Hallo zusammen!
Ich habe ein Problem mit einem Beitragsnachweis.
Ein Arbeitnehmer ist Ende Mai in den Krankengeldbezug gekommen. Der Mai wurde aber bereits mit Entgeltfortzahlung für den ganzen Monat abgerechnet.
Bei der jetzigen Abrechnung macht DATEV eine Korrektur 30.+31.05.2017 Krankengeld (faktisch auch richtig). Allerdings bekomme ich jetzt den Fehlerhinweis, dass der Beitragsnachweis negativ ist und nicht automatisch verrechnet werden kann.
Im Juni hat der Arbeitnehmer komplett Krankengeldbezug.
Hat jemand eine Idee, wie ich den Beitragsnachweis für Mai korrigieren kann???
Vielen Dank und viele Grüße
Bianca Wetzel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Wetzel,
die Lösung ist abhängig davon, mit welchem Lohn-Programm Sie arbeiten.
Sofern Sie LODAS einsetzen, besteht kein Handlungsbedarf. Es handelt sich hierbei nur um einen Hinweis. Da Sie bereits festgestellt haben, dass es inhaltlich korrekt ist, ist soweit alles in Ordnung.
Und der Hinweis, dass der Negativbeitrag nicht automatisch verrechnet werden kann, bedeutet, dass dieses Guthaben nicht mit der nächsten Zahlung verrechnet wird. Hier müssen Sie also die Zahlung manuell anpassen oder darauf achten, dass das Guthaben von der Krankenkasse erstattet wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz!
Danke für die Antwort! Können Sie mir auch sagen, ob der negative Beitragsnachweis an die Krankenkasse übermittelt wird als Korrektur? Hatte schon mal einen ähnlichen Fall bei dem der negative Beitragsnachweis nicht übermittelt wurde. Ich musste dann über SV Net den alten Beitragsnachweis stornieren und den Neuen noch errechnen und senden. Das kann doch nicht die Lösung sein?!
Viele Grüße
Bianca Wetzel
Hallo Frau Wetzel,
auch der negative Beitragsnachweis wird an die Krankenkasse übermittelt.
VG
Tänzler
Hallo Frau Wenzel,
eine kleine Ergänzung noch zu der Antwort von Herrn Tänzler:
Sofern Sie den negativen Beitragsnachweis mit Auswertung 35 erhalten, wird dieser Nachweis auch übermittelt.
Nicht übermittelte Nachweise erhalten Sie über die Auswertung 30. Dies passiert im Regelfall aber nur, wenn es sich z.B. um rückwirkende Korrekturen für nicht mehr gültige Krankenkassen handelt (z.B. nach einer Fusion).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke für die Antworten,
dann mache ich jetzt die Abrechnung und hoffe das es dieses Mal funktioniert.
Bei der DATEV Meldung handelt es sich übrigens nicht um einen Hinweis. Der Text steht im Fehlerprotokoll...
Viele Grüße
Bianca Wetzel