon 2014 erteilt worden ist ?

Da es sich nicht um einen Widerruf, sondern nur um eine Löschung und Neueinreichung entsprechend der DATEV Empfehlungen bei abgelehnten VDB Anträgen handelt, dürfen solche Mitteilungen nicht verschickt werden. Ich habe bislang auch noch keine Mitteilungen per Post erhalten, sondern diese Mitteilungen wurden bislang in den Elster Postfächern der Mandanten "gefunden" (oh du schöne Cloud)!

Schöne Grüße

Willi Müller

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willimüller
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Hallo Frau Mindel,

leider kann das Dokument nicht weiterhelfen:

Warnschild: Steuerkontoeinsicht nicht eingetragen: Steuernummerstatus: "erloschen".

Steuerkontoabruf mit derselben Steuernummer klappt aber weiterhin (Vollmacht war ohne VDB schon 2013 eingetragen worden).

Mit freundlichen Grüßen

Willi Müller

PS: Können Sie erklären, warum die Finanzverwaltung das nicht selber bereinigt? Ich empfinde es als Zumutung, mich mit solchen Sachen rumschlagen zu müssen. Schließlich besteht die Vollmacht ja schon seit 2013. Die Umstellung ist Aufgabe des Vollmachtsempfängers oder der Programmierer und nicht der Steuerberater. Wem soll ich meine Arbeitszeit dafür denn in Rechnung stellen?

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Stefan_Ebert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

Schreiben an den StB gibt bzw. gab es nur im alten Verfahren. Im neuen dürften keine mehr erstellt und verschickt werden. Wir haben einige Fälle, bei denen durch "Unkenntnis" des Sachbearbeiter beim FA zu den neuen Prozessen etwas "falsch" läuft.

Diese versuchen wir immer über die "Clearingstelle" der OFD in Hessen zu klären.

Von daher die Bitte sich in solchen Fällen an den Service der VDB zu wenden damit dort die Daten aufgenommen und zur Klärung weitergegeben werden können.

Bei der FW ist das ein großer Change der bis zum "letzten" Finanzbeamten reicht. Da kann es immer mal zu "Anfangsproblemen" kommen die wir aber in einer sehr guten Zusammenarbeit mit der FW klären können.

Gruß Stefan Ebert

Herzliche Grüße Stefan Ebert
Service IT&Organisation, DATEV eG
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willimüller
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Hallo Herr Ebert,

es geht nicht um Schreiben an den Steuerberater: Meine Mandantin hat in ihrem Elster Postfach diese Nachricht bekommen. Das hat auch kein Sachbearbeiter veranlasst, sondern das ist ein automatisiertes elektronisches Schreiben der FV.

Schöne Grüße

Willi Müller

Ich schicke Ihnen das vollständige Dokument mit den persönlichen Angaben zur Klärung

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sinjegöbel
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Hallo Herr Ammon,

ich telefoniere seit einiger Zeit wegen massiven Problemen mit der VDB immer wieder mit der Datev-Service-Hotline.

Dabei wurde mir unter anderem ein Tipp gegeben, der Ihnen vielleicht weiter helfen kann:

Wenn Vollmachten von Ehegatten rausgeschmissen werden nur wegen nicht zeitgleicher Übermittlung der Vollmachten für die Zusammenveranlagung oder weil bei der Ehefrau die Steuernummer zur Zusammenveranlagung gefehlt hat (!nicht ! bei zwei voneinander abweichenden Vollmachten von Ehegatten), dann:

1.) öffnen Sie die Vollmacht beider Ehegatten

2.) bearbeiten Sie die Steuernummer (z.B. mit Doppelklick)

3.) löschen Sie die Steuernummer

4.) setzen Sie das Häkchen im Feld "Steuernummer nicht vorhanden"

5.) klicken Sie 2x auf Ok und schließen die Vollmacht

=> nun taucht beim Übermittlungsstatus "Änderung vorgemerkt" auf

6.) erst jetzt speichern Sie bei beiden Vollmachten händisch wieder die StNr. zur

      Zusammenveranlaung ein

=> soweit ich die Erklärung der Datev-Mitarbeiterin richtig verstanden habe, werden dadurch beide Vollmachten noch einmal "übermittelt" und die Löschung und Neuspeicherung beider Vollmachten ist nicht mehr erforderlich. Dieses Prozedere würde natürlich auch bei Heirat funktionieren.

schöne Grüße

Sinje Göbel

willimüller
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Hallo Frau Göbel,

ich bin entzückt ... auf Punkt 4) war ich nicht gekommen; vielleicht verrät die Datev das zukünftig nicht nur am Telefon, sondern nimmt diesen Workaround auch in die Infodokumente auf (bis eine richtige Lösung umgesetzt ist 🙂

Vielen Dank und ein sonniges Wochenende

Willi Müller

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letzte Antwort am 21.07.2017 14:12:15 von willimüller
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