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Lohnabrechnung Lodas bei Umwandlung Einzeiluntern. in eine GmbH

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letzte Antwort am 12.09.2022 16:39:11 von TN
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walex68
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo zusammen, ich habe folgende Frage:  Das Einzelunternehmen wird in eine GmbH umgewandelt.  Lohne bis Mai 2017 werden über das Einzelunternehmen abgerechnet. Ab Juni 2017 über die GmbH.  Neue Steuernummer, neue Betriebsnummer, neue Berufsgenossenschaftsnummer.   Wie gehe ich hier richtig vor (der Fall ist etwas anders als bei Herr Rueckert).  M.E müssen hier für das Jahr 2016 2 Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden  (einmall 01.01-31.05 vom Einzelunternehmen, 01.06-31.12.2017 GmbH).  Wie melde ich die Arbeitnehmer richtig ab und wie melde ich die richtig an (SV   ELSTAM) ?  Wie kann ich erreichen, dass ich zum 31.05.2016 eine Lohnsteuerbescheinigung bekomme?  Ein Austritt zum 31.05.2017 wegen Ende der Beschäftigung und Eintritt zum 01.06.2017 bei der GmbH ist falsch; arbeitsrechtlich sind die Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber.  Die GmbH übernimmt die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Wie kann ich das in die Stammdaten eintragen (wichtig auch wegen Entgeltfortzahlung).   Wie kann ich alle Arbeitnehmerdaten auf die neue GmbH kopieren ?

Danke und freundliche Grüße  W. Alexandrowitsch

lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Moin Herr Alexandrowitsch,

diese Frage wurde zuletzt hier beantwortet:

https://www.datev-community.de/message/28771#28771

Weiterhin viel Erfolg.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Herr Alexandrowitsch,

gerne möchte ich noch ergänzend hinzufügen:

Sie können die Mitarbeiter aus dem Einzelunternehmen in den neuen Mandanten, die GmbH, über den Mandantenmanager kopieren. Diesen rufen Sie in Lodas, ohne geöffneten Mandanten, über den Menüpunkt „Mandant" auf.

Wenn Sie zusätzlich den Haken" mit personenbezogenen Arbeitnehmerdaten" schlüsseln, werden auch die Eintrittsdaten sowie die Steuer-ID-Nummern der Mitarbeiter mitkopiert.

Bitte klären Sie mit der Krankenkasse, welche DEÜV-Meldungen benötigt werden. Eine Möglichkeit wäre es, im Einzelunternehmen eine DEÜV-Meldung GdA 36 (Systemwechselabmeldung) zu generieren. Bitte erfassen Sie hierzu vor der letzten Abrechnung unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten das Endedatum der Abrechnung mit DATEV. Dadurch wird eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung mit den Werten bis zum 31.05. erstellt.

Um eine Systemwechselanmeldung GdA 13 zu erzeugen, können Sie in der GmbH an gleicher Stelle das Beginndatum der Abrechnung mit DATEV vor der Erstabrechnung 06/2017 einpflegen.

Nun zur Lohnsteuerbescheinigung:

Nur mit einem Austrittsdatum wird eine Lohnsteuerbescheinigung, die den Zeitraum bis zum 31.05.2017 umfasst, erstellt. Wenn die Arbeitnehmer rechtlich also nicht austreten, erhalten Sie keine Lohnsteuerbescheinigung.

Damit am Ende des Jahres die Werte für die Lohnsteuerbescheinigung korrekt sind, müssen Sie im neuen Mandanten die Lohnkontoergebniswerte vortragen. Nähere Informationen finden Sie hierzu im Dokument Lohnkonto (Beispiele für Lodas) 5303317.

Laut Ihrer Schilderung treten die Arbeitnehmer nicht aus und haben somit auch kein Austrittsdatum. Bitte führen Sie deshalb in der GmbH eine Systemwechselummeldung für Elstam über den Menüpunkt Mandant | Wechsel Entgeltabrechnungssystem durch. Im Einzelunternehmen besteht dann bezüglich Elstam kein Handlungsbedarf mehr.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
m_gottschalk
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Frau Dietl,

 

ich habe den Fall, dass eine OHG nach Austritt des 2. Gesellschafters ab 01.01.2021 in ein Einzelunternehmen umgewandelt wird. Ist hier dann genauso zu verfahren. Abmeldung Systemwechsel GdA 36 zum 31.12.2021 OHG und Anmeldung Systemwechsel Einezelunternehmen ab 01.01.2021 GdA 13.

 

Danke für Ihre Antwort.

 

MfG

M.Gottschalk

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
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Hallo, 

 

klären Sie bitte ab, ob die Meldungen mit Grund 13 und 36 benötigt werden. Wenn ja, können Sie so vorgehen, wie im Beitrag von Fr. Dietl beschrieben. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Hallo Frau Dietl,

 

reichlich spät kommt meine Frage zum Thema auf, aber wir stehen jetzt gerade vor Folgender Situation:

 

Mandant war immer Einzelunternehmer und hat dort Mitarbeiter, diese wurden bis 08/22 dort auch abgerechnet.

Zwischenzeitlich wurde eine GmbH gegründet.

Dazu gibt es jetzt die "problematik" das, das Einzelunternehmen Rückwirkend zum 01.01.2022 in die GmbH zu Überführen ist.

 

Wie gehe ich dort jetzt vor? 

 

Ist das relativ einfach möglich? 

 

Beste Grüße

Natalie Kretschmer 

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TN
Fachmann
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letzte Antwort am 12.09.2022 16:39:11 von TN
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