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Lohn und Gehalt - Adressänderung Firma/Mandant

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letzte Antwort am 23.05.2017 15:14:05 von 69er
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69er
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Meine Frage:

Welche Maßnahmen muss ich händisch in die Wege leiten? Welche Maßnahmen werden automatisiert von DATEV mit erledigt?

Ich denke da an ... Info an Finanzamt, Krankenkassen, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaft!

Die neue Adresse wurde bereits in den Zentralen Stammdaten erfasst.

Danke wenn mir jemand helfen kann.

Viele Grüße

Hans-Peter

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Hans-Peter,

seit 01.12.2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken zu melden (§ 5 Absatz 5 DEÜV). Der Betriebsnummern-Service (BNS) ist für die Vergabe der Betriebsnummern sowie für die Erfassung der Betriebsdaten zuständig.


Jede Änderung in den Betriebsdaten löst mit dem nächsten Monatsabschluss eine Meldung zur Betriebsdatenpflege aus.

Im Dokument  9219343 - Datenübermittlung Betriebsdatenpflege   sind die meldepflichtigen Änderungsgründe sowie die relevanten Schlüsselungen für das Programm beschrieben.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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69er
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Hallo Sabine,

vielen Dank für die Info. Unter dem Suchbegriff "Betriebsdaten" hatte ich das dann auch gefunden. Das heißt somit nach m.E., dass die Betriebsdatenänderung an alle relevanten Stellen automatisch gemeldet wird.

Was ich noch nicht gefunden habe, ist der Pfad, wo ich die betreffenden DÜ-Meldungen als DÜ-Protokoll finden kann.

171514_pastedImage_0.png

Ausgeführt wurden die Meldungen ja offenbar.

Viele Grüße und nochmals Danke 🙂

Hans-Peter

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rvh
Erfahrener
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Hallo,

die geänderten Betriebsdaten gehen nach meiner Erfahrung zwar einwandfrei an den BNS der Arbeitsagentur durch, aber die Krankenkassen übernehmen diese Änderungen oft auch nach Jahren noch nicht in Ihre Systeme.

Also nicht wundern, wenn sich veraltete Daten bei der ein oder anderen Kasse "zäh" halten.

Viele Grüße

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
R. Hein
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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69er
Beginner
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Hallo Herr Hein,

danke für den Hinweis. Also vielleicht doch die betreffenden Krankenkassen explizit informieren. Sind bei uns zum Glück ja nicht so viele 😉

Viele Grüße

Hans-Peter Wolf

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Hans-Peter,

das DÜ Protokoll finden Sie nach dem Monatsabschluss

unter Mandant l Ausgeben – Auswertungspaket „Alle Auswertungen“ oder unter Auswertungen l Mandantenauswertungen | DÜ-Prot.Betriebsdaten

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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69er
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Hallo Sabine,

super, vielen Dank 🙂

Again what learn :-))

Viele Grüße

Hans-Peter

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letzte Antwort am 23.05.2017 15:14:05 von 69er
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