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LODAS: BAV - doppelt in einem Monat?

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letzte Antwort am 22.05.2017 15:40:07 von kleinerotehexe
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jasminlanger
Beginner
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Guten Tag,

ich habe folgenden Fall: seit 03.2017 rechnen wir unsere Mitarbeiter mit LODAS ab. Bis zum 28.02.2017 wurde die Abrechnung extern durchgeführt.

Wir haben einen Mitarbeiter, der seit 02.2017 eine BAV hat. Die externe Abrechnungsfirma hat es versäumt diese einzurichten.

Unsererseits wurde die BAV für den Mitarbeiter somit ab 03.2017 eingerichtet. Nun wurde der Beitrag von dem Versicherungsträger im Monat 03.2017 2-Fach (für 02.2017 und 03.2017) abgebucht.

Um die Differenz wieder auszugleichen, müsste ich nun dem Mitarbeiter die BAV einmalig "doppelt" einrichten. Ist das möglich und ist das überhaupt so einfach machbar?

Ich wäre hier auf Expertenwissen angewiesen.

Vielen Dank und beste Grüße

Jasmin Langer

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

mit welchem Programm wurde davor abgerechnet? Mit einem anderem System?

Grüße

Eva

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jasminlanger
Beginner
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Hallo Eva,

es wurde vorher von einer externen Abrechnungsfirma mit SBS Lohn Plus abgerechnet.

Es wurde zum 01.03.2017 ein Systemwechsel vorgenommen. Seit dem 01.03.2017 rechnen wir inhouse mit LODAS ab.

Beste Grüße

Jasmin Langer

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encko
Einsteiger
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Hallo,

da der erste Abrechnungsmonat in Datev 03 ist, können Sie m.E. auf diesem Weg auch keine davor liegenden Abrechnungen machen oder nachberechnen. Das müsste dann Ihr alter Dienstleister machen oder greifen auf SV-Net zurück.

MfG

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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

ich bin hier eigentlich auch jemand der Fragen stellt aber wäre es nicht möglich, die BAV datumsmäßig zu schließen und für einen (nächsten) Monat mit geänderten Werten anzulegen und diese dann wiederum zu schließen und wieder wie bisher anzulegen?

Technisch ist das doch möglich.

Hat es anderweitig (ST, SV...) Auswirkungen, die nicht vernachlässigt werden dürfen?

Grüße

Nico

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kleinerotehexe
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Hallo,

ich bin eigentlich auch der Meinung, dass die Korrektur über eine Wiederholungsabrechnung Februar 2017 der externen Firma erfasst werden müsste und Sie dann die Vortragswerte bei sich ändern müssten.

Praxisbezogen funktioniert auch eine Änderung im März 2017 bei Ihnen im System, vorausgesetzt die steuer- und svrechtlichen Höchstgrenzen werden nicht voll ausgeschöpft.

Aufpassen müssen Sie dann bei Verdienstbescheinigungen, die den Monat Februar oder März 2017 betreffen, da m. E. das Entgelt nicht richtig ausgewiesen wird.

Grüße

Eva

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letzte Antwort am 22.05.2017 15:40:07 von kleinerotehexe
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