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Schätzung manuell ändern

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letzte Antwort am 08.10.2020 12:25:52 von Matthias_Platz
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jhoffmann
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Hallo,

die monatlichen KK- Schätzungen sind gelaufen, jetzt würden wir gerne einzelne Schätzungen nachträglich korrigieren. Weil einzelne MA am 04. und 05.05. ausgetreten sind, möchten wir nicht die kompletten Beiträge zahlen, sondern vorher die Schätzungen korrigieren. Die KK meine, das die eine Abmeldung und eine korrigierte Schätzung benötigen würden. Kann ich das einfach unter Mandatendaten/ Sozialversicherung/ KK pro KK ändern und nochmal durchlaufen lassen?

Vielen Dank im Voraus für das Feedback.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
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Hallo,

leider haben Sie nicht angegeben, mit welchem Programm Sie arbeiten, deshalb hier die Hilfestellungen für beide Programme:

        Beachten Sie hierbei insbesondere Punkt 3.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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klokkomat
Einsteiger
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Hallo Frau Dietl,

aufgrund der erneuten Fusion der IKK möchte ich die bereits erfolgte Schätzung für 7/17 korrigieren, in der Hilfestellung Dokument 5303151 (LODAS) steht folgendes für Fusionen:

"So stornieren Sie die Schätzung für die "alte" Krankenkasse

  1. Wählen Sie Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen.
  2. Wählen Sie die Registerkarte Voraussichtliche Beitragsschuld.
  3. In der "alten" Krankenkasse geben Sie in der
    Gruppe Korrektur-Prozentsätze im Eingabefeld Korrekturgrund 1 z. B den
    Eintrag KK-Fusion an.
  4. Erfassen Sie in der Spalte Minderung den Wert 100,00 %."

... das Problem ist, wir haben die Spalte Minderung gar nicht (Version 10.42)...

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jenos_mildener
Einsteiger
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Hallo Frau Klocke,

das Dokument ist veraltet.

Gehen Sie zur Registerkarte "Korrektur Prozentsätze" und erfassen Sie dort minus 100%.

Beste Grüße,

Jens Mildner

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 10
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Hallo Herr Mildner,

vielen Dank für den Hinweis.
Wir haben die Änderung des Dokuments weitergegeben. Eine Aktualisierung wird erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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karinpusch
Beginner
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Hallo Zusammen,

das Dokument ist (leider) noch nicht aktualisiert. Allerdings ist auch das Dokument 1070158 vom 09.07.2017 etwas missverständlich ausgedrückt, darin steht zu dem Thema Schätzung bzw. Stornierung der ALTEN Krankenkasse::

Spalte KK-Nr.: Wählen Sie die alte Krankenkasse aus.

Feld Korr.-Grund für Beiträge: Erfassen Sie als Korrekturgrund Fusion.
Felder Korrekturbeträge der Beitragsgruppe: Erfassen Sie je Beitragsgruppe die Schätzwerte.
Die Schätzung für die "alte" Krankenkasse ist storniert.

Das finde ich etwas verwirrend, da für mich die Felder "Korrekturbeträge der Beitragsgruppen" nicht erkennbar sind. Ich würde die Beträge lt. BNW mit Minus eingeben oder mit Null? Die oben genannte Lösung mit den -100% erscheint mir dagegen logischer.

Danke an die Frage von Frau Klocke, genau das Problem hatten wir nämlich auch!

Mit freundlichen Grüßen
Karin Pusch

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klokkomat
Einsteiger
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Nachricht 7 von 10
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Hallo Frau Pusch,

das mit der Schätzung ist echt ein leidiges Thema. Vor allem, wenn man einmal falsche Werte eingegeben hat, ist es extrem schwer zu korrigieren. Ich habe die DATEV dazu angerufen und die hat mich auch nur auf wenig hilfreiche Dokumente verwiesen bzw. mir den Tipp gegeben, nicht händisch einzugreifen, sondern das Programm das doch einfach im Folgemonat richten zu lassen... als ich sagte, im Folgemonat gäbe es die Betriebsnummer der KK ja eigentlich nicht mehr, sagte sie, dann müsse ich das mit der KK direkt klären... die Hotline ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

Wir gehen nun wie folgt vor. Wir geben die Beträge des Beitragsnachweises der alten Krankenkasse (der ja Restbetrag Vormonat und Schätzung enthält) im Minus ein. Dann kommt der Beitragsnachweis korrigiert mit 0 Euro. Würde man die Schätzung per -100% korrigieren, hätte man ja noch immer den Restwert Vormonat im Beitragsnachweis für die alte Krankenkasse stehen....

