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Lohn und Gehalt: Adressprüfung

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letzte Antwort am 03.07.2017 09:56:43 von jenos_mildener
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jenos_mildener
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren,

zu welchen Zeitpunkten erfolgt eigentlich in Lohn und Gehalt ein Abgleich der Arbeitnehmer-Adresse mit der zentralen Adressdatenbank der Post? Ich gehe mal davon aus, dass das bei einer SV-Meldung stets der Fall ist.

Kann man diesen Abgleich eigentlich auch manuell anstoßen, im Sinne einer Qualitätssicherung bei Direktversand der Brutto-Netto-Abrechnungen an die Arbeitnehmer?

Besten Dank!

Jens Mildner

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Sehr geehrter Herr Mildner,

die DEÜV-Meldung für eine separate Meldung einer neuen Adresse gibt es ja leider seit ein paar Jahren nicht mehr. Die war immer sehr praktisch, falls man nach der Anmeldung die Schreibweise der Adresse noch korrigieren wollte. Jetzt haben Sie nur die Möglichkeit, unmittelbar nach dem "Daten senden" einer DEÜV-Anmeldung zu schauen, ob von DATEV die Rückmeldung "Adresse/PLZ falsch" erscheint.

Dann kläre ich die Adresse mit der PLZ-Suche der Deutschen Post.

Viele Grüße aus München

Dieter Pitsch

jenos_mildener
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Sehr geehrter Herr Pitsch,

danke für Ihre Antwort.

Jetzt haben Sie nur die Möglichkeit, unmittelbar nach dem "Daten senden" einer DEÜV-Anmeldung zu schauen, ob von DATEV die Rückmeldung "Adresse/PLZ falsch" erscheint.

Ich hatte diesen Fall noch nicht. Wird hier automatisch eine Fehlermeldung angezeigt oder muss ich manuell irgendwo nachschauen?

Beste Grüße,

Jens Mildner

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rvh
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Hallo Herr Mildner,

der Abgleich von in LuG eingegebener Anschrift mit der Adressendatei der Post erfolgt jeweils dann, wenn man eine Meldung mit einer postalischen Adresse an das RZ weiter gibt.

Wenn dann der Abgleich zu Differenzen führt, kommt direkt im Verarbeitungsprotokoll der entsprechende Hinweis zur Anzeige.

Dabei ist mir allerdings schon häufiger aufgefallen, dass die offizielle Datei der Post nicht sehr aktuell ist, da z.B. Neubaugebiete u.ä. erst sehr spät aufgenommen werden.

Insofern bedeutet eine Rückmeldung im Verarbeitungsprotokoll auch nicht zwingend, dass man selbst einen Fehler gemacht hat. Dann kann man den Hinweis auch "aussitzen" ...

Dass der Abgleich nicht vor Ort beim Erfassen der Anschrift erfolgt, hat schlicht den Grund, dass eine solche Multi-Lizenz im gewerblichen Umfeld so teuer ist, dass wohl keiner von uns das zahlen wollte. Als ich mich vor Jahren mal erkundigte, hätte die Lizenz pro Jahr für eine kleinere Kanzlei rd. 1.200 - 1.500 € kosten sollen - das rentiert einfach nicht.

Wir haben uns angewöhnt, bei solchen Hinweisen im Protokoll von LuG zuerst die Angabe in den Stammdaten auf Rechtschreib- und ähnliche Fehler zu prüfen - damit sind meist schon die Probleme gelöst. War aber das Problem ein anderes so konnten wir bislang entweder mit der PLZ-Suche der Post, einer Google-Maps-Recherche oder schlussendlich Rückfrage beim Arbeitnehmer die Situation klären.

Da schon seit einigen Jahren Anschriftenänderungen kein zwingender DEÜV-Melde-tatbestand mehr sind, werden dann die Klarstellungen z.B. im Rahmen der nächsten DEÜV-Meldung etc. vorgenommen.

Das war in all den Jahren bisher niemals ein Problem, da der Arbeitnehmer auf all seinen Auswertungen bereits ab Korrektur in den Stammdaten ja die richtige Anschrift vorfindet ...

