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Vollmachtsdatenbank: Ablehnung Steuerkontoeinsicht weil Vollmacht des 2012 verstorbenen Ehepartners fehlt???

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letzte Antwort am 14.06.2017 10:14:00 von willimüller
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willimüller
Fachmann
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Liebe Datev,

bei Umsetzung der VDA 2.0 werde ich mit einen solchen Hinweis belästigt:

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Der Ehepartner ist 2012 verstorben. Ich habe ich den VaSt Datenabruf 2015 beantragt; ansonsten seitdem nichts unternommen. Warum muss ich jetzt für die Finanzverwaltung mich mit so einem Mist herumschlagen? Der VaSt Datenabruf und die Einsicht in das Steuerkonto haben bislang funktioniert. Die Einsicht in das Steuerkonto wird jetzt nur durch die Umstellung auf die VDB 2.0 verweigert. Und nun beschäftigen sich die Steuerberaterkammer, die Datev und jetzt auch noch ich mich damit, anstatt das die Finanzverwaltung selbst ihre Datenbestande pflegt? Und bezahlen muss ich dafür auch noch.

Verständnislose Grüße

Willi Müller

willimüller
Fachmann
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und noch eine:

177180_pastedImage_0.png

Das sind Eheleute, die seit Jahren getrennte Veranlagungen machen (ist steuerlich egal) und ich nur einen der Ehepartner betreue (der andere (nur N) macht seine Erklärung selbst).

Ist das mein Problem, dass Datev und Finanzverwaltung sich so etwas nicht vorstellen können?

.

willimüller
Fachmann
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und noch eine:

177180_pastedImage_0.png

Die Vollmachten wurden natürlich zusammen übermittelt (hat ja die Datev eigenständig gerade erst im Rahmen der V 2.0 Umstellung gemacht und stehen auch mit dem gleichen Datum in der VDB) Die Ehefrau hat aber eine eigene Steuernummer für die USt. Die Übermittlung des EM mit der gemeinsamen Steuernummer und die gleichzeitige Übermittlung der Vollmacht der Ehefrau mit der eigenen Steuernr. wurde abgelehnt. Wie soll ich denn die USt abfragen, wenn ich diese Steuernr. jetzt nicht mit übermittele?).

Im Steuerkonto online steht jetzt sinnigerweise bei der Ehefrau Recht "gelöscht", obwohl die Abfrage früher funktioniert hat.

emde
Beginner
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Den Fall mit dem verstorbenen Ehepartner hatte ich bisher zwei mal. Nach dem Tod eines Ehepartners wird beim Finanzamt das gemeinsame Steuerkonto geschlossen und für den nun verwitweten Ehepartner wird ein neues eröffnet. Vielleicht liegt Ihr Problem, genau wie bei mir, an der falschen Steuernummer. In beiden Fällen habe ich vom Finanzamt neue Steuernummern bekommen.

Vom Finanzamt wurde mir in dem Zuge auch mitgeteilt, dass bei Scheidung ebenfalls neue Steuernummern vergeben werden. Konnte ich aber so nicht bestätigen, weil bei dem Fall mit Scheidung hatte unser Mandant keine neue Steuernummer bekommen.

Beim letzten Fall, Ehefrau hat ein Geschäft und somit eine eigene Steuernummer, habe ich einfach beide Steuernummern (ESt und USt) in die Vollmacht der Ehefrau eingetragen und übermittelt. Ob das funktioniert steht noch aus.

willimüller
Fachmann
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Hallo "emde",

vielen Dank für die Infos. Bei der Witwe hatte ich die aktuelle Steuernummer verwandt; für den vor 5 Jahren gestorbenen Ehemann habe ich keine Vollmacht übermittelt (habe ja auch keine auf dem vorgeschriebenem Formular...).

Das ganze Vollmachtstheater ist unglaublich; wie kann es sein, dass unsere Steuerberaterkammer ihren Mitgliedern so etwas aufbürdet? Es ist doch selbstverständlich, dass die Finanzverwaltung die ihr eingereichten Vollmachten verwaltet. Und wenn das Finanzamt nach dem Tod eines Steuerpflichtigen neue Steuernummern vergibt, kann das doch nicht Aufgabe des Steuerberaters sein, diese Änderung dem Finanzamt über die Vollmachtsdatenbank wieder rückzumelden. Ob die Kammer mit der Übernahme der Vollmachtsdatenbank sich wichtig machen wollte? Oder welches Interesse steckt dahinter, den Mitgliedern diese Arbeit aufzuhalsen? Von 250 Vollmachtseinträgen wurden bei mir 15% bemängelt. Um zu sehen warum. muss ich in jede einzelne Vollmacht gehen, da die Bildschirmbreite nur zu 2/3 genutzt wird.

Viele Grüße

Willi Müller

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letzte Antwort am 14.06.2017 10:14:00 von willimüller
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