Laut IKK werden aber - wahrscheinlich -, wie bei der letzten Fusion, im Juli noch die Werte zusammengeführt. 100% Zusage konnte die Dame aber auch nicht geben 😉

Ich frage mich noch immer, warum man nicht einfach die Betriebsnummer der KK ändern kann, das würde vieles vereinfachen. In Sachen Fusionen müsste die DATEV mal wirklich aufarbeiten...

Viel Erfolg 😉

MfG

Karin Klocke

karinpusch
Beginner
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Hallo Frau Klocke,

genauso ist es! Ihre Vorgehensweise war m.E. genau richtig, denn bei mir ist der alte BNW mit der Differenz im Minus erstellt worden. Mit der erneuten Eingabe der gleichen Beträge im +plus wurde der BNW korrigiert und mit 0,00 erstellt. Der für die neue KK war sowieso richtig.
Die 100% eigenen sich wohl somit nur für die ohne Schätzung.

In diesem Falle wäre eine einfache Änderung der Betriebsnummer auch in meinen Augen sinnvoll oder einfacher gewesen, da sich sonst wohl nichts geändert hat (Bankverbindungen).

Bei früheren Fusionen habe ich es auch so gehandhabt: keine Korrekturen sondern im Folgemonat die Arbeitnehmer neu zugeordnet. Da hat es eigentlich keine Probleme gegeben, die Krankenkassen haben es entsprechend berücksichtigt. Nur beim Buchen mit Buchungsliste musste man ein wenig aufpassen, wenn man mit Belegfeldnummern zwecks Abstimmung arbeitet.

Gruß
Karin Pusch

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Hallo,

 

kann mir jemand helfen?

 

Ich habe einen Mandanten für September abgerechnet mit einem Schätzbeitrag für Oktober. Da der Mandant keine Schätzung möchte, habe ich den Monatsabschluss zurückgesetzt und die Schätzung deaktiviert.

 

Wenn ich jetzt den Oktober abrechnen will, kommt die Fehlermeldlung, dass die Schätzung für Oktober neu gemacht werden. Ich kann die Schätzung für Oktober aber nicht mehr korrogieren oder löschen, die Schaltflächen sind ausgegraut. Ein tatsächlicher Beitrag für die Krankenkassen wurde aber auch nicht erstellt.

 

Was kann ich tun?

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 10
3178 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich dürfen mit dem Monatsabschluss keine Beitragsnachweise mit den tatsächlichen Abrechnungswerten für diesen Monat erstellt werden, wenn bereits eine Schätzung erstellt und übermittelt wurde.


Ausnahme (z.B. Betriebsaufgabe): Sie rechnen noch so rechtzeitig ab, dass die korrekten Beitragsnachweise aus dem Monatsabschluss an die Krankenkassen übermittelt werden können. Die Beitragsnachweise aus dem Monatsabschluss ersetzen damit die Beitragsnachweise aus der Schätzung. Damit der Beitragsnachweis für diesen Ausnahmefall automatisch ersetzt wird, müssen Sie unter Abrechnung | Monatsabschluss das Kontrollkästchen Schätz-Beitragsnachweise mit tatsächlichen Abrechnungswerten ersetzen aktivieren.


Um Ihre Anfrage genau zu prüfen und einen Lösungsweg zu finden, benötigen wir weitere Informationen.


Wenden Sie sich dazu bitte an den Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt).

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg


Matthias Platz
Personalwirtschaft

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.10.2020 12:25:52 von Matthias_Platz
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