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PayPal E-Zahlungstransfer

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letzte Antwort am 13.06.2017 19:29:46 von 0815
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schad
Einsteiger
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Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen zum E-Zahlungstransfer? Dieses Programm soll die Daten von PayPal in das UN online über die Kasse einspielen können. Klappt dies ohne Probleme? Erfolgt eine richtige Zuordnung? Dieses Programm muss wohl dann auch noch in der Rechteverwaltung freigeschaltet werden, nachdem es im Datev-Shop bestellt wurde und der Mandant in seinem PayPal Konto noch eine weitere Freischaltung aktiviert hat.

Weiß jemand, ob man die Amazon Rechnungen auch über ein externes Programm in die Fibu bzw. UN online des Mandanten einspielen kann?

Vielen Dank im Voraus

svenarnepeters
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Nein, DATEV gleicht nicht die offenen Posten ab.

Lösungen (kostenpflichtig) dafür wären:

Nexus www.dekodi.de oder www.fibu-schnittstelle.de

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0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo.

1. PayPal

Klappt dies ohne Probleme?

Ja. In meinen bisher drei Jahren der monatlichen Nutzung hat es vielleicht zweimal nicht funktioniert, was dann daran lag, dass "Unternehmen online" nicht verfügbar war.

Erfolgt eine richtige Zuordnung?

Die Zuordnung [zu den offenen Posten meinen Sie, nehme ich an] kann, wie auch bei der Nutzung von "RZ-Bankinfo", über Zahlungen buchen erfolgen.

Dieses Programm muss wohl dann auch noch in der Rechteverwaltung freigeschaltet werden

Das Verwalten der Rechte erfolgt über die Rechteverwaltung von Unternehmen online.

Eine Anleitung zum Einrichten und Arbeiten finden Sie in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1070412.

Wichtiger Hinweis: Beim Anlegen des PayPal-Kontos in Unternehmen online unbedingt gleich die Kassenminusprüfung auf NEIN setzen. Seit 2017 müssen die Buchungen in Unternehmen online festgeschrieben werden. Wenn Sie Buchungen im aktuellen Wirtschaftsjahr festgeschrieben haben, können Sie die Kassenminusprüfung nicht mehr deaktivieren! Und das wird zum Problem, wenn das PayPal-Konto einen Bestand von 0,00 € hat, und z.B. an einem Tag folgende zwei Buchungen: -10,00 € und +10,00 €. Kommen die -10,00 € "zuerst" an, erkennt Unternehmen online einen Kassenfehlbetrag, und verweigert den Import der von E-Zahlungstransfer gesendeten Daten. (Wenn es schon zu spät ist, hilft es nur noch, das aktuelle Wirtschaftsjahr zu löschen, eine neue Jahresübernahme durchzuführen und dabei die Kasenminusprüfung zu deaktivieren, und dann die Transaktionen erneut via E-Zahlungstransfer zu holen ...)

Der Ablauf in der Buchführung kann dann in etwa so aussehen (viele der Daten müssen nur einmalig eingegeben werden, wenn E-Zahlungstranfer nur für einen Mandanten genutzt wird):

im Programm E-Zahlungstransfer:

Unterschrift + API-User + API-Passwort eingeben [diese Daten erhält der Mandant von PayPal]

> PayPal Transaktionen

     > Datum: Datum auswählen

      > ☑ inkl. Details

      > Abholen

> Daten für Transfer

      > Gegenkonto Gebühren: 497X

      > Bestand > Mandant: Mandantennummer eingeben

      > Kasse: ◉ Kontonummer: 1250 (o. anderes gewünschtes Kto.)

     sortieren nach Buchungstext, alle mit Text Transfer mit Konto

     136X vorbelegen

      > Daten senden und Erfolgsmeldung abwarten

im Programm Rechnungswesen pro:

> Bestand

     > Online-Anwendungen

          > Unternehmen online

          …

im Programm Unternehmen online:

> Kassenbuch (Navigationsleiste links)

     > Bereitstellen für Berater

          > ☑ Stapel der entspr. Periode anwählen

          > Markierte Stapel bereitstellen

     [optional]

     > Auswertungen erstellen

          > ⦿ Kassenbuch/Erfassungsliste (PDF)

               > Drucken/Anzeigen

im Programm Rechnungswesen pro:

> Bestand

     > Daten holen

          > Mandant ergänzen

               > ☑ Belegstapel aus Kassenbuch/Rechnungsbücher online

> Belege buchen

     > Buchungsvorschläge bearbeiten

     …

     > Details > Zusatzinformationen aktivieren*

     > Zahlungen buchen

     …

* Durch das Aktivieren der Zusatzinformationen sehen Sie den Namen des zahlenden Kunden, das erleichtert die Zuordnung.

2. Amazon

ob man die Amazon Rechnungen auch über ein externes Programm in die Fibu

Ja, siehe https://www.datev-community.de/message/29948#29948.

Geändert: Hinweis auf Deaktivierung der Kassenminusprüfung ergänzt.

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letzte Antwort am 13.06.2017 19:29:46 von 0815
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