abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vollmachtsdatenbank - Vollmacht ändern?

10
letzte Antwort am 16.11.2017 09:33:10 von khh
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lang
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 11
4704 Mal angesehen

Hallo zusammen,

wie kann ich eine bestehende Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank abändern?

Im vorliegenden Fall möchte ich nur die Bekanntgabevollmacht löschen, weil der Mandant den Papierbescheid selbst erhalten will.

Alle anderen Punkte bleiben uneingeschränkt bestehen.

Die entsprechenden Punkte sind aber in der Datenbank nicht änderbar, das Löschen der Kanzleianschrift ist auch nicht möglich.

Auch das -hilfsweise- Überschreiben mit der eigenen Anschrift des Mandanten führt zur Fehlermeldung.

Bleibt in diesem Fall tatsächlich nur die Löschung und Neuerfassung der Vollmacht?

Vielen Dank für jeden Beistand und ein schönes Pfingstfest

Petra Lang

schmidt
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 11
2546 Mal angesehen

Hallo,

leider bleibt nur das löschen der Vollmacht und das Anlegen und Senden einer neuen Vollmacht.

Wenn eine Vollmacht einmal ans FA übermittelt wurde, kann lediglich noch eine St-Nr. für die Steuerkontoabfrage geändert oder hinzugefügt werden. Weitere Änderungen sind nicht mehr möglich.

Bitte nicht vergessen, dass die Papiervollmacht somit auch neu zu unterschreiben ist, es hat sich ja was geändert.

VG

Offline Online
Nachricht 3 von 11
2546 Mal angesehen

Hallo Frau Schmidt,

wenn das wirklich so gedacht ist, müsste man die Datev, die Finanzverwaltung und die Steuerberaterkammer zwingen, sich sofort auf eine Änderung zu verständigen.

Wir Steuerberater stehen doch als Vollpfosten da, wenn unsere Mandanten uns vor zwei Jahren eine umfassende Vertretungsvollmacht (einschließlich Bekanntgabevollmacht) erteilt haben und nun, nachdem uns der Mandant mitgeteilt hat, dass er den Bescheid lieber selbst bekommen würde, wir ihm eine neue mehrseitige Vollmacht vorlegen (die umfangreicher als die damalige ist), die er einschließlich Beiblatt zweimal unterschreiben muss, damit er die Bescheide selbst bekommt. Dabei möchte er ja vielleicht gar nicht die Zustellvollmacht grundsätzlich widerrufen, sondern nur vorübergehend die Bescheide selbst bekommen...

m_fehlau
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 11
2546 Mal angesehen

Ergänzende Frage: Werden entsprechend dem Vorgehen "alte Vollmacht löschen und durch geänderte, neue Vollmacht ersetzten" zwei mal Kosten abgerechnet?

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 5 von 11
2546 Mal angesehen

... und dazu kommen dann auch noch die Kosten, die Ihnen Ihre Steuerberaterkammer als Auftraggeber der Datev für die Programmierung der Vollmachtsdatenbank auf Ihren Mitgliedsbeitrag umlegt 😞    .... und das alles als Geschenk an die Finanzverwaltung, die jetzt nicht mal mehr eine solche Änderung der Bekanntgabevollmacht selbst bearbeiten muss, sondern uns Steuerberater als kostenlose Sachbearbeiter nutzt  ... geht`s noch?

Vor Einführung der VDA hat man einfach der Finanzverwaltung ein Fax geschickt und dann wurde das - richtigerweise - dort erfasst.

Das würde ich jetzt auch einfach noch so machen .. muss ja auch so gehen, denn ein Widerruf einer Vollmacht muss natürlich auch direkt gegenüber dem Finanzamt erfolgen können.

lang
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 11
2546 Mal angesehen

Das ist ja sehr unerfreulich - aber vielen Dank für die Antwort.

Ich bin auch der Meinung, dass einfache Änderungen in der VDB möglich sein sollten.

Es handelt sich schließlich nicht um den kompletten Widerruf der Vollmacht.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 7 von 11
2546 Mal angesehen

Hallo Frau Schmidt,

haben Sie mit der Datev abgeklärt, dass es keinen anderen Weg gibt?

Ich hätte gerne eine offizielle Stellungnahme der Datev oder Finanzverwaltung zu dieser Frage.

Viele Grüße

schmidt
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 11
2546 Mal angesehen

Hallo,

ich war letzte Woche auf einem Vortrag der Kammer zusammen mit der DATEV zum Thema VDB 2.0 . Hier wurde genau diese Vorgehensweise erläutert. Leider....

VG

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 9 von 11
2546 Mal angesehen

Hallo Frau Schmidt,

Danke für die Info. Mal sehen, ob die Datev sich zu diesem "Verfahren" äußert ... und ob das so beabsichtigt ist oder das Problem einer erneuten Vollmachtseinholung - nur um die Bekanntgabevollmacht nicht zu nutzen - einfach übersehen wurde.

Viele Grüße

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Mindel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 11
2546 Mal angesehen

Hallo zusammen,

vielen Dank, Frau Schmidt, das Vorgehen ist korrekt beschrieben. Es handelt sich um ein amtliches Formular, dass der vom Mandanten unterschriebenen Vollmacht entsprechen muss. Ansonsten gilt der § 80a AO Abs. 1.

Zu den Kosten: Die Vollmacht wird nur einmal berechnet, unabhängig davon, ob sie unterjährig gelöscht und/oder wieder angelegt wurde.

Viele Grüße

Kerstin Mindel

DATEV eG

0 Kudos
khh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 11
2546 Mal angesehen

Hallo Zusammen, hallo Frau Mindel,

kann man in der VMD die Mandanten-Nr. ohne Kosten und Probleme ändern?

VG Karl-Heinz Henning

0 Kudos
10
letzte Antwort am 16.11.2017 09:33:10 von khh
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage