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Zeitpunkt der Mindestlohnprüfung in den Lohnprogrammen

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letzte Antwort am 13.06.2017 10:57:43 von jenos_mildener
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jenos_mildener
Einsteiger
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Sehr geehrte Mitleser,

die Mindestlohnprüfung in den DATEV-Lohnprogrammen LODAS sowie Lohn und Gehalt findet m.E. nach dem Monatsabschluss statt. Dort wird dann eine Auswertung "Prüfhilfe Mindestlohn" erstellt.

Aber sollte diese Prüfung nicht besser schon bei einer Probeabrechnung stattfinden und dort dann bei vermeintlicher Mindestlohnunterschreitung einen Hinweis produzieren?

Auf diese Weise könnte bei tatsächlicher Mindestlohnunterschreitung noch im laufenden Monat ein Mindestlohnausgleich abgerechnet werden, und nicht erst im Folgemonat bzw. durch Nachberechnung/Wiederholung.

Beste Grüße,

Jens Mildner

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Mildner,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

LODAS:

Es ist richtig, dass die Prüfhilfe zum Mindestlohn erst mit der tatsächlichen Abrechnung im Rechenzentrum erstellt wird. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, die Werte mittels einer Wiederabrechnung/Nachberechnung zu korrigieren.


Lohn und Gehalt:

Die Auswertung Prüfhilfe Mindestlohn wird im Programm Lohn und Gehalt bereits mit der Lohnabrechnung erstellt. Diese finden Sie in den Mandantenauswertungen. Nach Einsicht der Auswertung haben Sie vor dem Monatsabschluss die Möglichkeit, die Abrechnung zu korrigieren.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jenos_mildener
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Schauer,

danke für Ihre genaue Darstellung des Istzustands.

Die Situation in Lohn und Gehalt ist somit aus meiner Sicht in Ordnung, bei LODAS bleibt der Wunsch, bereits bei der Probeabrechnung einen Mindestlohnhinweis zu bekommen.

Beste Grüße,

Jens Mildner

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letzte Antwort am 13.06.2017 10:57:43 von jenos_mildener
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