Ich muss Löhne aus 2015 neu berechnen und bei einer Pesonalnummer 2 unterschiedliche Direktversicherungen berücksichtigen. Mit einer bAV ist das ja kein Problem aber was mache ich mit dem 2. Vertrag?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
handelt es sich um eine pauschal versteuerte und eine steuerfreie Versicherung? Dann können Sie die pauschal versteuerte über pauschal versteuerte Bezüge abrechnen und den Betrag als Nettoabzug berücksichtigen.
Wenn es zwei arbeitgeberfinanzierte DV's (unabhängig davon, ob beide pauschal oder nicht versteuert werden) sind, dann können Sie diese ja einfach addieren.
Sollte es sich um Mischfinanzierungen handeln, können Sie auch einfach alle addiert als arbeitgeberfinanziert erfassen und das steuerpflichtige Bruttoentgelt um die arbeitnehmerfinanzierten Anteile reduzieren.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank !
Es handelt sich um Mischfinanzierungen und ich werde dann vorgehen, wie im letzten Absatz beschrieben.
Sie haben mir sehr geholfen.
Herzliche Grüße
B. Perschbacher