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Wirtschaftsberatung / Auswirkung Betriebsprüfung

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letzte Antwort am 01.06.2017 11:48:11 von alex7763
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alex7763
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
344 Mal angesehen

Hallo Gemeinschaft,

hat jemand schon das Tool "Betriebsprüfung" der Wirtschaftsberatung genutzt.

Ich verzweifel am Programm:

2 Betriebe ( 1 x Freiberuflich, 1 x Gewerblich, beide 4/3-Rg.)

Änderungen der BP als Gewinnzuschlag jeweils  im Feld "Feststellung" erfasst.

Auswertungen: Mehr/Weniger Rechnung bei beiden Betrieben ok.

ABER bei der Steuerlichen Auswirkung nach BP wird beim Freiberuflichen Gewinn nur der Vor-BP Wert genommen, aber beim Gewerblichen Gewinn der korrekte NACH-BP Gewinn. Also sind die Zahlen für den A****

EDV Zu Fuß: Einfach den "Nach-BP" Gewinn der freiberufl. Tät. als "Vor BP" Gewinn eingetragen, um zumindest ein korrektes Endergebnis zu erreichen, klappt auch nicht, PC nimmt den "alten-vor BP Gewinn". Woher, weiß ich nicht.

Hat jemand 'nen Tipp oder liegt´s nur an der Hitze??

Ich werd nun wieder Stift und Papier nehmen...

Mercy.

DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
104 Mal angesehen

Hallo,

Wir verstehen Ihr Problem so, dass Sie die Änderungen der BP bei dem Freiberufler nicht bei der Einkommensteuer (Erhöhung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei der Person) erhalten.

Dafür gibt es eine Lösung. Bei der Bearbeitung von Freiberuflern im Betriebsprüfungsprogramm ist wichtig, dass der Mandant auch als „Beteiligter" des Freiberuflers definiert wird. Das erledigen Sie folgendermaßen:

  • In der linken Übersicht klappen Sie den Ordner „Betriebe" auf. Darin ist ein Unterordner „Beteiligte", auf diesen doppelklicken Sie. In der sich öffnenden Mandantenauswahl haken Sie den Freiberufler-Mandanten an. Mit OK schließen Sie das Fenster.

  • Im Unterordner „Beteiligte" gibt es nun den Unterordner mit dem Mandantennamen, darunter den Eintrag „Beteiligungsdaten". Öffnen Sie die „Beteiligungsdaten" und erfassen bei „Anteil am Gewinn in %" die Beteiligungsquote, in der Regel 100%.

Danach fließen die erfassten Feststellungen in die Einkommensteuerberechnung ein.

Haben wir Ihnen damit geholfen? Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Anwenderservice Wirtschaftsberatung.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Saule

Produktmanagement und Service

Wirtschaftsberatung

DATEV eG

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alex7763
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Herr Saule,

die Angaben zum Beteiligten hatte ich schon ergänzt (u.a. 100%). Ich versteh die Logik aber nicht, wieso Beteiligter beim Freiberufler??

Das merkwürdige war/ist, das bei der Auswertung "Mehr/Weniger" die Werte korrekt waren, nur in der EST-Berechnung nicht.

Ich hab´s nun zu Fuß gerechnet, und werde beim nächsten Fall darauf zurückkommen.

Aber Danke für die Tipps.

Viele Grüße

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letzte Antwort am 01.06.2017 11:48:11 von alex7763
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