Da die SV keine Anschriftenänderungsmeldungen mehr vorschreibt, sehe ich mich auch nicht gezwungen, mir da unnötigen Stress zu machen. Wer das anders handhaben will, kann die Meldung jederzeit solo via sv.net abgeben.

Beste Grüße

R.Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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jenos_mildener
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Hallo Herr Hein,

zunächst danke für die ausführliche Darstellung.

Dass der Abgleich nicht vor Ort beim Erfassen der Anschrift erfolgt, hat schlicht den Grund, dass eine solche Multi-Lizenz im gewerblichen Umfeld so teuer ist, dass wohl keiner von uns das zahlen wollte. Als ich mich vor Jahren mal erkundigte, hätte die Lizenz pro Jahr für eine kleinere Kanzlei rd. 1.200 - 1.500 € kosten sollen - das rentiert einfach nicht.

Das verstehe ich noch nicht. Meinen Sie hier, dass die Kanzlei sich selbst lokalen Zugriff auf die Postdatenbank kauft? Ich hätte eher an eine Funktion in Lohn und Gehalt gedacht, bei der auf Knopfdruck eine Adressprüfung im RZ stattfindet.

Beste Grüße,

Jens Mildner

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rvh
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Das verstehe ich noch nicht. Meinen Sie hier, dass die Kanzlei sich selbst lokalen Zugriff auf die Postdatenbank kauft? Ich hätte eher an eine Funktion in Lohn und Gehalt gedacht, bei der auf Knopfdruck eine Adressprüfung im RZ stattfindet.

Hallo Herr Mildner,

zu diesem Thema hatte ich mich vor geraumer Zeit auf einer CeBIT-Messe mit den Fachleuten der LuG-Entwicklung unterhalten.

Damals lautete die Auskunft, dass für das Zurverfügungstellen der Funktionalität in LuG pro Kanzlei und Jahr ein solcher Betrag zusätzlich als Lizenz fällig würde, da die DATEV diesen dann so an die Post zu entrichten hätte - da feiert das "alte Monopol" offenbar noch immer kräftig mit.

In der momentanen Funktionalität prüft das DATEV-RZ als ein Lizenznehmer der Post die Anschriften ab und nicht jede Kanzlei oder jeder Anwender via LuG für sich.

Auch wenn unser Weg immer über das RZ ginge, sieht das die Post lizenzrechtlich unterschiedlich.

Beste Grüße

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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jenos_mildener
Einsteiger
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Na da breche ich doch in Kopfschütteln aus!

Danke für die sehr hilfreichen Antworten, Herr Hein.

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Mildener,

jetzt hatte ich endlich wieder den Fall mit einer unrichtigen Adresse:

Nach dem Daten senden erscheint an der Stelle des DFÜ-Systemes (=Grüne Ampel) eine entsprechende Meldung, die anders aussieht, wie sonst bei einer fehlerlosen DEÜV. Im Mandanten erhalte ich dann das folgende Verarbeitungsprotokoll:

Hinweis #LN06644
Meldung aus RZ-Kommunikation (Mappe: 56789, Auftrag 123456):

#LONE668H Im Rahmen der Datenübermittlung von Meldungen zur Sozialversicherung nach der DEÜV wurden während der
Datenübergabe an das DATEV Rechenzentrum Unstimmigkeiten festgestellt. Die betroffenen Datensätze werden dennoch an die
Datenannahmestellen weitergeleitet. Überprüfen Sie Ihre Eingaben.
#LONE025H PNr   Abrechnungsmon. Hinw. code Hinweistext
#LONE025H 12345 06/2017         644        Ungültige Adresse: Straße/Hausnummer d
#LONE025H                                  es AN fehlt bzw. nicht gültig
#LONE657H Weitere Informationen zur Fehlerbehebung erhalten Sie im Dokument 1015439 der Informationsdatenbank. Hier ist
für jeden aufgeführten Fehlercode eine ausführliche Handlungsanweisung hinterlegt.

Dann muss man nur noch die PLZ-Suche der Deutschen Post aufrufen und die Adresse korrigieren.

Viele Grüße

Dieter Pitsch

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jenos_mildener
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Besten Dank, Herr Pitsch!

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letzte Antwort am 03.07.2017 09:56:43 von jenos_mildener
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