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letzte Antwort am 22.05.2017 15:35:04 von Katharina_Dietl
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maria65
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ein Mandant besitzt im Bundesland Niedersachsen einen Betrieb und neu jetzt zusätzlich in Bremerhaven. in Bremerhaven muss Kammerbeitrag berechnet werden und die Zusammenführung der Lohnsteuer soll in Niedersachsen sein. Es wird jedoch in der Fehlermeldung mitgeteilt, dass der Kammerbeitrag manuell gemeldet werden soll, da dieser im Bundesland kein Bestandteil der LSt Anmeldung ist. Kann mir jemand sagen, ob es doch technisch möglich ist, die Kammerbeitrag in Niedersachsen mit zu melden?

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
58 Mal angesehen

Hallo Community,

weicht das Bundesland des Arbeitgebers ab, ist der Kammerbeitrag kein Bestandteil der Lohnsteuer-Anmeldung. Bitte melden Sie den Kammerbeitrag daher manuell.

Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument 9219330 - Kammerbeitrag.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.05.2017 15:35:04 von Katharina_Dietl
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