Hallo,
wenn ein MA im Laufe 2016 eingetreten ist, sind nun nicht alle möglichen EBZ´s für die Erstellung der
Bescheinigung der EEL ersichtlich. Die müssen ja die letzten 12 Monate beinhalten:
"Einmalzahlungen 12 Monate vor Arbeitsunfähigkeit"
Wie geht man da vor. Die Krankenkasse persönlich informieren? Oder wissen die das weil die ja auch die Anmeldung in 2016 bekommen haben.
Grüße und vielen Dank.
Nico
Sorry aber warum ist es immer noch so schwer Datev zu erreichen? Habt Ihr auch die Erfahrung gemacht?
Mein letzter ServiceKontakt wird auch seit Tagen ignoriert. Muss da mal Personal aufgestockt werden?
Komisch, oder?
Hallo Frau Nico,
bescheinigt werden müssen/können nur die Einmalbezüge, die im aktuellen Beschäftigungsverhältnis erzielt werden. Einmalbezüge bei früheren Arbeitgebern bleiben (auch wenn diese in den 12-Monats-Zeitraum fallen) außen vor.