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ESt: Warum Erfassungsprotokoll Kapitaleinkünfte unter Beratung statt Berechnung?

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letzte Antwort am 13.06.2019 10:14:11 von anwender07
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willimüller
Fachmann
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Hallo Datev,

auch wenn ich mich inzwischen daran gewöhnt habe: Warum steht das Erfassungsprotokoll Kapitaleinkünfte im Übersichtsbaum unter "Beratung" statt unter "Berechnung"?

Ein Protokoll und die Zusammenfassung der in der Einzelerfassung Kapitaleinkünfte erfassten Belege gehört m.E. zu den Berechnungslisten (es wird nämlich nur zusammengerechnet und nicht beraten).

Schöne Grüße

Willi Müller

guenther
Erfahrener
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Hier würde ich mich auch anschließen. Der  Aufwand für eine Änderung dürfte sich in Grenzen halten.

Ich hatte bis vor 4 Jahren nicht mit DATEV gearbeitet, andere Anbieter hatten diesen Punkt etwas eleganter gelöst.

Thomas Günther

mfg Thomas Günther
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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
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Sehr geehrter Herr Müller,

mit Einführung der Kapitaleinkünfte Detailerfassung im Programm für VZ 2002 wurden die Listen Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kapitaleinkünfte angeboten. Die beiden Listen haben auch in der aktuellen Programmversion noch folgenden Inhalt:

  • In der Liste Einkünfte aus Kapitalvermögen werden die steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen ermittelt. Ausgangsgrößen für diese Ermittlung sind jeweils die saldierten Werte, die in die einzelnen Zeilen der Anlage KAP gedruckt werden.
  • In der Liste Kapitaleinkünfte wird zu jeder Zeile der Anlage KAP detailliert die Zusammensetzung des Betrags erläutert, der in die Anlage KAP gedruckt wird.

Im Rahmen der Entwicklung der Kapitaleinkünfte Detailerfassung wurde vor 15 Jahren überlegt, welchem Ordner die Liste Kapitaleinkünfte zugeordnet werden sollte:

Gründe für die damalige Zuordnung zum Ordner Beratung war zum einen die Tatsache, dass in der Liste lediglich erfasste Werte saldiert werden, aber keine weitere Berechnung stattfindet. Zum anderen sollte mit der Zuordnung zum Ordner Beratung vermieden werden, dass es im Ordner Berechnungslisten zwei unterschiedliche Listen zum Bereich Kapitalvermögen gibt, die beim Aufruf ggf. zu Verwechslungen führen könnten. Überlegt wurde damals übrigens auch, der Liste den Charakter einer sog. "Ergänzungsliste" zum Formular zu geben und die Liste daher nur im Ordner Formulare anzubieten.

Nur der Vollständigkeit halber:
Mittlerweile gibt es zwei weitere Listen im Zusammenhang mit der Kapitaleinkünfte Detailerfassung:

  • Im Ordner Beratung die Liste Günstigerprüfung  nach § 32d Abs. 6 EStG, in der der Vergleich zwischen der tariflichen Besteuerung der Kapitaleinkünfte und der Besteuerung mit dem gesonderten Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG durchgeführt wird.
  • Im Ordner Datenprotokoll die Liste Kapitaleinkünfte Detailerfassung Daten in der – wie bei den Datenprotokollen zu anderen Erfassungsformularen auch - lediglich die erfassten Daten aufgeführt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Hirsch,

na dann macht es ja Sinn darüber noch einmal darüber nachzudenken, die Liste dorthin zu verschieben, wo sie hingehört .... (auch wenn Sie statt dem Begriff Berechnung "saldierten" verwenden 🙂

  • In der Liste Einkünfte aus Kapitalvermögen werden die steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen ermittelt. Ausgangsgrößen für diese Ermittlung sind jeweils die saldierten Werte, die in die einzelnen Zeilen der Anlage KAP gedruckt werden.

... vor allem, wenn der ursprüngliche Hintergedanke, zwei Listen Kapitalerträge im Bereich Berechnung durch die zweite Liste "Kapitaleinkünfte" im Bereich Beratung weggefallen ist.

Mittlerweile gibt es zwei weitere Listen im Zusammenhang mit der Kapitaleinkünfte Detailerfassung:

  • Im Ordner Beratung die Liste Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG, in der der Vergleich zwischen der tariflichen Besteuerung der Kapitaleinkünfte und der Besteuerung mit dem gesonderten Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG durchgeführt wird.

Da die bloße Saldierung der Kapitaleinkünfte nichts mit Beratung zu tun hat,  würde ich eine Verschiebung zum Berechnungsbereich begrüßen.

Ein schöne Wochenende und herzliche Grüße

Willi Müller

anwender07
Beginner
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Hallo,

kann mir jemand sagen, wie sich der Betrag "Nicht ausgeglichene Verluste ohne Aktienverluste" errechnet?

Und wie wird der Betrag "Nicht ausgeglichene Aktienverluste" vom Programm errechnet?

Eigentlich müsste das Programm doch die (verbliebenen) Verluste aus dem Vorjahr wissen, oder muss ich die  irgendwo eingeben? (Lt. Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer zum 31.12. des Vorjahres).

Und falls hier gerade ein Profi i.S. Kapitaleinkünfte mit liest, was mache ich mit:

- "Nebenkosten der Transaktionen" (Kosten)

- "finanziellen Anpassungen für overnight Positionen" (Kosten),und

- "Plattformgebühren"?

Fallen die (sozusagen) "unter den Tisch"?

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letzte Antwort am 13.06.2019 10:14:11 von anwender07
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