Hallo,
hab einen Mitarbeiter der im Rahmen der Scheidung gesonderte Meldung abgeben muss. Angefordert ist Zeitraum 01.01.-31.1.2017 (2016 bereits abgegeben). Letzter abgerechneter Monat Mai 2017. Die Meldung benötige ich jetzt und nicht erst mit Abrechnung Juni 17
Folgendes habe ich eingegeben:
1. Unter Bearbeitungsmonat 1/17 - Personalstammdaten/Sozialversicherung/DEÜV/gesonderte Meldung Versorungsausgleichsverfahren
2. Unter Bearbeitungsmonat 5/17 - Bewegungsdaten/Erfassungstabellen/Nachberechnung Standard/Monat 1/2017/Pers.Nr/Wert 1/BS 96
Sind die Eingabe so richtig ?
Danke vorab
C.Kleiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kleiner,
es ist richtig, dass die Eingaben für das Versorgungsausgleichsverfahren im letzten Ehemonat geschlüsselt wird. Wenn der Anforderungszeitraum der Januar ist, ist es korrekt die Angabe rückwirkend in 01/2017 zu schlüsseln.
Eine Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 ist nicht notwendig.
Damit die DEÜV-Meldung mit Grund 57 erstellt wird, senden Sie eine Wiederabrechnung für den Monat 05/2017.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
hab ich gemacht.Erhalte ich den ein Exemplar davon ? Bisher nicht erfolgt.....
Gruß
C.Kleiner
Exemplar ist da...........also alles richtig gemacht
Gruß
C.Kleiner