ein Mandant besitzt im Bundesland Niedersachsen einen Betrieb und neu jetzt zusätzlich in Bremerhaven. in Bremerhaven muss Kammerbeitrag berechnet werden und die Zusammenführung der Lohnsteuer soll in Niedersachsen sein. Es wird jedoch in der Fehlermeldung mitgeteilt, dass der Kammerbeitrag manuell gemeldet werden soll, da dieser im Bundesland kein Bestandteil der LSt Anmeldung ist. Kann mir jemand sagen, ob es doch technisch möglich ist, die Kammerbeitrag in Niedersachsen mit zu melden?
Hallo Community,
weicht das Bundesland des Arbeitgebers ab, ist der Kammerbeitrag kein Bestandteil der Lohnsteuer-Anmeldung. Bitte melden Sie den Kammerbeitrag daher manuell.
Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument 9219330 - Kammerbeitrag.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG