Hallo Newsgroup,
mir ist gerade aufgefallen, dass ein schon älterer Wunsch umgesetzt wurde, ohne dass ich das gemerkt habe: Der Stammdatenabgleich kann unterdrückt werden, wenn die Erklärung an das Finanzamt übermittelt worden ist und nicht mehr dann, wenn die Erklärung auf erledigt gesetzt worden ist. Wann ist diese Änderung erfolgt und wo wurde das kommuniziert?
Am 15.07.2014 hatte ich das als Wunsch geäußert Automatischer Stammdatenabgleich ab Mai 2013 nicht mehr zu unterbinden? und dann wurde - auch wegen diesem Punkt - lange diskutiert. Warum kann nicht jemand von der Datev bei solchen Diskussionen eine Erledigungsmeldung verfassen?
Schöne Grüße
Willi Müller
Steh das nicht in der "Was ist neu"-Rubrik nach dem letzten Update?
Und wenn - unter welchem Punkt?
Nach 4 Jahren ist der Punkt ja auch schon fast in Vergessenheit geraten..
Aber: es gibt ja glücklicherweise noch Zugriff auf die alte Newsgroup!
Infodukument 1080357
Ab der Programm-DVD DATEV pro 9.1
Vorgehen:
• In den Steuerprogrammen
können Sie im Menü Extras | Einstellungen | Stammdaten festlegen, dass der
automatische Stammdatenabgleich beim Übermittlungsstatus Bei Finanzverwaltung eingegangen nicht durchgeführt wird. Der Abgleich kann auch für Veranlagungszeiträume kleiner 2014 unterbunden werden.
Hallo Datev,
ist das bei der Änderung irgendwo kommuniziert worden?
Und warum wird - statt dieser Änderungen - nicht einfach der "Abbrechen Button" wieder eingeführt?
Schöne Grüße
Willi Müller